Buchveröffentlichung

Hallo,

angenommen jemand schreibt ein Buch über ein Erlebnis das er/sie gehabt hat.Beispiel:Christiane F., die über ihre Erlebnisse schreibt/geschrieben hat dabei ja aber auch über andere berichtet, was sie mit diesen Personen erlebt hat.
Ist soetwas eigentlich zulässig?
Oder nur, wenn andere Namen genannt werden,aber die Handlung dieselbe bleibt?
Können dann diese Personen irgendwelche Klagen entgegenbringen?

Danke für die Antworten

Pegasus

Hallo,

Ist soetwas eigentlich zulässig?

nur mit deren Einwilligung oder Duldung.

Oder nur, wenn andere Namen genannt werden,aber die Handlung
dieselbe bleibt?

Solange die Personen nicht ganz klar erkannt werden können, mag das gehen.

Können dann diese Personen irgendwelche Klagen
entgegenbringen?

Selbstverständlich. Wenn sie sich in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen, können sie vor Gericht klagen, z. B. darauf, dass das Buch nicht verkauft werden darf. Vor Gericht wird es dann darauf ankommen, ob die Richter davon überzeugt werden können oder nicht.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Können dann diese Personen irgendwelche Klagen
entgegenbringen?

Selbstverständlich. Wenn sie sich in ihrer Persönlichkeit
verletzt fühlen, können sie vor Gericht klagen, z. B. darauf,
dass das Buch nicht verkauft werden darf. Vor Gericht wird es
dann darauf ankommen, ob die Richter davon überzeugt werden
können oder nicht.

Weil es natürlich schriftlich ist, wie sieht es denn aus, wenn jemand etwas Erlebtes jeden erzählt zu Nachbarn Leuten auf der Strasse und so weiter? Würde da überhaupt eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung erfolg haben?

Herzliche Grüße

Pegasus

Hallo,

Weil es natürlich schriftlich ist, wie sieht es denn aus, wenn
jemand etwas Erlebtes jeden erzählt zu Nachbarn Leuten auf der
Strasse und so weiter? Würde da überhaupt eine Klage wegen
Persönlichkeitsrechtsverletzung erfolg haben?

ja, auch da kann man auf Unterlassung klagen, insbesondere für den Fall, dass rufschädigende Falschbehauptungen wiederholt verbreitet werden. Aber natürlich kommt es auch hier auf die Umstände an. So muss die Behauptung eben falsch sein und geeignet, den Ruf zu schädigen. Es reicht nicht, wenn die Behauptung nur falsch ist (Herr X kann fliegen), denn das ist nicht rufschädigend; und es reicht auch nicht aus, dass ich behaupte, Herr X sei geizig, wenn es wahr ist, dass er geizig ist. Hier käme dann noch so etwas wie „üble Nachrede“ in Frage, womit also auch das justitiabel wäre.

Herzliche Grüße

Thomas Miller