Bücherverbrennung in der NS-Zeit

Mit welchen Folgen musste jemand rechnen, der eine ausländische Zeitung las oder ein ausländisches Rundfunkprogramm hörte?

Suchmaschine --> „Feindsender“ --> usw.

hä???
sorry, ich verstehe die Frage im Zusammenhang mit der Bücherverbrennung nicht.

Bitte Konkreter werden.

P. S. ich erspare mir Gruß etc. zukünftig

Hallo Fronk

P. S. ich erspare mir Gruß etc. zukünftig

bitte nicht. Schlechtes Benehmen ist nicht wirklich ansteckend.
Ich spare mir lieber das Anworten.

Freundliche Grüße,
Ralf

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MOD: Räusper
Hallo
Netikettediskussionen sind (noch :wink: ) kein geschichtliches Thema.

LG
Mike
(MOD dahier)

…kommt drauf an - nicht alles „ausländische“ war auch verboten, also etwa rumänische, italienische, ungarische oder auch finnische Medien und „gleichgeschaltete“ etwa französische Zeitungen waren durchaus erhältlich, nur sogenannte „Feindpropaganda“, bzw. „Feindsender“ fielen (während der Kriegszeit) unter das Verbot.
Die „Sanktionspalette“ reichte von „Vorladung zur GeStaPo“ bis zu Verschickung in ein KZ und Verurteilung zum Tode.

Gruß
nicolai

Hi Meise,

Mit welchen Folgen musste jemand rechnen, der eine
ausländische Zeitung las oder ein ausländisches
Rundfunkprogramm hörte?

(Zitat) Der Sicherheit des NS-Regimes diente auch eine Fülle von neuen Straftatbeständen, die sich im September 1939 über die deutsche Justiz ergoß und die im Sinne der „nationalsozialistischen Rechtsprechung“ eine allgemeine Radikalisierung des Strafrechts zur Folge hatte. Das Hören ausländischer „Feindsender“ wurde unter Androhung von drakonischen Zuchthausstrafen verboten. Für eine Wiederholung der „Rundfunkverbrechen“ oder für die Weiterverbreitung abgehörter Nachrichten konnte die Todesstrafe ebenso verhängt werden wie für Verstöße gegen die „Volksschädlingsverordnung“.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/innenpolitik/index_2…

Zeitungen

(Zitat) Um Papier zu sparen, erschienen zahlreiche Zeitungen und Illustrierte mit Durchhalteparolen nur noch in Sonderausgaben, oder ihr Erscheinen wurde vollständig eingestellt.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/wk2/alltagsleben/index.html

(Zitate)
04.02.1933 Per Notverordnung wird die Versammlungs- und Pressefreiheit weiter eingeschränkt.
28.02.1933 Hindenburg unterzeichnet Notverordnungen, die mit sofortiger Kraft die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit noch weiter einschränken und der Polizei weitreichende Befugnisse einräumen. Der „Vorwärts“, die Parteizeitung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), wird vorläufig verboten.
04.10.1933 Mit dem Schriftleitergesetz wird die gesamte Presse in Deutschland „gleichgeschaltet“.
13.12.1933 Die Reichspressekammer untersagt für zunächst drei Monate die Gründung neuer Zeitungen und Zeitschriften.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/1933/index.html

Bücherverbrennung

(Zitat) Mit dem Fanal der Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 begann wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme unübersehbar die von den Nationalsozialisten propagierte „geistige Erneuerung“ der deutschen Kunst und Literatur. An die Stelle des „undeutschen Geistes“ sollte sich ab 1933 eine NS-Literatur etablieren, die vor allem Bauerntum und Volksgemeinschaft, die Blut- und Bodenideologie sowie Krieg und soldatisches Heldentum idealisierte.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/kunst/literatur/ind…

http://www.dhm.de/medien/lemo/videos/buecher
http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/bueche…

Gruß
Eve*