Buchungen trotz mangelder Deckung und

… dann wird wieder zurück gebucht und die Rückbuchungsgebühren erhoben.

Inwieweit ist es rechtens wenn Lastschriften gebucht werden und dann ein Tag später wieder zurückgebucht werden, da keine Deckung auf dem Konto ist und dann Gebühren erhoben werden?

Darf eine Bank so was tun und sich dabei bereichern?

Danke für die Antworten

Jillian

Hä?

Wäre es nicht in der Tat besser den Fehler bei sich zu suchen? Immerhin scheint das Konto nicht die Deckung zu haben, die man im Rechtsverkehr zu haben vorgibt. Will heißen, man verpflichtet sich Lastschriften einzulösen, kann es aber nicht, weil man seiner Kontoführenden Bank nicht genug Geld auf dem Konto zur Verfügung stellt. Also, wer fasst sich hier mal an die Nase?

Mfg vom

showbee

Inwieweit ist es rechtens wenn Lastschriften gebucht werden
und dann ein Tag später wieder zurückgebucht werden, da keine
Deckung

Absolut rechtens, weil die Bank Dich darauf hingewiesen hat, dass sie Lastschriften nur bei ausreichender Deckung einlöst.

Darf eine Bank so was tun und sich dabei bereichern?

Sie darf, aber bereichern tut sie sich nicht an den Gebühren, sondern eher an den Überziehungszinsen, die sie Dir berechnen würde, wenn sie die Lastschrift zulassen würde.

Danke für die Antworten

Keine Ursache !

Jillian

Nordlicht

@ showbee

Danke für diese doch so konstruktive Antwort. Hättest dir die Zeit und auch die Energie sparen können!

@ nordlicht und alle die nicht nur dumme Kommentare abgeben wollen:

Ich kenne das von meiner Bank so, dass die mir eine Benachrichtigung schicken, dass sie die Lastschrift nicht einlösen konnten. Keine Rücklastschriftgebühren oder ähnliches.

Jetzt ist der Fall bei einem Selbstständigen in meinem Bekanntenkreis aufgetreten, dass er einen Zahlungsausfall hatte und deshalb keine Deckung hatte, die Bank aber alles hat erstmal abbuchen lassen und und dann alles wieder zurückgeholt hat. Dadurch entstanden pro Rückbuchung 56 Cent Gebühren, was sich im ersten Moment nicht wirklich viel anhört, aber sich in Masse doch bemerkbar macht.

Da ich die Verfahrensweise von meiner Bank nicht kenne - möchte ich einfach wissen ob dies rechtlich gedeckt ist - warscheinlich schon, aber es interessiert mich einfach! Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass es rechtlich nicht gedecktist, könnte man dagegen vorgehen. Es werden ja öfter Dinge gemacht, die solange sich keine beschwert weiter durchgezogen werden.

Hallo,

Danke für diese doch so konstruktive Antwort. Hättest dir die
Zeit und auch die Energie sparen können!

och, hab ich doch gern gemacht!

Ich kenne das von meiner Bank so, dass die mir eine
Benachrichtigung schicken, dass sie die Lastschrift nicht
einlösen konnten. Keine Rücklastschriftgebühren oder
ähnliches.

Das ist wohl ein Privatkonto, da kann sowas ganz nützlich sein und ist auch nicht tragisch. Da kommt die Miete maximal 3 Tage zu spät an (wenn man es entdeckt) oder die Lastschrift vom letzten Klamotteneinkauf geht erst später raus. Alles nicht tragisch, deswegen kann man da so verfahren.

Jetzt ist der Fall bei einem Selbstständigen in meinem
Bekanntenkreis aufgetreten, dass er einen Zahlungsausfall
hatte und deshalb keine Deckung hatte, die Bank aber alles hat
erstmal abbuchen lassen und und dann alles wieder zurückgeholt
hat. Dadurch entstanden pro Rückbuchung 56 Cent Gebühren, was
sich im ersten Moment nicht wirklich viel anhört, aber sich in
Masse doch bemerkbar macht.

Hier ist die Bank mE sogar noch NETT! Immerhin hatten sie auf den bisher wohl zahlungsfähigen Kunden vertraut. Sie haben erstmal die Abbuchungen vorgenommen und somit die Überziehung geduldet. Wahrscheinlich dachten sie, da kommt gerade noch Geld heute oder morgen rein, sonst hätte er uns ja schon Bescheid gegeben. Insoweit wollten sie ihn nicht ins Messer laufen lassen, sondern haben erstmal abgebucht. Bei Selbständigen hängt an Zahlungsausgängen oft viel mehr (hochwertige Kundenbeziehungen, Darlehenszinsen, SV-Abgaben für Arbeitnehmer, Steuerverpflichtungene etc.).

Hier der Bank nun was nachzusagen ist wohl mehr als BLÖD! Man stelle sich nur mal die andere Variante vor. Selbständiger macht 10 Lastschriften auf das Konto, zZt ohne Deckung, Kunde hat aber schon Geld aus dem Ausland abgeschickt, Deckung kommt also. Nun sieht die Bank einfach kein Geld und führt nix aus. Das führt beim Bankkunden zu Ärger (im Folgenden) und 3 Tage später ist doch Geld da. Wer wäre hier der Böse? Keinen Zweifel, die Bank hätte hier richtig gehandelt (s.o. Privatkonto), aber wohl nicht im Sinne des Unternehmers.

Dieser Unterschied wird auch zwischen Privat- und Unternehmerkonten gemacht, weil beim Privaten oft die Zahlungseingänge genau absehbar sind (Gehalt xxx Euro immer am 15.), bei einem Unternehmer aber oft täglich Geldeingänge vorliegen, jedenfalls wohl mehr als einer und dann in wechselnden Höhen.

Mfg vom

showbee

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Ich kenne das von meiner Bank so, dass die mir eine
Benachrichtigung schicken, dass sie die Lastschrift nicht
einlösen konnten. Keine Rücklastschriftgebühren oder
ähnliches.

Jetzt ist der Fall bei einem Selbstständigen in meinem
Bekanntenkreis aufgetreten, dass er einen Zahlungsausfall
hatte und deshalb keine Deckung hatte, die Bank aber alles hat
erstmal abbuchen lassen und und dann alles wieder zurückgeholt
hat. Dadurch entstanden pro Rückbuchung 56 Cent Gebühren, was
sich im ersten Moment nicht wirklich viel anhört, aber sich in
Masse doch bemerkbar macht.

Sind es nicht eher 55 Cent Gebühren ??? Das ist nämlich das Porto was die Bank ja netterweise auslegt um dem Kunden mitzuteilen das sein Konto nicht ausreichend Deckung aufweist !!!

Da ich die Verfahrensweise von meiner Bank nicht kenne -
möchte ich einfach wissen ob dies rechtlich gedeckt ist -
warscheinlich schon, aber es interessiert mich einfach! Und
für den unwahrscheinlichen Fall, dass es rechtlich nicht
gedecktist, könnte man dagegen vorgehen. Es werden ja öfter
Dinge gemacht, die solange sich keine beschwert weiter
durchgezogen werden.

Wie gesagt, Gebühren oder Portokosten ??? Das ist hier die Frage…

Hallo Jillian

Entgelte für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Dauerauftägen und Überweisungen
Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, wird sie in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Kosten, die dabei anfallen, dürfen Kunden nicht berechnet werden - auch nicht Kosten für die Benachrichtigung. Gleiches gilt bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen. (Urteile vom 21.10.1997 - XI ZR 5/97, XI ZR 296/96 und vom 13.02.2001 – XI ZR 197/00).

Insofern irren hier einige Antwortenschreiber. Gängige Praxis ist jedoch, daß man dem „Kind einen neuen Namen gibt“ und die Gebühren trotzdem kassieren will, insbesondere eine Bank die im „Erdnußhandel“ tätig war, will in der Vergangenheit erhobene Forderungen nicht zurück bezahlen. Das hat mir auch die Verbraucherzentrale Berlin bestätigt.

Ciao
Wolfgang

P.S. Der „Schreibkollege Showbee“ schießt hier manchmal mit der Darstellung seines Rechtsverständnisses über das Ziel hinaus. :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Morgen!

Kosten, die dabei
anfallen, dürfen Kunden nicht berechnet werden - auch nicht
Kosten für die Benachrichtigung.
(…)
P.S. Der „Schreibkollege Showbee“ schießt hier manchmal mit
der Darstellung seines Rechtsverständnisses über das Ziel
hinaus. :wink:

Mit dem kleinen Unterschied, dass die Bank hier lediglich die Portokosten weiterberechnet und das ist iO, die Bank legt ja nicht ihre globalen Personal-, Raum- und Technikkosten um.

Mfg vom

showbee

Danke Wolfgang!

Das hat meinen Verdacht bestätigt und nach weiterer Suche bin auf das BGH-Urteil vom 8. März 2005 – XI ZR 154/04 gestoßen.

Wer noch genaueres lesen will: http://www.finanztip.de/recht/bank/gebuehren-ungedec… oder einfach das Aktenzeichen bei Google oder so eingeben!

Danke nochmal

Jillian

@showbee und alle die hier Mutmaßungen angestellt haben:

Es ist einer Bank nicht erlaubt Gebühren für nicht eingelöste oder zurückgebuchte Lastschriften zu erheben, egal wie sie das nennen. Siehe link im Vorherigen Artikel!