Buchwertermittlung bei § 6b EStG

Hallo,

bei Ermittlung des Betrags nach § 6b EStG ist der Buchwert zugrunde zu legen, der bei Erstellung einer Zwischenbilanz am Veräußerungstag nach § 6 EStG anzusetzen wäre (also Buchwert abzgl. AfA bis zum Veräußerungstag und Teilwertkorrekturen).

Würdet Ihr den Buchwert für die Ermittlung des Betrags nach § 6b EStG auch um Bilanzierungsfehler berichtigen, die in vorangegangenen Jahren geschehen sind? Zum Beispiel nachträgliche Herstellungskosten wurden nicht aktiviert sondern sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Diese Jahre sind bereits festsetzungsverjährt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Buchwert lt. Bilanz ist falsch, kann aber nicht mehr berichtigt werden, da Vorjahre verjährt. Bilanberichtigung nicht möglich, da am 31.12. des Veräußerungsjahrs nicht mehr in der Bilanz (wegen Verkauf natürlich).

Würdet Ihr also bei der Berechnung des Betrags nach § 6b EStG den falschen Buchwert zugrundelegen oder den um die nachträglichen HK berichtigten, weil § 6b Abs. 2 EStG eine eigene Buchwertdefinition hat?

Danke schon mal,
Raulito