Buchungsfragen Eigenbeleg, Geldtransit, Privatbank

Frage 1:
Wofür braucht man Eigenbeleg? Nur für verloren gegangene Quittungen/Belege
oder
auch für alle Geldtransit Eingänge und Ausgänge, für Quittungen/Belege die durch Privatbankkonto bezahlt wurde.

Frage 2:
Außerdem wie geht man vor, wenn man ein Quittung hat die mit Privatbankkonto bezahlt wurde.
1.) Buchung z.B.: 3400 (Wareneingang) an 1890 (Privateinlage)
2.) Auf dem Originalbeleg/Quittung dies so notieren und keine Eigenbeleg erstellen.
Unter welche Kategorie kommt diese Buchung? Kasse und Bank ist es ja nicht?

Frage 3:
Situation ist die Firma bestellt für ein gemeinnützige Einrichtung Ware und Verkauft es zum Einkaufspreis. Wie würde der Buchungssatz aussehen. Wenn man Wareneingang an Bank und dann Bank an Erlöse bucht, würde man den nötige prozentuale Differenz Wareneingang und Erlöse stören. Diese gleiche Fall bei einer Mitarbeiter. Wareneingang für Mitarbeiter. Der Mitarbeiter bezahlt den Einkaufspreis. Muss man bei beiden Fällen Kundenrechnungen erstellen? Kann man es anders buchen, ohne den Wareneingang und Erlöse zu berühren?

Frage 4:
Darf man Buchungen, wofür schon ein Umsatzsteuervoranmeldung durch Elster gesendet wurde, stornieren, wenn dadurch die Steuerschuld unverändert bleibt, wo also eine berichtigte Umsatzsteueranmeldung nicht nötig ist.

Noch eine Frage :wink:
Wenn man ein Darlehensvertrag mit einem Privatperson abgeschlossen hat ohne bestimmte Rückzahlungsrhythmus. Muss man jedes mal Quittung erstellen (vom Empfänger quittieren lassen) bei Teilrückzahlungen oder darf man es einfach verbuchen?

Hallo Cancan!
für mich klingen diese Fragen sehr nach Hausaufgaben - und du hast noch nicht einmal einen eigenen Versuch zur Lösung gemacht.
WerWeisWas ist keine Hausaufgaben Lösungsseite. Wenn du zu einzelnen Themen konkrete Fragen und eigene Lösungen hast, dann kannst du dich gerne noch mal melden
Safran

Guten Morgen Canan,

hier die Antworten:

zu 1: Eigenbelege braucht man, wenn kein Beleg zu bekommen ist. Beispiel: Der Postbote bekommt ein Trinkgeld.Für Geldtransit braucht man diese nicht, da reicht der Kontoauszug, bzw. da Kassenbuch. Verlorene Belege werden nach Möglichkeit nachgefordert.

Zu 2: genau so läuft das. Kategorie: Entweder Bank oder kasse (je nachdem wie es privat gezahlt wurde)oder eigene Kategorie dafür anlegen.

Zu3: Wenn die Ware zum Einkaufspreis verkauft wird, braucht doch kein Aufschlag gemacht werden. Das ist eine ganz normal Buchung mit Wareneinkauf und Verkauf.
Kundenrechnungen müssen erstellt werden.
Man könnte das evtl. als Spende ansehen, erscheint mir aber falsch. Ggf. mit Steuerberater absprechen.

zu 4: Stornieren ja (also nicht löschen, sondern Stornobuchung). Selbst wenn die Voranmeldung geändert werden müsste, wäre das kein Problem. Erst nach Jahresabschluss, bzw. Abgabe an den berater darf nichts mehr verändert werden.

zur letzten Frage: Man sollte das tun, sonst gibt es später schnell Ärger, ob nun gezahlt wurde oder nicht. Und für die Buchhaltung gilt wie immer: Keine Buchung ohne Beleg (bei normalem Darlehensvertrag gibt es ja auch Belege in Form eines Übersichtsbeleges und meist auch quartalsweisen Abrechnungen.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen
Viele Grüße
Hartmut D.

  1. Es gibt den Grundsatz:„keine Buchung ohne Beleg“
  2. der Bankbeleg genügt
  3. Da die Buchungen ja über das Bankkonto gegen Waren ein bzw. Warenverkauf erfolgen erhöhen sich natürlich die Werte für Einkauf und Verkauf nur absolut, prozentual hat das keine Auswirkung
    4.Ich würde in diesem Fall keine berichtigte VA abgeben, das wird automatisch in der Jahreserklärung geregelt.
    5.Wenn die Tilgugn in bar erfolge, auf jeden Fall eine Quittung geben lassen. Falls die Tilgung per Banküberweisung erfolgt, ist eine besondere Quittung nicht nötig, da gilt der Bank belege als Quittung.

Guten Morgen,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort, aber
Zu3 haben Sie geschrieben: Wenn die Ware zum Einkaufspreis verkauft wird, braucht

doch kein Aufschlag gemacht werden. Das ist eine ganz normal Buchung mit Wareneinkauf und Verkauf.

nungen.

Sie haben schon Recht, aber wir haben den Erfahrung gemacht, dass es nicht so gut ist, wenn am Jahresende zwischen Umsatz und Gewinn keine 15 Prozent ist, so das ich gehofft haben ein Buchung vornehmen zu können, ohne den Wareneingang und Umsatz zu berühren.

Viele Grüße

Hallo!
es sind keine Hausaufgaben und ich habe schon mehrere eigenen Versuche zur Lösung gemacht.
Doch bei manchen Sachen bleibt man hängen, wenn man nicht zufrieden ist mit dem Lösung die man selbst anwendet.

Frage 1:
Wofür braucht man Eigenbeleg? Nur für verloren gegangene
Quittungen/Belege

Eigenbelege fertigen Sie an, wenn Sie keine Quittung haben, z. B. bei pauschalen Reisekosten. Quittung/Rechnungsbeleg hat immer Vorrang!

oder
auch für alle Geldtransit Eingänge und Ausgänge, für
Quittungen/Belege die durch Privatbankkonto bezahlt wurde.

Damit hat der Eigenbeleg nichts zu tun, wenn Sie Zahlungen privat durchführen so ist das eine Einlage,

Frage 2:
Außerdem wie geht man vor, wenn man ein Quittung hat die mit
Privatbankkonto bezahlt wurde.
1.) Buchung z.B.: 3400 (Wareneingang) an 1890 (Privateinlage)

Genau!

2.) Auf dem Originalbeleg/Quittung dies so notieren und keine
Eigenbeleg erstellen.

Genau!

Unter welche Kategorie kommt diese Buchung? Kasse und Bank ist
es ja nicht?

Wie Sie es geschrieben haben: Warenkonto an Privateinlage

Frage 3:
Situation ist die Firma bestellt für ein gemeinnützige
Einrichtung Ware und Verkauft es zum Einkaufspreis. Wie würde
der Buchungssatz aussehen. Wenn man Wareneingang an Bank und
dann Bank an Erlöse bucht, würde man den nötige prozentuale
Differenz Wareneingang und Erlöse stören.

Wenn Sie Ware verkaufen, egal zu welchem Preis, ist das immer Kasse oder Bank oder Forderungen an Warenerlös

Diese gleiche Fall

bei einer Mitarbeiter. Wareneingang für Mitarbeiter. Der
Mitarbeiter bezahlt den Einkaufspreis. Muss man bei beiden
Fällen Kundenrechnungen erstellen? Kann man es anders buchen,
ohne den Wareneingang und Erlöse zu berühren?

Nein, das geht nicht; am besten Sie machen ein Unterkonto: Warenverkauf Mitarbeiter

Frage 4:
Darf man Buchungen, wofür schon ein Umsatzsteuervoranmeldung
durch Elster gesendet wurde, stornieren, wenn dadurch die
Steuerschuld unverändert bleibt, wo also eine berichtigte
Umsatzsteueranmeldung nicht nötig ist.

Das verstehe ich nicht; warum wollen Sie stornieren, wenn sich nichts geändert hat?

Noch eine Frage :wink:
Wenn man ein Darlehensvertrag mit einem Privatperson
abgeschlossen hat ohne bestimmte Rückzahlungsrhythmus. Muss
man jedes mal Quittung erstellen (vom Empfänger quittieren
lassen) bei Teilrückzahlungen oder darf man es einfach
verbuchen?

Zunächst müssen Sie darauf achten, dass Sie den Vertrag so abschließen, dass er steuerrechtlich korrekt ist. Und dann haben Sie auch hier Belege, z. B. den Geldeingang bzw. Geldausgang in der Bank oder Kasse.
Grundsätzlich gilt auch hier: Keine Buchung ohne Beleg!

Ich empfehle Ihnen einen Buchhalter in Ihrer Nähe, denn Ihre Frage zeigen, dass die Buchhaltung nicht Ihr bevorzugtes Arbeitsfeld ist.

Herzliche Grüße
Klaus Leist

Hallo.

Zu Frage 1:
Eigenbelege brauchst du nur, wenn keine Originalquittungen vorhanden sind. Natürlich kannst du dann auch keine Vorsteuer ziehen. Geldtransitbuchungen sind ja auf dem Kontoauszug erkennbar und werden entweder gegen 1360 gebucht, wenn das Geld in der Firma bleibt oder gegen 1890 bzw. 1800, wenn das Geld auf oder vom Privatkonto kommt. Das kann man entsprechend texten, da ist ein Eigenbeleg unnötig, da ein Prüfer dies ggf. auf den Privatkonten nachvollziehen kann.

Zu Frage 2:
Wenn du eine Quittung hast, brauchst du keinen Eigenbeleg mehr erstellen. Wenn auf der Quittung als Gegenkonto 1890 vermerkt ist (was ja sowieso erforderlich ist), ist alles ok. Wenn allerdings viel von privat bezahlt wird, wird hinterher nachgefragt, wo das Geld herkommt, falls nicht entsprechende Privatentnahmen getätigt wurden.

Verbuchen würde ich dies unter freier Erfassung oder Rechnungseingang…

Zu Frage 3: Ein- und Verkauf müssen immer angesprochen werden. Ich würde die Rechnung an die gemeinnützige Einrichtung zum normalen Verkaufspreis stellen und mir den Differenzbetrag als Spende bescheinigen lassen. So paßt der Rohgewinnsatz wieder und alle sind zufrieden.

Bei dem Verkauf an Mitarbeiter schießt du dir und dem Mitarbeiter ein Eigentor, da der Differenzbetrag lohnsteuerpflichtig wird (geldwerter Vorteil)! HIer würde ich auch die REchnung zum NOrmalpreis stellen und über Personalrabatt und Skonto den Abzug erreichen. Müßte dann aber auch für alle Mitarbeiter gelten und nicht nur für einen!

Zu Frage 4:

Wenn die Buchungen sichtbar bleiben, ja. Ansonsten würde ich die Stornierung einfach im lfd. MOnat buchen und die Veränderungen hier mit erfassen.

Zu Frage 5:

Bei privaten Darlehen würde ich mir immer alle Zahlungen quittieren lassen bzw. von beiden Seiten gegenzeichnen lassen und das auch doppelt, damit jeder einen Beleg hat. Aus den besten Freunden sind bei solchen Sachen schon die ärgsten Feinde geworden…

Hoffe, ich konnte helfen. :smile:

Hallo Canan,

bevor ich hier 5 Fragen(sind eigentlich mehr) beantworte, hätte ich gerne die Rechtsform des Unternehmens gewusst, denn das spielt eine Rolle.

Gruß Hans Holger

Hallo Canan,

zur Frage 1: Nur für verloren gegangene Belege

Frage 2:

Damit die Buchung bei meinem Buchhaltungsprogramm erscheint, mache ich erst eine Privateinlage in die Kasse (1000 an 1890), auf dem Beleg vermerke ich „Kasse“, buche dann in einem zweiten Schritt die Ausgabe z. B. 4530 an 1000, dann erscheint es unter der Kategorie 4530. Eigenbelege braucht man da nicht zu erstellen.

Frage 3:
Hier handelt es sich um einen Durchgangsposten, also einfach ein- und wieder ausbuchen. Einnahme: Soll (1200 od. 1000) an Haben (1590), bei Zahlung an den Verein dann genau andersrum.
Genauso bei dem Wareneingang für den Mitarbeiter.

Frage 4:
Hm, würde ich nicht machen. Am Jahresende gibst Du ja eh erst die endgültige Umsatzsteuerjahresmeldung ab, da kommen ja sowieso meistens noch ein paar Korrekturen wegen Eigennutzung Telefon oder KFZ.

Letzte Frage:
Da beim Geld bekanntlich die Freundschaft aufhört, habt Ihr doch sicher eine schriftliche Vereinbarung über die Darlehenssumme? Du brauchst ja einen Beleg, um den Geldeingang der Darlehenssumme in der Buchhaltung zu erfassen. Dann auch jede bar getätigte Rückzahlung quittieren lassen, ansonsten geht die Zahlung ja aus dem Kontoauszug hervor.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüße,

Auntmarge

Also gut Cancan,
so ganz überzeugt bin ich immer noch nicht, aber gut …

Frage 1:
Wofür braucht man Eigenbeleg?

a) Nur für verloren gegangene Quittungen/Belege oder
b) auch für alle Geldtransit Eingänge und Ausgänge, für Quittungen/Belege die durch Privatbankkonto bezahlt wurde.

–> Nur für a); Geldtransitbelege hat man automatisch mit der Überweisung; Privatkonto gleich noch mal unter Frage 2

Frage 2:
Außerdem wie geht man vor, wenn man ein Quittung hat die mit Privatbankkonto bezahlt wurde.
a) Buchung z.B.: 3400 (Wareneingang) an 1890 (Privateinlage)
b) Auf dem Originalbeleg/Quittung dies so notieren und keine Eigenbeleg erstellen.
c) Unter welche Kategorie kommt diese Buchung? Kasse und Bank ist es ja nicht?

–> Die Buchung a) ist richtig. Handhabung
b) ist richtig (es ist wichtig, das der Originalbeleg in der Fibu abglegt wird.
Die Frage c) verstehe ich nicht! Wenn du die Bilanzposition meinst, dann ist es eine Eigenkapitalbuchung (das Privatkonto ist Teil des Eigenkapitals)

Frage 3:
Situation ist die Firma bestellt für ein gemeinnützige Einrichtung Ware und Verkauft es zum Einkaufspreis.

a) Wie würde der Buchungssatz aussehen. Wenn man Wareneingang an Bank und dann Bank an Erlöse bucht, würde man den nötige prozentuale Differenz Wareneingang und Erlöse stören.

b) Diese gleiche Fall bei einer Mitarbeiter. Wareneingang für Mitarbeiter. Der Mitarbeiter bezahlt den Einkaufspreis.

c) Muss man bei beiden Fällen Kundenrechnungen erstellen?

d) Kann man es anders buchen, ohne den Wareneingang und Erlöse zu berühren?

–> das könnte man so buchen, wenn du das Konto Erlöse durch Warenverkauf ersetzen würdest (USt jetzt mal weg gelassen), aber ich verstehe nicht, welche „nötige prozentuale Differenz“ du meinst. --> soll das die Rohertragsquote sein? Firmen, die ernsthaft Wareneingänge, wie in deinem Beispiel in die G+V buchen und dies nicht über ein Warenbestandskonto abwickeln können ohnehin nie eine saubere, monatliche Rohertragsquote ermitteln, so das das nichts verfälscht werden kann.

Für b) gilt das zu a) gesagte

Wenn man a) und b) so bucht, wie von dir vorgeschlagen, dann braucht man Rechnungen

d) solange die gemeinnützige Organisation die Waren bezahlt, gibt es keine andere Möglichkeit, denn es liegt ein normaler Umsatz ung keine Spende vor.

Frage 4:
Darf man Buchungen, wofür schon ein Umsatzsteuervoranmeldung durch Elster gesendet wurde, stornieren, wenn dadurch die Steuerschuld unverändert bleibt, wo also eine berichtigte Umsatzsteueranmeldung nicht nötig ist.

–> Ganz einfach: wenn eine Buchung falsch ist, dann muß diese richtig gestellt werden. Egal, ob es eine USt-Auswirkung hat, oder nicht.

Beispiel: die falsche Rechnung lautet auf Unternehmen A, richtig wäre Unternehmen B --> natürlich muß deine Buchhaltung stimmen, es kommt also nicht in Frage weiterhin eine Forderung gegen A auszuweisen.

Noch eine Frage :wink:
Wenn man ein Darlehensvertrag mit einem Privatperson abgeschlossen hat ohne bestimmte Rückzahlungsrhythmus. Muss man jedes mal Quittung erstellen (vom Empfänger quittieren lassen) bei Teilrückzahlungen oder darf man es einfach verbuchen?

a) Die Firma, die so einen Vertrag abschließt ist kein guter Kaufmann
b) Ja, man muß eine Quittung erstellen --> schon alleine deswegen, damit beide Parteien einen Nachweis über den aktuellen stand des Darlehns haben, sonst könnte ja die Firma mal eben eine Buchung vergessen und ich schulde der dann weiterhin Geld --> Das Unternehmen nimmt diese Quittung dann zu seinen Buchhaltungsbelegen.

Gruß Safran

Wegen Urlaub kann nicht geantwortet werden
Frage 1:
Wofür braucht man Eigenbeleg? Nur für verloren gegangene
Quittungen/Belege
oder
auch für alle Geldtransit Eingänge und Ausgänge, für
Quittungen/Belege die durch Privatbankkonto bezahlt wurde.

Frage 2:
Außerdem wie geht man vor, wenn man ein Quittung hat die mit
Privatbankkonto bezahlt wurde.
1.) Buchung z.B.: 3400 (Wareneingang) an 1890 (Privateinlage)
2.) Auf dem Originalbeleg/Quittung dies so notieren und keine
Eigenbeleg erstellen.
Unter welche Kategorie kommt diese Buchung? Kasse und Bank ist
es ja nicht?

Frage 3:
Situation ist die Firma bestellt für ein gemeinnützige
Einrichtung Ware und Verkauft es zum Einkaufspreis. Wie würde
der Buchungssatz aussehen. Wenn man Wareneingang an Bank und
dann Bank an Erlöse bucht, würde man den nötige prozentuale
Differenz Wareneingang und Erlöse stören. Diese gleiche Fall
bei einer Mitarbeiter. Wareneingang für Mitarbeiter. Der
Mitarbeiter bezahlt den Einkaufspreis. Muss man bei beiden
Fällen Kundenrechnungen erstellen? Kann man es anders buchen,
ohne den Wareneingang und Erlöse zu berühren?

Frage 4:
Darf man Buchungen, wofür schon ein Umsatzsteuervoranmeldung
durch Elster gesendet wurde, stornieren, wenn dadurch die
Steuerschuld unverändert bleibt, wo also eine berichtigte
Umsatzsteueranmeldung nicht nötig ist.

Noch eine Frage :wink:
Wenn man ein Darlehensvertrag mit einem Privatperson
abgeschlossen hat ohne bestimmte Rückzahlungsrhythmus. Muss
man jedes mal Quittung erstellen (vom Empfänger quittieren
lassen) bei Teilrückzahlungen oder darf man es einfach
verbuchen?

Hallo,
Antwort 1:
Einen Eigenbeleg braucht man, wenn man für verauslagtes Geld keine Quittung bekommen hat, oder dieser verloren ging.
Einen Eigenbeleg kann man selbst ausstellen, mit dem Überbegriff „Eigenbeleg“, wofür, wann, dem Betrag
und Unterschrift.

Antwort 2:

  1. ja
  2. ja
  3. erübrigt sich, da es ja ein Privatkonto ist (1890)

Antwort 3:
S = Sachkonto - H = Lieferant
S = Lieferant - H = Bank
S = Kunde - H = Erlös

Auch bei einem Verkauf an Mitarbeiter muss eine Ausgangsrechnung an den Mitarbeiter erstellt werden.

Antwort 4:
Kann ich nicht beantworten, da ich den Sinn der Frage nicht verstehe

Antwort 5:
Bei Barzahlung würde ich eine Quittung ausstellen, wenn die Rückzahlung des Darlehns auf ein Bankkonto erfolgt, ist das nicht nötig.

Gruß Kitty

Hallo, hier kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

  1. Ja , Geldtransit nein,
  2. Wenn eine Quittung da ist, braucht man keinen Eigenbeleg - entweder WE an 1890 oder
    Kasse/Privateinlage und WE/Kasse
    (WE/1890 unter Privateinlagen ablegen
  3. Der Wareneingang hat nichts mit Erlösen zu tun. Normale Rechnung/Quittung erstellen und wie normale Kundenrechnung buchen. Natürlich stimmt die übliche Gewinnmarge nicht, aber es gibt ja auch keinen Gewinn.
  4. Alle Buchungen können storniert werden, wenn der Sachverhalt der ersten Buchung nicht stimmt. Wenn sich die Steuerschuld nicht ändert, gibt es auch keine Berichtigung. Die Stornierung muß nur nachvollziehbar begründetw werden.
  5. IMMER jedesmal eine Quittung unterschreiben lassen, wie will man sonst beweisen, daß zurückgezahlt wurde???