Hallo zusammen,
aber einen Antrag auf Erlass des SZ kann man ja mal aus billigkeitsgründen versuchen - zumindest wenn sonst immer fristgerecht bezahlt wurd - neben KK ist auch das Finanzamt immer Kraft Gesetz zur Erhebung von SZ verplichtet - aber die Herabsetzung auf 0,00 Euro kann auf Antrag schon mal genehmigt werden.
Grüsse
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Fälligkeit einer Zahlung sieht als Fälligkeitstag,
beispielsweise, den 15. eines Monats vor.
In dem Mietvertrag steht in der Regel in der Klammer (für dem Termin der Fälligkeit ist allein die Gutschrift bei dem Vermieter entscheidend).
Fällt dieser Termin auf einen banktechnischen Werktag, so ist es der nächste Werktage entscheidend
Diese wurde überwiesen, laut eingenem Kontoauszug (Kontoauszug
des Überweisenden) ist der 15. der Buchungstag, sowie
Buchungswert (Wertstellung?).
Kann man nun davon ableiten, daß er Empfänger des Betrages,
diesen auch am 15. erhalten hat?
In der Regel liegt zwischen Abbuchung bei dir und Gutschrift bei den Empfänger zwischen zwei bis drei Werktagen.
Nun ist nämlich eine Mahnung gekommen, mit Säumniszuschlägen,
weil wohl das Geld nicht rechtzeitig angekommen sein soll.
Rede mit ihm :
Wenn dein Vertragspartner und du an einer Fortführung der Vertragsbeziehung Interesse habt, wird er dir nichts berechnen !
Wenn nicht such dir einen anderen - und sei froh!
Gruß
aus Freiburg