Wer sagt das?
wenn man Buddhist werden möchte, müste man erst mal aus der Kirche Ev./Kath. austreten.
Sagt wer?
Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, als ich in die Kirche kam, von daher darf ich dort prinzipiell machen was ich will. Wenn daran etwas der Kirche nicht passt - kann sie mich ja exkommunizieren 
Der Buddhismus selbst ist keine monotheistische Religion, die ein Problem damit hätte, dass Du Mitglied in einer Gemeinschaft von Menschen bist, die sich zu einem bestimmten Gott bekennen.
Möglicherweise landet aber der Buddhist im Rahmen seiner Erkenntnisse an dem Punkt, wo er feststellt, dass eine Mitgliedschaft in der Kirche keinen Sinn mehr macht.
Ob er dann austritt, ist seine persönliche Sache.
Ist der Buddhisten-Anwärter jedoch Mitglied einer buddhistischen Gemeinschaft, die seinen Austritt aus der Kirche fordert bevor sie ihn als Buddhisten anerkennen, dann würden bei mir sofort alle Alarmsirenen angehen!
Ich hatte heute den Fall, dass sich jemand in einer beglaubigten Urkunde als buddhistisch ausgegeben hat, aber nie aus der Kirche ausgetreten ist!
Was wie? Als „Religion“ in einem amtlichen Dokument steht „buddhistisch“? Das ist den Behörden relativ egal, ob er in seiner Freizeit noch katholisch ist.
Ein von seinem Orden besigeltes Dokument, welches ihn als Anhänger des Buddhismus ausweist? Das ist sowohl den Behörden als auch der Kirche erst mal egal. Genauso kann man sich auch ein Dokument zur Bestätigung des Karnevalistseins vom Vereinsleiter des lokalen Karnevalsvereins beglaubigen lassen.
Wie ist das geregelt?
Zwei Punkte:
Der (steuer-)rechtliche Kirchenaustritt - hat mit persönlicher Glaubenseinstellung wenig bis nichts zu tun.
Wer rein glaubensmäßig der Kirche entfremdet ist und „Vereinsmitglied“ in einer buddhistischen Vereinigung ist, aber rein rechtlich noch Kirchenmitglied - der ist eben beides.
Gruss,
Michael