Also gut Cancan,
so ganz überzeugt bin ich immer noch nicht, aber gut …
Frage 1:
Wofür braucht man Eigenbeleg?
a) Nur für verloren gegangene Quittungen/Belege oder
b) auch für alle Geldtransit Eingänge und Ausgänge, für Quittungen/Belege die durch Privatbankkonto bezahlt wurde.
–> Nur für a); Geldtransitbelege hat man automatisch mit der Überweisung; Privatkonto gleich noch mal unter Frage 2
Frage 2:
Außerdem wie geht man vor, wenn man ein Quittung hat die mit Privatbankkonto bezahlt wurde.
a) Buchung z.B.: 3400 (Wareneingang) an 1890 (Privateinlage)
b) Auf dem Originalbeleg/Quittung dies so notieren und keine Eigenbeleg erstellen.
c) Unter welche Kategorie kommt diese Buchung? Kasse und Bank ist es ja nicht?
–> Die Buchung a) ist richtig. Handhabung
b) ist richtig (es ist wichtig, das der Originalbeleg in der Fibu abglegt wird.
Die Frage c) verstehe ich nicht! Wenn du die Bilanzposition meinst, dann ist es eine Eigenkapitalbuchung (das Privatkonto ist Teil des Eigenkapitals)
Frage 3:
Situation ist die Firma bestellt für ein gemeinnützige Einrichtung Ware und Verkauft es zum Einkaufspreis.
a) Wie würde der Buchungssatz aussehen. Wenn man Wareneingang an Bank und dann Bank an Erlöse bucht, würde man den nötige prozentuale Differenz Wareneingang und Erlöse stören.
b) Diese gleiche Fall bei einer Mitarbeiter. Wareneingang für Mitarbeiter. Der Mitarbeiter bezahlt den Einkaufspreis.
c) Muss man bei beiden Fällen Kundenrechnungen erstellen?
d) Kann man es anders buchen, ohne den Wareneingang und Erlöse zu berühren?
–> das könnte man so buchen, wenn du das Konto Erlöse durch Warenverkauf ersetzen würdest (USt jetzt mal weg gelassen), aber ich verstehe nicht, welche „nötige prozentuale Differenz“ du meinst. --> soll das die Rohertragsquote sein? Firmen, die ernsthaft Wareneingänge, wie in deinem Beispiel in die G+V buchen und dies nicht über ein Warenbestandskonto abwickeln können ohnehin nie eine saubere, monatliche Rohertragsquote ermitteln, so das das nichts verfälscht werden kann.
Für b) gilt das zu a) gesagte
Wenn man a) und b) so bucht, wie von dir vorgeschlagen, dann braucht man Rechnungen
d) solange die gemeinnützige Organisation die Waren bezahlt, gibt es keine andere Möglichkeit, denn es liegt ein normaler Umsatz ung keine Spende vor.
Frage 4:
Darf man Buchungen, wofür schon ein Umsatzsteuervoranmeldung durch Elster gesendet wurde, stornieren, wenn dadurch die Steuerschuld unverändert bleibt, wo also eine berichtigte Umsatzsteueranmeldung nicht nötig ist.
–> Ganz einfach: wenn eine Buchung falsch ist, dann muß diese richtig gestellt werden. Egal, ob es eine USt-Auswirkung hat, oder nicht.
Beispiel: die falsche Rechnung lautet auf Unternehmen A, richtig wäre Unternehmen B --> natürlich muß deine Buchhaltung stimmen, es kommt also nicht in Frage weiterhin eine Forderung gegen A auszuweisen.
Noch eine Frage 
Wenn man ein Darlehensvertrag mit einem Privatperson abgeschlossen hat ohne bestimmte Rückzahlungsrhythmus. Muss man jedes mal Quittung erstellen (vom Empfänger quittieren lassen) bei Teilrückzahlungen oder darf man es einfach verbuchen?
a) Die Firma, die so einen Vertrag abschließt ist kein guter Kaufmann
b) Ja, man muß eine Quittung erstellen --> schon alleine deswegen, damit beide Parteien einen Nachweis über den aktuellen stand des Darlehns haben, sonst könnte ja die Firma mal eben eine Buchung vergessen und ich schulde der dann weiterhin Geld --> Das Unternehmen nimmt diese Quittung dann zu seinen Buchhaltungsbelegen.
Gruß Safran