Buchungstag / Wertstellung

Hallo,

folgende Sachlage:

Fälligkeit einer Zahlung sieht als Fälligkeitstag, beispielsweise, den 15. eines Monats vor.

Diese wurde überwiesen, laut eingenem Kontoauszug (Kontoauszug des Überweisenden) ist der 15. der Buchungstag, sowie Buchungswert (Wertstellung?).

Kann man nun davon ableiten, daß er Empfänger des Betrages, diesen auch am 15. erhalten hat?

Nun ist nämlich eine Mahnung gekommen, mit Säumniszuschlägen, weil wohl das Geld nicht rechtzeitig angekommen sein soll.

Kann das zutreffen??

Wer kann Aufklären??

mfg marco

Hi

Fälligkeit einer Zahlung sieht als Fälligkeitstag,
beispielsweise, den 15. eines Monats vor.

Also muß das Geld am 15. am Konto des Empfängers sein?

Kann man nun davon ableiten, daß er Empfänger des Betrages,
diesen auch am 15. erhalten hat?

Nein, das kann man nicht. Es ist sogar höchst unwahrscheinlich, daß der Empfänger das Geld am selben Tag erhalten hat.

Nun ist nämlich eine Mahnung gekommen, mit Säumniszuschlägen, weil :wohl das Geld nicht rechtzeitig angekommen sein soll.

Kann das zutreffen??

Ja und zwar sogar mit fast 100%iger Sicherheit.

Die Verspätung war zwar eher minimal, aber sie war definitiv vorhanden, wenn das Geld am 15. beim Empfänger sein hätte müssen.

Gruß
Edith

Hi, und danke littlePanda

für deinen schnellen Beitrag!

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Hallo,

klingt nach Krankenkassenbeiträgen…

Die sind da knallhart, müssen sie aber auch. Meines Wissens gibt es für den Säumniszuschlag von 1% keinen Ermessensspielraum.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo zusammen,
aber einen Antrag auf Erlass des SZ kann man ja mal aus billigkeitsgründen versuchen - zumindest wenn sonst immer fristgerecht bezahlt wurd - neben KK ist auch das Finanzamt immer Kraft Gesetz zur Erhebung von SZ verplichtet - aber die Herabsetzung auf 0,00 Euro kann auf Antrag schon mal genehmigt werden.
Grüsse
Rainer

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Hallo,

folgende Sachlage:

Fälligkeit einer Zahlung sieht als Fälligkeitstag,
beispielsweise, den 15. eines Monats vor.
In dem Mietvertrag steht in der Regel in der Klammer (für dem Termin der Fälligkeit ist allein die Gutschrift bei dem Vermieter entscheidend).

Fällt dieser Termin auf einen banktechnischen Werktag, so ist es der nächste Werktage entscheidend

Diese wurde überwiesen, laut eingenem Kontoauszug (Kontoauszug
des Überweisenden) ist der 15. der Buchungstag, sowie
Buchungswert (Wertstellung?).

Kann man nun davon ableiten, daß er Empfänger des Betrages,
diesen auch am 15. erhalten hat?

In der Regel liegt zwischen Abbuchung bei dir und Gutschrift bei den Empfänger zwischen zwei bis drei Werktagen.

Nun ist nämlich eine Mahnung gekommen, mit Säumniszuschlägen,
weil wohl das Geld nicht rechtzeitig angekommen sein soll.

Rede mit ihm :
Wenn dein Vertragspartner und du an einer Fortführung der Vertragsbeziehung Interesse habt, wird er dir nichts berechnen !
Wenn nicht such dir einen anderen - und sei froh!
Gruß
aus Freiburg

Kann das zutreffen??

Wer kann Aufklären??

mfg marco