Buchwertermittlung §55 EStG

Angenommen man besitzt einen (seit 50 Jahren ruhenden) landwirtschaftlichen Betrieb (in Bayern), zu dem noch 1,5ha Wald und 1,5ha Ackerland gehören. Es soll eine Betriebsaufgabe erklärt werden.

Buchwertermittlung
Alle Flächen befanden sich bereits vor 1970 im Besitz des Betriebs.
Für das Ackerland wird nun nach §55 EStG muss die 8-fache Ertragsmesszahl angewandt (auf Euro umgerechnet)
Für die Waldfläche werden nach §55 EStG 1,02 Euro/qm angesetzt.

Das Ackerland wurde zwar nicht nach dem 01.01.1970 erworben, wurde aber nach dem 01.01.1970 durch Flurbereinigungsverfahren umgelegt bzw. zugewiesen.
Das heißt, die Ackerfläche in ihrer aktuellen Form und Lage gab es im Jahr 1970 gar nicht.
Woher bekommt man die richtige Ertragsmesszahl?

Vielen Dank

Servus,

das ist ohne Bedeutung.

Die Ertragsmesszahlen beziehen sich auf das Land, nicht auf den Betrieb. Sie sind für die einzelnen Stücke im Liegenschaftskataster zu finden. Im letzten Einheitswertbescheid stehen sie auch; ob sie im Grundsteuermessbescheid im Einzelnen aufgeführt sind, oder ob der gleich mit der Summe der EMZ anfängt, weiß ich nicht - den könnte man auch mal darauf anschauen.

Schöne Grüße

MM