Buchungssatz?

Hallo alle zusammen,
wieder einmal bin ich hier um meine Unwissenheit Kund zu tun, in der Hoffnung von euch aus meiner Misere getragen zu werden :smile:
Spaß beiseite: Ich habe hier einen Geschäftsvorfall bei einer Übungsklausur vorliegen und weiss einfach nicht wie der Buchungssatz lauten muss.
Folgender Vorfall:
Bei der Inventur wurde festgestellt, dass ein Gegenstand der Geschäftsausstattung mit einem Anschaffungswert von netto 4200 € nicht in der Anlagenkartei erfasst ist.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Kliph

Hallo

ist im weiteren Sachverhalt nichts mehr vorhanden. Es müsste ja eigentlich noch einen Kassenfehlbetrag oder eine Fehlbetrag auf dem Bankkonto geben. Irgendwie musste der Gegenstand ja beschaft werden.

Wenn hierzu etwas vorhanden ist würde ich buchen:

BGA an Bank/Kasse 4200 EUR

Grüße

Danke für deine Antwort. Leider gibt es sonst keine Angaben… Ich werde morgen mal meinem Prof fragen. Scheint mir alles etwas unvollständig zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Kliph

Guter Ansatz :wink:

Wäre schön, wenn du uns alle hier über den Ausgang informieren würdest.

Viele Grüße

Guter Ansatz :wink:

Hallo,

ich hätte noch einen anderen Ansatz. Dafür müßte man freilich die gesamte Aufgabenstellung kennen. insofern schließe ich mich dem Vorredener an, dass die angegebene Lösung interessant wäre.

Also meine Idee:
Das Anlagegut ist ja, wie schon erwähnt einmal angeschafft worden. Auf dem Bank/Kassenkonto ist hierbei wahrscheinlich keine Fehl- bzw. fehlende Buchung zu vermuten. (hier wäre ja das Fehlen vielleicht schon eher aufgefallen). Denkbar wäre, dass beim Anschaffungsvorgang statt BGA ein Aufwandskonto angesprochen wurde und dementsprechend von hier eine Korrekturbuchung ausgehen müßte.
Also: BGA an (falsch bebuchtes) Aufwandskonto 4.200€.

MfG

El Buffo

Hallo!

Falls die Fehlbuchung gar nicht auffindbar ist, so ist es wohl oder übel ein außerordentlicher Ertrag.

Gruß
Deborah

Hallo,

also wenn die Fehlbuchung nicht auffindbar ist, dann kann man wohl nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Buchführung sprechen. Und dann meckern die Wirtschaftsprüfer und das Finanzamt rum.
Nee, das ist keine schöne Lösung.
Außerdem steht ja in der Aufgabenstellung, dass das Ding 4.200€ gekostet hat. Also hat man wohl einen Beleg und diesen nur falsch gebucht. Allerdings könnte man nach nochmaligen Studium der Aufgabe auch meinen, dass es lediglich nicht in der Anlagenkartei aufgeführt wird. Das heißt ja nicht zwangsläufig, das ein Konto falsch bebucht wurde. Vielleicht ist die Lösung ganz simpel, dass man das Anlagegut in die Anlagenkartei aufnimmt.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

also wenn die Fehlbuchung nicht auffindbar ist, dann kann man
wohl nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Buchführung
sprechen. Und dann meckern die Wirtschaftsprüfer und das
Finanzamt rum.
Nee, das ist keine schöne Lösung.

Gebe ich dir absolut recht!

Außerdem steht ja in der Aufgabenstellung, dass das Ding
4.200€ gekostet hat. Also hat man wohl einen Beleg und diesen
nur falsch gebucht. Allerdings könnte man nach nochmaligen
Studium der Aufgabe auch meinen, dass es lediglich nicht in
der Anlagenkartei aufgeführt wird. Das heißt ja nicht
zwangsläufig, das ein Konto falsch bebucht wurde. Vielleicht
ist die Lösung ganz simpel, dass man das Anlagegut in die
Anlagenkartei aufnimmt.

Finde ich klasse. Würde ich eine Stern für geben, darf ich aber noch nicht. Aber ich denke echt, das ist die Lösung.

Gruß
Deborah