Hallo,
ich muss an das Finanzamt aus einer USt-Verprobung erst mal eine Zahlung leisten. Der Einspruch ist eingelegt und wir werden bis zum Finanzgericht gehen, um den ungerechtfertigten Anspruch des Fa. auszufechten. Das ist aber nicht Kern der Frage.
Ich habe den Bescheid im Dez. 2009 erhalten und am nächsten Tag den Einspruch eingelegt. Im Januar 2010 muss ich erst mal ans Fa. zahlen, habe Einzugsermächtigung für die Beträge erteilt.
Nun zu den Fragen bezüglich Buchungssätzen des Vorgangs bei doppelter Buchführung und SKR03.
Auf welches Konto wird die Zahlung von Bank ans Fa. verbucht, doch nicht auf das USt-Konto in 2010 oder? Es handelt sich ja um USt-Abrechungen der Jahrer 2005 und 2008.
Ich will gern Rückstellungen in 2009 für die Zahlungen in 2010 buchen und das in die GuV bzw. Bilanz 2009 integrieren. Welchen Buchungssatz muss ich dafür wählen?
Wie kann ich Rückstellungen in 2009 für das anstehende Gerichtsverfahren in 2010 verbuchen. Welche Konten sind da beteiligt und welchen Buchungssatz sollte ich verwenden?
Über Infos und Tipps würde ich mich freuen?
Gruß Markus
Buchungssatz in SKR03 - USt-Sonderprüfung
Servus,
wenn das geprüfte Jahr noch nicht abgeschlossen ist, sollten die Werte konform zu den Prüfungsfeststellungen gebucht werden. Da nicht bekannt ist, was genau bei der USt-Sonderprüfung festgestellt wurde, lässt sich auch nicht sagen, wie die festgestellten Sachverhalte zu buchen sind.
Ob eine Rückstellung in 2009 für die anstehenden Gerichtskosten gebildet werden kann/muss, lässt sich nur sagen, wenn bekannt ist, was genau vor Gericht verhandelt werden wird.
Die Klage am FG gegen eine Einspruchsentscheidung ist u.U. anders zu behandeln als ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.
Weitere Fragen zu steuerlichen Themen bitte im Brett „Steuern“ unter Beachtung von FAQ:1129.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
danke für die schnelle und nette Antwort. Mir geht es nicht um die steuerliche oder rechtliche Frage, sondern nur darum wie wir den Vorgang buchen müssen. Nun schnell noch einige Hintergrundinfos.-
Das Jahr 2005 ist abgeschlossen wie auch 2008. Für die Jahre 2005 und 2006 hatten wir Ende 2007 eine Umsatzsteuersonderprüfung (auf Basis Verprobung), wo wir einige Unterlagen ausführlicher eingereicht haben sowie ein Gerichtsurteil anführen mussten, wo die der komplette Entzug aus dem Mehrwertstuersystem eines privat und geschäftlich genutzten PKW beschrieben wird (Man kann dafür keine Vorsteuer ziehen, braucht aber für Erträge damit keine Umsatzsteuer abführen - das hat uns unser Steuerberater für den privaten gebrauchten PKW auch so 2004 empfohlen). Ist dann Anfang 2008 auch vom Fa. so als rechtens anerkannt worden. Nun wurde wahrscheinlich mal wieder eine Verprobung für die abschließenden USt-Bescheide durchlaufen lassen und die Umsätze ohne MwST lassen dann die „roten Lampen“ beim Fa. leuchten…
Wir werden also Klage gegen das Fa. einreichen, sollten die Forderungen nach unserem Einspruch nicht fallen gelassen. Die Frage Steuerhinterziehung stellt sich hier für uns nicht.
Mit der zusätzlichen Erläuterung zum Sachverhalt: …wie kann dann die Zahlung ans Fa. gebucht werden, und wie die Rückstellungen in 2009 für die Zahlung 2010 und die Kosten des Verfahrens mit allen Nebenkosten in 2010?
Gruß Markus
Das Jahr 2005 ist abgeschlossen wie auch 2008. Für die Jahre
2005 und 2006 hatten wir Ende 2007 eine
Umsatzsteuersonderprüfung (auf Basis Verprobung), wo wir
einige Unterlagen ausführlicher eingereicht haben sowie ein
Gerichtsurteil anführen mussten, wo die der komplette Entzug
aus dem Mehrwertstuersystem eines privat und geschäftlich
genutzten PKW beschrieben wird (Man kann dafür keine Vorsteuer
ziehen, braucht aber für Erträge damit keine Umsatzsteuer
abführen - das hat uns unser Steuerberater für den privaten
gebrauchten PKW auch so 2004 empfohlen). Ist dann Anfang 2008
auch vom Fa. so als rechtens anerkannt worden. Nun wurde
wahrscheinlich mal wieder eine Verprobung für die
abschließenden USt-Bescheide durchlaufen lassen und die
Umsätze ohne MwST lassen dann die „roten Lampen“ beim Fa.
leuchten…
Martin May hat Dich ja schon auf FAQ:1129 angesprochen.
Nur noch so viel-Deine Beschreibung zeugt von viel Laien-Fehl-Wissen.
Lass den Sachverhalt vom StB prüfen, bevor ihr Euch in das Abenteuer FG stürzt.
Hallo,
danke für die nette und kompetente Information. „…zeugt von viel Laien-Fehl-Wissen…“ EuGH, Urteil vom 08.03.2001 - C-415/98.
Gruß Markus
Hallo Markus,
ich bin immer wieder sehr entsetzt, welche Fragen zur Buchhaltung, von mit der Buchhaltung in Unternehmen beauftragten Personen gestellt werden.
Grundsätzlich sind Zahlungen für Umsatzsteuer aus Vorjahr - oder Vorjahren beim SKR03 auf die Konten 1790 oder 1791 zu buchen.
Das Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten - oder aus schwebenden Verfahren auf Rückstellungs-Konten (um Kto. 0970) zu buchen sind, sollte man auch wissen.
Anderenfalls lohnt sich immer, seinen SKR genauer anzusehen und zu beherrschen.
Mit vielen lieben buchhalter Grüßen Rainer
Hallo,
danke für die nette und kompetente Information. „…zeugt von
viel Laien-Fehl-Wissen…“ EuGH, Urteil vom 08.03.2001 -
C-415/98.
Ach ja - dieser Hinweis ohne einen Internet-link - halte ich für eine pure Unverschämtheit, für einen eigentlichen Fragesteller, als Antwort auf einen Experten-Rat.
LG Rainer
Hallo, danke für die vielen Tipps.
bezüglich des Vorwurfs „…Ach ja - dieser Hinweis ohne einen Internet-link - halte ich für eine pure Unverschämtheit, für einen eigentlichen Fragesteller, als Antwort auf einen Experten-Rat…“
Die Angabe eines Urteils welches z.B. bei google, metacrawler usw. auf der ersten Seite gleich mehrere Treffer liefert, halte ich für qualitativ hochwertiger und fachlich korrekter als irgend welche links anzugeben. Ein Urteil an sich hat ja rechtlich gesehen einen anderen Stellenwert als ein Link, oder sehe ich da was falsch?
Nicht jeder der Buchhaltung macht hat durch die Komplexität, Zeitraum seit Gründung und Größe der Firma die gleichen Anforderungen. Wenn man eine Frage stellt ist das ja auch nicht so, dass der Fragende grundsätzlich ein absoluter Laie ist. Man will ja auch manchmal prüfen, ob die selbst gewählte Variante richtig ist, ohne den Gefragten gleich auf eine Richtung einzuschießen.
Was mich manchmal sehr wundert ist die Tatsache, wie schnell ein Fragender zum Idioten, Laien oder vollkommen Unwissenden deklariert wird. Man sollte doch bei einer sachlichen Frage, sachlich fragen auch versuchen den Druck aus der Antwort zu nehmen. Denn Qualität ist ja der Parameter, der im Forum zählen sollte.
Ich möchte diesen Thread nun mit einem positiven Ergebnis für mich schließen. Bitte um Entschuldigung, wenn meine Frage oder die Antworten jemanden gereizt haben sollten.
Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Markus