Bücher und Steuerknilche

Hallo

Ich renne jedes Jahr mit den Steuerknilchen wegen des gleichen Steuerabzugs zusammen: Die behaupten, dass es unmöglich sei, die Abzug gebrachte Fachliteratur in einem Jahr zu lesen. Aber, mit Ausnahme der Nachschlagewerke, lese ich sie und verkaufe sie auch nicht an Antiquariate, wie mir der Oberknilch unterstellte.
Für diese Unterstellung wird er mir noch büssen…
Nun bin ich auf der Suche nach einem guten Argumentatorium, mit welchem ich bei der vorgesetzten Behörde dieser Knilche eine Art Freibrief erstreiten kann. Viele Argumente sind mir schon selber eingefallen, aber ich will sie mit Argumenten defintiv mundtot machen und darunter beerdigen.
Was fällt euch jeweils ein?

Gruss + schöne Ostern
Mäni

knilche? auch nur menschen?
hi scriptor,

abgesehen, davon das finanzbeamte ob in deutschland oder der schweiz auch nur menschen sind und eben auch vernünftiger behandlung bedürfen, solltest du ihn doch einfach mal zum besuch der hauseigenen bibliothek einladen.

wenn alles der realität entspricht, ist es doch ein einfaches für dich, ihm alles zu zeigen, oder?

im übrigen kommt man mit gelassener und weniger impulsiver art und weise im leben immer weiter …

gruss vom

showbee

Hallo!

  1. … sind wir hier auch „Steuerknilche“?!

  2. Auch würde ich mir an deiner Stelle mal die Frage stellen, warum Du „mit denen zusammenrennst“. Eine sachliche Auseinandersetzung sollte man nicht unsachlich führen, wenngleich dies manchmal schwer fällt. Der Ton macht die Musik.

  3. Jeder kann 1 und 1 zusammenzählen. Und Du musst schließlich einen geeigneten Nachweis erbringen (vgl. Antwort von Showbee).

  4. Entweder hast Du in der Vergangenheit die nach Deiner Darstellung unzutreffende Nichtanerkennung akzeptiert oder es muss Gründe gegeben haben, die die nachträgliche Anerkennung ermöglicht haben. Falls letzteres der Fall sein sollte, kannst Du Dich doch darauf berufen, wenn sich sonst nichts wesentliches geändert hat.

Ciao!
Nemo

Hallo Nemo

  1. … sind wir hier auch „Steuerknilche“?!

Nein, weit davon entfernt…

  1. Auch würde ich mir an deiner Stelle mal die Frage stellen,
    warum Du „mit denen zusammenrennst“. Eine sachliche
    Auseinandersetzung sollte man nicht unsachlich führen,
    wenngleich dies manchmal schwer fällt. Der Ton macht die
    Musik.

Eine sachliche Auseinandersetzung ist, um es zu wiederholen, mit den Knilchen, die mich, im wahrsten Sinne des Wortes, „bearbeiten“ nicht möglich. Seit 6 Jahren habe ich, trotz einwandfreien Belegen, immer mit den gleichen zwei Beamten Anstände. Eine Besichtigung inkl. Ueberprüfung meiner Bibliothek habe ich schon mehrfach angeboten.

Die Nichtanerkennung habe ich bisher immer mit Erfolg angefochten. Ich bin es nun definitiv leid, alle Jahre dieses Spielchen mir mir wiederholen zu lassen. Vom Aerger und Zeitaufwand ganz zu schweigen. Ich betrachte das Vorgehen als reine Schikane, nicht mehr, nicht weniger…

Gruss
Mäni

Nachtrag
Hallo nochmal!

  • Wenn Du nachvollziehbar darlegst, dass sich die Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr nicht geändert haben, spricht mehr für als gegen die Anerkennung.
  • Wenn man deiner Darlegung nicht folgt, muss es dafür eine Begründung geben. Und da Du den Abzug schriftlich beantragst, wird eine Ablehnung einschließlich Begründung wohl ebenfalls schriftlich erfolgen. An dieser Begründung kannst Du Dich orientieren, denn Du weisst dann immerhin, wo das Problem liegt. Das kannst Du gezielt widerlegen.
  • Die Überprüfung darf übrigens jedes Jahr erneut erfolgen, denn die Besteuerungsgrundlagen werden jährlich ermittelt. Insofern ist eine unmittelbare Übertragung der Vorjahresergebnisse nicht möglich. Aber der Begründung können einmal getroffene Feststellungen sicher dienen.
  • Frage die betreffenden Bearbeiter schriftlich, auf welche Weise Du den Nachweis zukünftig (!) praktikablerweise führen kannst. Dann hast Du immerhin guten Willen bewiesen und kannst später entsprechend verfahren.

Ciao!
Nemo

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