zur Klausurvorbereitung bin ich an dem Buchungssatz zu folgendem Geschäftsvorfall interessiert:
Eine GmbH erhält eine Dividende einer AG. Die Bank schickt folgende Abrechnung:
100,00 EUR Dividende
-20,00 EUR Kapitalertragssteuer (20%)
1,10 EUR Soli
=78,90 EUR Gutschrift auf Konto
Die gezahlten Steuern müssen ja irgendwie als Forderung an das Finanzamt verbucht werden, oder? Es fällt dann glaube ich noch eine 5% Pauschalversteuerung an?
Danke erstmal für die Antworten.
Aber die Konten Körperschaftssteuer und Soli müssen dann ja eigentlich ein aktives Bestandskonto sein, also z.B. „Forderung ans Finanzamt“, weil das Finanzamt die Steuer ja schuldet, oder?
Danke erstmal für die Antworten.
Aber die Konten Körperschaftssteuer und Soli müssen dann ja
eigentlich ein aktives Bestandskonto sein, also z.B.
„Forderung ans Finanzamt“, weil das Finanzamt die Steuer ja
schuldet, oder?
Nein, wie bereits weiter oben ausgeführt wurde ist das Aufwand.
Bei der Berechnung der Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr wird die KESt natürlich berücksichtigt und somit ist die Körperschaftsteuer-Rückstellung dementsprechend niedriger bzw. eine Körperschaftsteuer-Forderung höher.
Mal angenommen unsere Kapitalgesellschaft wird im Dezember 2007 gegründet und der einzige Geschäftsvorfall ist der Erhalt der Dividende, von der die Bank die KESt + Soli abzieht, obwohl die Dividende ja steuerfrei ist. Im Januar 2008 erhalten wir im Rahmen der Steuererklärung die von der Bank gezahlten Steuern zurück. Da würde es ja den GoB widersprechen, wenn wir in 2007 die Steuern, die uns das FA ja schuldet, als Aufwand verbuchen, oder? Wie wird das gebucht und warum wird etwas außerbilanziell gemacht?
Nochmal danke für die geduldigen Antworten!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mal angenommen unsere Kapitalgesellschaft wird im Dezember
2007 gegründet und der einzige Geschäftsvorfall ist der Erhalt
der Dividende, von der die Bank die KESt + Soli abzieht,
obwohl die Dividende ja steuerfrei ist. Im Januar 2008
erhalten wir im Rahmen der Steuererklärung die von der Bank
gezahlten Steuern zurück. Da würde es ja den GoB
widersprechen, wenn wir in 2007 die Steuern, die uns das FA ja
schuldet, als Aufwand verbuchen, oder? Wie wird das gebucht
und warum wird etwas außerbilanziell gemacht?
Nochmal danke für die geduldigen Antworten!
Also,
entweder buchst Du die Abzugssteuern gleich auf Forderungen, weil Du weißt dass danach keine Geschäftsvorfälle mehr kommen (halte ich für etwas unrealistisch, aber gut), das wäre dann Deine Lösung.
Oder Du buchst zuerst Aufwand (wie bereits mehrfach angesprochen) und im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelst Du die Körperschaftsteuer (es soll also eine Erstattung rauskommen weil kein weiterer Geschäftsvorfall vorhanden ist) und die Körperschaftsteuer-Forderung aktivierst Du dann. Der Aufwand wird also wieder neutralisiert. Halte ich persönlich für sinnvoller. Welche Buchung richtig ist (also Umbuchung der Abzugssteuern auf Forderung oder Buchung eines Ertrags) weiß ich jetzt auch nicht genau.
Außerbilanziell werden Zu- und Abrechnungen vom Jahresergebnis zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (= Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer) vorgenommen. Ich hoffe Du hast etwas Ahnung von Körperschaftsteuer und vom Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Deshalb Abrechnung der Dividende, Hinzurechnung 5 % der Dividende, Hinzurechnung der Abzugssteuern (falls diese als Aufwand erfasst wurden, siehe oben).
Mehr kann ich Dir dazu auch nicht mehr sagen, vielleicht erkläre ich es auch nicht gut genug.