besonders die Barzahlung ist im Zusammenhang mit der 4/3-Überschussrechnung interessant: Es ist dem Tanzstudioinhaber nämlich freigestellt, ob er eine Kasse führen will oder nicht. Wenn er eine Kasse führt, muss er das „mit allem“ machen: Kassenbericht, Kassensturz usw. - wenn er aber keine führt, darf er das Konto für betriebliche Bargeldbewegungen in seinen Aufzeichnungen auch nicht als „Kasse“ bezeichnen. Ich nenne es jetzt einfach mal „Bargeldbewegungen“.
Falls Du das noch nicht kennen solltest: Die Konten für Soll und Haben werden im Buchungssatz mit „per Konto Soll an Konto Haben“ formuliert.
Frage: 1) Kunde zahlt regelmäßig seine Kurseinheiten bar im
Studio?
Betrag per Bargeldbewegungen an Erlöse
Und Angestellter zahlt dieses auf das Geschäftskonto ein?
Betrag per Geschäftskonto an Bargeldbewegungen
oder
Betrag per Geschäftskonto an Geldtransit und
Betrag per Geldtransit an Bargeldbewegungen
Frage: 2) Kunde überweist regelmäßig seine Kurseinheiten auf
das Geschäftskonto bzw. lässt es abbuchen?
Betrag per Bank an Erlöse
Frage: 3) Wenn das Tanzstudio einen Teil bzw. den ganzen
Betrag einer Kurseinheit zurück erstatten will, wie verbucht
das Tanzstudio das?
Hallo! Ich habe eine dringende Frage und bitte daher um eure Hilfe. Welche BÜCHUNGSSÄTZE bzw. GEGENKONTEN muss man nehmen?
Info: Kleinunternehmung Tanzstudio, Pflicht Buchführung unter 17 500 Euro und nur zur EÜR verpflichtet.
Hier muss man überhaupt keine Buchungssätze bzw. Gegenkoten nehmen. Es brauchen lediglich die Einnahmen und Ausgaben festgehalten und Belege aufbewahrt werden. Am Jahresende Einnahmen sowie Ausgaben zusamme zählen. Die Differenz ist dann der Gewinn oder Verlust, der in der Anlage G oder S eingetragen wird. Das geht ansonsten vollkomen formlos, auch für die Steuererklärung. Da kann man einen Zettel mit der Summe der Einnahmen und der der Ausgaben sowei der Differenz einreichen und fertig ist. Mehr Aufwand braucht man nicht betreiben, wenn sich keine Pflicht zur Führung eines kasenbuchs ergibt.
Hier muss man überhaupt keine Buchungssätze bzw. Gegenkoten nehmen.
wenn man die Aufzeichnungen aber mit einer FiBu-Oberfläche anfertigt (wie es üblich geworden ist, seit Tischrechner mit Addirollen selten geworden sind), kommt man nicht darum herum.
Hier muss man überhaupt keine Buchungssätze bzw. Gegenkoten nehmen.
wenn man die Aufzeichnungen aber mit einer FiBu-Oberfläche anfertigt (wie es üblich geworden ist, seit Tischrechner mit Addirollen selten geworden sind), kommt man nicht darum herum.
Du meinst irgendwelche Standardsoftware für die Buchführung? Auch da braucht man für EÜR keine Gegenkonten und Buchungssätze. Aber zweifellos erleichtern solche Lösungen die Übersichtlichkeit/Auswertbarkeit und Weiterverarbeitung für die Steuererklärungen. Irgendwelche Buchungssätze und Gegenkonten finden da jedoch unter dieser Oberfläche statt. Bei keinem Geschäftsvorgang muss da der Nutzer ein Gegenkonto angeben.
Sicher muss da am Anfang mal in den Grundeinstellungen festgelegt werden, dass es eine EÜR wird und keine Bilanzierung.
Da nach dem Müssen gefragt war, hatte ich mich jetzt erstmal darauf beschränkt, was gemacht werden muss.