Hi zusammen,
mal angenommen, es gibt einen Reisemakler, der eine bestimmte Reise aus seinem Angebot nicht mehr ad hoc verkaufen kann. Er bietet aber an, beim Veranstalter/Hotel nachzufragen, ob noch was frei ist. Buchung auf Anfrage nennt er diesen Ausnahmefall. Ist der Kunde dann durch diese Buchungsanfrage schon zu einem Kauf der Reise verpflichtet, nur weil die AGB das so vorsehen? Kann er nicht während der Anfrage kostenfrei den Vorgang stornieren? Er hat doch noch gar keine Leistung kaufen können!
Micha
Hallo Micha,
ich schreib dir dazu was privat. Wir hatten das Problem, dass wir mal wegen einem Ferienhaus angefragt hatten, wir wollten damals Hunde mitnehmen. Beim Telefonat war keine Rede davon, dass wir mit der Anfrage fest buchen, sofern der Vermieter die Hunde aufnimmt. Unsere Adresse hatte der Reiseveranstalter durch frühere Reisen. Bei früheren Anfragen war übrigens von verbindlicher Buchung keine Rede. Da der Veranstalter auf stur gestellt hat, haben wir damals einen Anwalt eingechalten.
Grüße Ute
Hi Micha,
tatsächlich gibt es im Reisegeschäft die sogenannte „Buchungsanfrage“ als verbindliche Buchung. Der Reiseveranstalter begründet die Verbindlichkeit mit dem Aufwand, der dahinter steht. Wenn das, ursprünglich verfügbare, Kontingent ausgebucht ist, muß der Veranstalter in Deinem Namen über die Zielgebietsagentur beim Hotel anfragen um das Zimmer zu bekommen. Die Mühe macht er sich nur, wenn Du die Buchung wirklich fix machen willst.
Stellt sich natürlich die Frage ob der Mittler Dir das klar und deutlich erklärt hat.
Habe ich Dich richtig verstanden: Die Antwort auf die Anfrage ist noch nicht da? Wie lange läuft das schon?
Bye
Rolf