Buderus Wasserspeicher mit Rostfrass an den Anschlüssen

allerdings trat erst nach 5 Jahren und 3 Monaten das Wasser aus. Vorher war der Schaden nicht sichtbar, da die durchgefressenen Teile des Speichers durch die aufgeschraubten Muffen der Heizungsanschlüsse nicht sichtbar waren.
Klar ist, dass der Rostfrass nicht von einem Monat zum anderen auftritt, sondern sich mit der Zeit - über Jahre - im Material einfrass. Liegt Buderus mit der Aussage, dass es keinen Produktfehler in der Gewährleistungszeit gab, richtig?
Was ist zu tun?

Hi.

An einen Produktionsfehler mag ich nicht so recht glauben. Buderus gilt doch als recht hochwertiger Hersteller und solche Probleme sind mir nicht bekannt.
Ist denn überhaupt sicher, das es Rostfrass ist und nicht eine mangelhafte/fehlerhafte Hanfstelle?
Wie auch immer, viel zu holen wird es hier nicht geben.

Da hat Valdez schon recht.
Viel zu holen wird da nicht sein.
Selbst wenn es ein Produktionsfehler sein sollte.
Wurde die Anlage denn jährlich von einem Fachbetrieb mit Rechnung gewartet?
Mit Schutzanode überprüfen und allem drum und dran?
Eine bauseitige beschädigung ist vollkommen ausgeschlossen (Anstoßen, verbiegen)?
Aber, nach über 5 Jahren sollte da auch auf Kulanz nicht mehr viel kommen.

Ja, es ist Rostfrass an den Metallgewinden zur Heizung (gelöste schwarze Partikel). Auffällig ist hierbei, dass die übrigen Heizungstränge (zu den Heizkörpnern) mind. 45 Jahre alt und dicht sind - nur der BUDERUS-Speicher ist nach 5,2 Jahren undicht. Was der Installateur bei der Wartung für fast 150€ gemacht hat, weis ich nicht. Er will für einen neuen Buderus-Speicher 15% geben, was dann immer noch 1000€ + Aus- und Einbau kosten würde.
Kann man nach dieser Erfahrung und dem Kundendienst-Verhalten Buderus als hochwertigen Hersteller (sind Buderus, Bosch und Valliant nicht fusioniert?) bezeichnen?

Die Frage ist: Wie könnte nachgewiesen werden, dass der Schaden bereits vor Ablauf der Gewährleistung da war (versteckt vor sich hin rostete)

  • oder sollte vor dem Ablauftermin die Anlage sicherheitshalber auf Schäden überprüft werden, um teuren Überraschungen vorzubeugen?
    Von Kulanz ist hier bei Buderus nicht zu sprechen.

Na, der hat doch nicht nur den Boiler, sondern auch den Kessel gewartet, oder? Dann geht der Preis absolut in Ordnung.

Ja, ich bleibe dabei: Buderus ist im oberen Bereich angesiedelt. Ich habe gefühlt bereits mehrere hundert Buderus Boiler montiert und ein solcher Schaden durch lochfrass ist mir noch nie untergekommen. Das die drei Firmen fusioniert haben, ist mir nicht bekannt.

Das wird schwer, wenn überhaupt möglich. Hier bräuchte es einen Gutachter. Wenn dessen Ergebnis nicht in deinem Sinne positiv ausfällt, wird’s richtig teuer. Ich würde mir das überlegen.

Wie kann ich einen teuren Gutachter sparen, um rein physikalisch nachzuweisen, dass der Rost nicht erst innerhalb der letzten 3 Monate - nach Ablauf der Gewährleistung - sich total durch das minderwertige Material gefressen hat - der Schaden also in der Gewährleistung aufgetreten sein muß?
Die gesamten anderen Heizstränge sind 6x so alt und dicht.

Na, das ist eben das Problem. Du mußt halt jemanden haben, dessen Aussage/Einschätzung auch anerkannt ist. Das kann IMHO eben nur ein Sachverständiger, o.ä.
Ist die Verbindung Wärmetauscher/Anschluß denn noch vorhanden, oder ist der Boiler schon abgetrennt? Ich frage deshalb, weil wenn er abgetrennt ist man am Boileranschluß sehen könnte, ob dieser wirklich weggerostet ist. Mach doch mal ein Foto von dem Übeltäter.
Ich kann mir immer noch nicht recht vorstellen, das sowas nach 5 Jahren passieren soll. Aber möglich ist natürlich vieles (Montagsboiler)

Klar doch, ein Sachverständiger kostet Geld - aber hier oder im Internet müsste es doch etwas zu Materialbeschaffenheit und deren Durchrostungsneigung geben? - und ein seriöser Hersteller - zu denen Bosch-Buderus wohl nicht gehört - könnte dann auf dem Kulanzweg umgestimmt werden.
Nochmal die Frage: War die Durchrostung nicht während der Gewährleistungszeit aufgetreten?

Doch, war sie.
Es ist allerdings keine Gewährleistungszeit, sondern eine Frist, innerhalb derer Herstellungsmängel auftreten und bemängelt werden müssen. Diese ist abgelaufen.

Die Sachmängelhaftung ist im Übrigen vom Verkäufer zu tragen, nicht vom Hersteller!