Ein Hotel aus Österreich hat eine Buchungsbestätigung per Mail an eine Privat- Mail- Adresse verschickt. Darin enthalten sind konkrete Daten, Zeitraum, Kontoverbindung und ein so genanntes Gästeblatt, das ausgefüllt zurückgeschickt werden soll, um die Buchung nochmals zu fixieren.
Vorab wurde mit dem Hotel weder schriftlich noch telefonisch ein Angebot erbeten.
Vermutlich hat das Hotel gerade bis Ende November Betriebsruhe, so dass auf dem AB nur die Nachricht hinterlassen werden konnte, dass die Buchung nicht bestätigt wird und um Rückruf gebeten wird.
Ebendiese Nachricht ist auch mehrmals per Mail an das Hotel gesendet worden.Was ist außerdem zu beachten?
Hallo, wenn die konkreten Daten und die Kontoverbindung tatsächlich mit Ihren übereinstimmt würde ich einen Anwalt einschalten. Habe leider keinen besseren Ratschlag.
mir ist aus den vorliegenden Informationen nicht ganz klar geworden, ob dem Hotel vorher schon telefonisch ein Buchung avisiert, aufgenommen und mündlich bestätigt wurde? Wenn ja, wurde m. E. ein Beherbungsvertrag geschlossen und die nachfolgend per mail gewünschten Details ändern am Vertragsabschluss nichts. Mir scheint aber, dass das Hotel
erreichbar sein muss, damit ein Kunde den telefonischen Auftrag stornieren, die Konditionen dazu abfragen kann und somit grösseren Schaden abwenden kann.
Falls es aber im Vorfeld oder bei den ersten Kontakten nur zu einer unverbindlichen Information über z. B. die Verfügbarkeit des Zimmers ohne Reservierungsauftrag gekommen ist, dann ist auch kein Beherbergungsvertrag zustandegekommen. Dann besteht m. E. überhaupt keinerlei Verpflichtung.
Es bestand im Vorfeld keinerlei Kontakt zwischen Hotel und Mailempfänger.
Deshalb ist es absolut schleierhaft, wie das Hotel diese Buchungsbestätigung überhaupt aufsetzen konnte. Dass Mailadressen mittlerweile „verkauft“ werden, ist es vielleicht noch nachvollziehbar, an private Mailadressen zu gelangen.
Alles andere aus meiner Sicht eher weniger.
Vielen Dank für Ihre Gedanken, die voraussetzen, dass irgendein Kontakt stattgefunden haben muss. Dem ist aber nicht so.
mir kommt das Ganze sehr schleierhaft vor und ich denke, dass es sich hierbei evtl. um eine email mit betrügerischen Absichten handeln könnte. Meiner Meinung nach brauchen Sie nichts befürchten, man kann Sie für nichts belangen, wofür Sie auch keine Bestellung getätigt haben.
Am besten nicht weiter handeln und auf keinen Fall irgendwelche Daten weitergeben, die email löschen und die Absenderadresse auf den SPAM Filter setzen.