Hallo,
wie würde man den Geschäftsvorfall buchen, wenn ein Skipper mit eigenem Boot Segeltörns von Deutschland ins europäische EU-Ausland unternimmt und was ist alles zu beachten. Über Info würde ich mich freuen.
Servus,
welcher Vorfall soll gebucht werden?
Verproviantierung?
Hafengebühren?
Entgeltliche Mitnahme von Passagieren?
Heuer für den Smutje?
Kielholen des Ersten?
Löschen von Konterbande in internationalem Gewässer?
Schöne Grüße
MM
Ahoi, die entgeltliche Mitnahme von Passagieren und die Heuer für den Smutje. Wann bucht man mit 19% Ust, wann nicht? Fallen EG-Buchungen an?
Kielholen des Ersten ist gut, wir sind ja nicht auf der Bounty. Löschen der Konterbande wird wohl unter dem Geschäftsvorfall Seemannsgarn gebucht, oder? Was ist denn eine Konterbande?
Schiff Ahoi
Servus,
hab eine Weile nach Anhaltspunkten gesucht, die dagegen sprächen, dass ein Segeltörn, der über deutsche Hoheitsgewässer hinaus geht, anders zu behandeln wäre wie irgendeine andere grenzüberschreitende Personenbeförderung. Weil der Zweck des Törns ja nicht ist, jemanden irgendwohin zu bringen, hat sich da „gefühlsmäßig“ etwas gesträubt.
Habe aber entweder falsch gesucht oder es liegt hier tatsächlich eine grenzüberschreitende Personenbeförderung vor. Diese unterliegt grundsätzlich nur zu dem Anteil der deutschen USt, der auf deutsche Hoheitsgewässern entfällt (Sonderregelungen, falls nicht mehr als 10 Kilometer innerhalb oder außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer zurückgelegt werden, lass ich mal weg). Der Rest ist (aus deutscher Sicht) nicht steuerbar. Ob die anderen Länder, deren Hoheitsgebiete passiert werden, hier Sonderregelungen haben, weiß ich nicht. Jedenfalls haben sie keine Chance, die ihnen eventuell zustehende BTW oder TVA oder VAT zu erheben. Für die Behandlung als nicht steuerbarer Umsatz muss - anders als z.B. bei ESt - auch nicht die Besteuerung im Ausland nachgewiesen werden.
Schöne Grüße
MM
Martin, vielen Dank für die Infos und einen schönen Abend.
Hi wd,
schönen Dank für den Schönen Dank - nicht wegen der Verbeugung, sondern weil dadurch deutlich wird, dass die Antwort offenbar der Frage genügt: Oft genug treiben hier angefangene Threads mit frei im Wind flatterndem Spinnacker ziellos weiter.
Bonus Track: Konterbande ist ein nicht mehr ganz moderner Begriff für Schmuggel auf dem Seeweg, der Begriff wird auch für das geschmuggelte Gut selber verwendet. In der ersten Hälfte des XX. Jahrhunderts war es wohl ein nicht so selten geübter Sport von „lütten“ Skippern und Küstenfischern, die sich weit genug hinaus wagten, irgendwo vor den Kanaren in internationalen Gewässern Zigarren und Zigaretten ohne Banderole zu übernehmen und heil an Land zu bringen.
Hier wäre beim Einbuchen der Ware vor allem überlegenswert, ob eine Rückstellung für das Steuerrisiko zu bilden ist oder nicht. Man könnte sie mit einem unverfänglichen Namen versehen - bei einem Pharmabetrieb in Ludwigshafen gibt es angeblich traditionell eine (eher sportlich begründete) „Rückstellung für allgemeine Handlungsrisiken“, die in großen, sorgfältig ausgearbeiteten Dossiers jedes Jahr neu begründet und belegt wird.
Schöne Grüße
MM