Buchungsfrage Betriebs-PKW

Wer hat praktisches Wissen (gern auch theoretisches) für einen Neuling auf diesem Gebiet zwecks Buchungsvorgang mit dieser 1%-Regelung?

  1. Alle Belege (monatlich, wg. mtl. USt.-Meldepflicht) für Betriebs-PKW erfassen.
  2. Jeden Monat 1% vom Bruttolistenpreis des gekauften Pkw`s als Privatentnahme?? erfassen?? (Buchungsweg?)
  3. Die 1% muss man nur von dem Pkw nehmen, nicht von den anderen Pkw-Kostenbelegen??
  4. Muss man sich gleich am Anfang entscheiden, ob man die 1%-Regelung oder 0,30EUR-Fahrtenmethodeabrechnung nimmt? Dann kann ich doch nicht gleich von vornherein jeden Monat schon fest buchen.
  5. Und wenn man sich als Unternehmer für die 0,30EUR-Regelung entscheidet, kann ich alle Kostenbelege für diesen PKw vergessen und nur pro Betriebs-KM abrechnen?
    Liege ich mit meinen Fragen richtig?
    Gerne sehr ich allen Hinweisen entgegen und freu mich, bedanke mich schon jetzt und will gerne daraus lernen und Gelerntes weitergeben!
    WillenbergU

Hallo WillenbergU,

ich kann Dir sagen, wie wir das machen: Da mein Lebensgefährte kaum privat mit dem Firmenfahrzeug fährt, führt er ein Fahrtenbuch. Das muss allerdings akribisch geführt werden, d. h. alle Fahrten, mit Zweck (privat oder beruflich bedingt, mit km Angabe etc.) müssen darin festgehalten werden. Der Steuerberater rechnet dann am Ende des Jahres den Privatanteil raus, der dann als geldwerter Vorteil auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen und versteuert wird.

Die andere Variante: Ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges wird auf Dein zu versteuerndes Einkommen aufgeschlagen. Der Weg von und zur Arbeit wird mit 0,03 % des Listenpreises des Fahrzeuges ab dem 21. km (seit 2007) pauschal (mit 25 %) versteuert.

Richtig so? So ganz sicher bin ich mir allerdings nicht :wink:

Liebe Grüße
usch

Servus,

Richtig so? So ganz sicher bin ich mir allerdings nicht :wink:

mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass etwas ganz anderes gefragt war…

Schöne Grüße

MM

Danke für die Feststellung MM - die meisten Antworten bekomme ich immer aus der Sicht eines Arbeitnehmers. Eine derartige Beantwortung könnte fast nur aus der Sicht eines Selbständigen kommen, der einen Pkw dem Betrieb zugeordnet hat, weil er mehr als 50% betrieblich fährt. Und das Beispiel ab 21. KM benötige ich auch nicht, da es sich ohnehin um mobile Betriebsfahrten handelt (Fahrtenbuch wird auch geführt).
gruss flexi

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Danke usch, das sieht mir ganz nach Sicht eines Arbeitnehmers aus, der einen Firmenwagen fährt. In meinem Fall wird a) sowieso Fahrtenbuch geführt - auch akribisch - und b) die betreffenden Fahrten, da mobiles Unternehmen, sowieso als Betriebsfahrt eines Selbständigen zu sehen ist. Ich müßte zu einem Buchungsvorgang noch mehr Details zusammentragen, vielen Danke aber. gruss flexi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

  1. Alle Belege (monatlich, wg. mtl. Vorsteuerabzug) für
    Betriebs-PKW erfassen.

Ja.

  1. Jeden Monat 1% vom Bruttolistenpreis des gekauften Pkw`s
    als Privatentnahme?? erfassen?? (Buchungsweg?)

Buchunssätze: per „Privatentnahme“ an „Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt“ und „dito ohne USt-Berechnung“. Verteilen auf USt/ohne USt im Verhältnis des Vorsteuerabzuges oder 80:20.

  1. Die 1% muss man nur von dem Pkw nehmen, nicht von den
    anderen Pkw-Kostenbelegen?

Auch nicht vom tatsächlichen PKW, sondern von seinem Listenpreis - egal was er wirklich gekostet hat, obs ein Gebrauchter war etc.

  1. Muss man sich gleich am Anfang entscheiden, ob man die
    1%-Regelung oder 0,30EUR-Einlage aus Privatvermögen nimmt? Dann
    kann ich doch nicht gleich von vornherein jeden Monat schon
    fest buchen.

Jede kalkulatorische USt-Buchung ist zulässig, solange sie sachgerecht ist. Die Sache muss dann spätestens per Kalenderjahr auf den Punkt gebracht werden. Gleiches gilt auch für die ergebniswirksamen Entnahmebuchungen.

  1. Und wenn man sich als Unternehmer für die 0,30EUR-Regelung
    entscheidet, kann ich alle Kostenbelege für diesen PKw
    vergessen und nur pro Betriebs-KM abrechnen?

Man kann das tun, hat dann aber Einschränkungen beim Vorsteuerabzug. Wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, ist es u.U. sinnvoller, nicht Einlagen aus Privatvermögen zu buchen, sondern Entnahmen in Höhe der effektiven Kilometerkosten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

  1. Und wenn man sich als Unternehmer für die 0,30EUR-Regelung
    entscheidet, kann ich alle Kostenbelege für diesen PKw
    vergessen und nur pro Betriebs-KM abrechnen?

Man kann das tun, hat dann aber Einschränkungen beim
Vorsteuerabzug. Wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, ist es u.U.
sinnvoller, nicht Einlagen aus Privatvermögen zu buchen,
sondern Entnahmen in Höhe der effektiven Kilometerkosten.

da es m.E. bei Martin nicht so ganz deutlich rauskommt, noch folgende Anmerkung:
Die 30ct pauschale ist keine Alternative zur 1%-Regelung.

Die 1%-Regelung kommt dann zur Anwendung wenn ein Kfz dem Betriebsvermögen darstellt zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird und kein Fahrtenbuch geführt wird.

Die 30ct Methode kommt nur dann zur Anwendung, wenn das Auto Privatvermögen darstellt.
Ab einer mehr als 50%igen betrieblichen Nutzung (siehe 1%-Regelung) stellt das Auto aber zwangsweise Betriebsvermögen dar.

Die Alternativen sind daher, 1%-Regelung und Fahrtenbuchmethode.
Fahrtenbuchmethode bedeutet, die tatsächlichen Kosten im Verhältnis der betrieblichen zu den privat gefahrenen km aufzuteilen.

Buchungstechnisch bin ich auf der ganz sicheren Seite, wenn ich unterjährig die 1%-Regelung wie von AMrtin beschrieben verwende und im Jahresabschluss evtl. Anhand des Fahrtenbuchs und der tatsächlich angefallenen Kosten korrigiere.

Grüße
Chris

Servus Chris,

da es m.E. bei Martin nicht so ganz deutlich rauskommt, noch
folgende Anmerkung:
Die 30ct pauschale ist keine Alternative zur 1%-Regelung.

Schönen Dank für die Präzisierung. Du hast Recht: nicht jedes Fahrtenbuch muss Poesie enthalten, eigentlich ist die Grenze 50% eindeutig definiert und nicht nach Wunsch schieb- oder wählbar.

Schöne Grüße

MM