Bücherdiebstahl?

das war ein Beispiel von vielen, die google gefunden habe.
Wenn ich Lust hätte, könnte ich auch einen Fall aus meinem
Skrip raussuchen.

Nee, danke, Skripte habe ich selbst. Im Übrigen wollte ich ja nicht wirklich Fälle von dir rausgesucht haben, ich wollte dir nur demonstrieren, dass du mir das nicht als Standardfall darlegen kannst - denn es ist kein Standardfall, es gibt einen entscheidenden Unterschied zu dem, was du Standardfall nennst.

Ok, es geht auch hier um Bücher, aber das ist doch gar nicht entscheidend. Niemand bestreitet hier, dass Bücher grundsätzlich unterschlagen werden können, und ein anderer User hat ja sogar ausdrücklich dargelegt, dass es sich dabei um bewegliche Sachen handelt.

Ich hatte dich gebeten, mir einen *vergleichbaren* Fall herauszusuchen, und das hast du nicht getan. Warum nicht? Weil es das nicht gibt. Wenn der Täter nicht klar zum Ausdruck bringt, dass er die Sache behalten will, liegt auch keine Unterschlagung vor. Und das wird an keiner deutschen Uni anders gelehrt, da bin ich mir mal einfach ganz sicher :wink:

Da beantworte ich Deinen anderen Artikel gleich mit: Ich bin
vom ursprünglichen Artikel ausgegangen.

Ich aber auch…!

Da Mahnungen und
Bitten im Privatbereich üblicherweise nicht schriftlich
ausgesprochen werden, kann man mit Fug und Recht an der Stelle
davon ausgehen, daß der andere sich in irgendeiner Form
geäußert hat. Hätte er gesagt, daß er die Bücher morgen
zurückgibt, hätte es den ersten Artikel nicht gegeben. ergo…

Es ergibt sich aber aus dem Ursprungsposting in keinster Weise eine Unterschlagung. Sonst wäre der spätere, widersprüchliche Artikel ja auch gar nicht möglich gewesen. Du hast einfach hineininterpretiert, dass der Täter gesagt hat, er woll die Bücher behalten; das stand da aber erstens nicht drin, es ließ sich zweitens nicht interpretieren, und es stimmt drittens ja auch nicht einmal, wie wir jetzt wissen. Da sieht man, wie „gefährlich“ es ist, etwas in einen Sachverhalt einfach hineinzulesen.

Inzwischen stellt sich der Sachverhalt anders dar.

Er hat sich nie so dargestellt, wie du behauptet hast.

Grüße,
Levay

das war ein Beispiel von vielen, die google gefunden habe.
Wenn ich Lust hätte, könnte ich auch einen Fall aus meinem
Skrip raussuchen.

Nee, danke, Skripte habe ich selbst. Im Übrigen wollte ich ja
nicht wirklich Fälle von dir rausgesucht haben, ich wollte dir
nur demonstrieren, dass du mir das nicht als Standardfall
darlegen kannst - denn es ist kein Standardfall, es gibt einen
entscheidenden Unterschied zu dem, was du Standardfall nennst.

Du hättest Dir den google-Link vielleicht doch mal anschauen sollen. den direkt verlinkten Fall habe ich gewählt, weil Übereinstimmungen bestanden, die Du offensichtlich nicht erkennen wolltest. Da stellt sich mir auch gerade die Frage, ob es eigentlich inzwischen Pflicht ist, während eines Jurastudiums auch mal einen Gerichtssaal zu besuchen.

Ansonsten bin ich nicht dazu bereit, mich von dir wegen dieses Falles hier und jetzt ärgern zu lassen. Wenn Du meinst, daß sich alles so darstellt, wie Du meinst, dann ist das halt so.

Gruß,
Christian