Verehrte Kollegen,
steh bei folgendem Beispiel buchungstechnisch völlig auf dem Schlauch:
Ein-Mann-GmbH beschließt im Januar 03 eine Gewinnausschüttung über z. B. 40.000 € für das Jahr 01. Was mit der KSt und der ESt passiert ist soweit klar. Aber wie wird dieser Vorgang in der Bilanz der GmbH verbucht und in welchen Jahren? Hat jemand ein paar Buchungssätze? Evtl. mit Kontonummer für SKR 03 oder SKR 04 (bin da flexibel)
Ein typischer Fall bei dem zwei Welten (Theorie und Praxis) zusammenstoßen.
Vorab schon mal vielen Dank
Sonnige Grüße von Soni
Servus,
das, was ausgeschüttet wird, steht in diesem Fall entweder im „Gewinnvortrag vor Verwendung“ oder, falls der Gewinn aus 01 zwischendurch in Rücklagen eingestellt worden ist, dort. In beiden Fällen gibts dafür Konten oben rechts, mit entsprechendem Habensaldo, der bloß aus einer EB-Buchung besteht.
Durch den Ausschüttungsbeschluss entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern:
„Ausschüttungsbetrag per Gewinnvortrag vor Verwendung an Vbl ggü Gesellschaftern“
In Höhe der Kapitalertragsteuer entsteht eine Vbl ggü dem Fiskus, die gleichzeitig die Vbl ggü den Gesellschaftern mindert:
„Betrag KESt per Vbl ggü Gesellschaftern an Vbl ggü dem Moloch“
Im Halbeinkünfteverfahren ist damit - meine ich - buchungstechnisch schon alles erledigt. Was da KStlich in der Gegend 27, 28, 36-38 KStG passiert, findet meines Wissens außerhalb der Bilanz statt - ach! wie elegant war die Ästhetik der Operationen nach dem alten Anrechnungsverfahren, einschließlich „Tapete“ nach 30 KStG - aber das ist aus einem anderen Jahrhundert…
- Wenn das Geld fließt, gleicht das bloß noch die Vbl aus und berührt den Rest nicht mehr.
Freundlicherweise hast Du nicht gefragt, wie eine (Vorab)Ausschüttung aus laufendem Ergebnis buchungstechnisch behandelt wird. Das hab ich nie kapiert, wo man da im Soll hinmuss, wenn das laufende Ergebnis, aus dem ausgeschüttet wird, noch gar nicht (abgeschlossenerweise) bis in die Passiva gelangt ist, sondern noch freischwebender Teil der laufenden GuV ist…
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
Im Halbeinkünfteverfahren ist damit - meine ich -
buchungstechnisch schon alles erledigt. Was da KStlich in der
Gegend 27, 28, 36-38 KStG passiert, findet meines Wissens
außerhalb der Bilanz statt - ach! wie elegant war die Ästhetik
der Operationen nach dem alten Anrechnungsverfahren,
einschließlich „Tapete“ nach 30 KStG - aber das ist aus einem
anderen Jahrhundert…
Das hab ich zum Glück blos theoretisch irgendwann mal in diesem anderen Jahrhundert gelernt und auch nicht kapiert.
Freundlicherweise hast Du nicht gefragt, wie eine
(Vorab)Ausschüttung aus laufendem Ergebnis buchungstechnisch
behandelt wird. Das hab ich nie kapiert, wo man da im Soll
hinmuss, wenn das laufende Ergebnis, aus dem ausgeschüttet
wird, noch gar nicht (abgeschlossenerweise) bis in die Passiva
gelangt ist, sondern noch freischwebender Teil der laufenden
GuV ist…
Werde mich hüten sowas zu fragen 
Vielen lieben Dank Martin.
Sonnige Grüße von Soni