Bügeln gegen Entgelt in Mietswohnung?

Hallo, liebe Wissenden!

Angenommen, Martha Mangel möchte ihr Haushaltshalt aufbessern, indem sie die Oberhemden einiger Junggesellen bügelt. Das ganze soll natürlich nicht „unter der Hand“ laufen, sondern mit Gewerbeanmeldung. Eine leistungsfähige Bügelstation ist da, einige potentielle Kunden haben auch schon ihr Interesse bekundet und wie eine EÜR aussieht, weiß Frau Mangel auch. :smile:

Nun möchten einige der Herrschaften aber keine Bügelfee in ihrer „Junggesellenbude“ haben, sondern die Wäsche lieber zu Frau Mangel bringen. Frau Mangel selbst ist das prinzipiell Recht. ABER: darf sie in ihrer Mietswohnung überhaupt gegen Entgelt bügeln? Oder fällt das sofort unter „gewerbliche Nutzung der Wohnung“ inklusive aller Konsequenzen (höhere Miete, Kundenparkplätze, Kunden-WC etc.)?

Zum Verständnis: in der Hol- und Bringsituation sollen die Kunden die Wohnung von Familie Mangel gar nicht betreten. Frau Mangel würde die Wäschekörbe vor dem Haus in Empfang nehmen und selber reintragen. Parkraum ist zwar theoretisch immer genügend vorhanden, aber es gibt keine anmietbaren Parkplätze, die zu bestimmten Wohnungen gehören und die man notfalls als Kundenparkplatz deklarieren könnte…

Aus der Traum oder alles lösbare Probleme?

Danke schonmal für’s Lesen!

Hallo,

hier dürfte Fr.Mangel alles darüber finden.
Prinzipiell dürfte dem nichts im Wege stehen.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/berufsausueb…

Gruß
Roland

… außer vielleicht das Bauamt. Es gibt Gemeinden, die die BauNVO auch tatsächlich anwenden. Da gibt es dann Kontrollmitteilungen vom Gewerbe- an das Bauamt und schon geht der Ärger los. Oder auch ein missliebiger Nachbar, der mal schnell eine Anzeige …

vnA

du hast recht, bei Bügeleisen(automat) wird das Bauamt schnell hellhörig :wink:

Gruß
Roland

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Auf welchen Paragrafen der BauNVO würde sich das Bauamt denn beziehen, wenn von dort Ärger droht? Problematisch ist doch sicherlich nicht die geräuschlose Bügelstation (=handelsübliches Bügelbrett und ein etwas besseres Bügeleisen), oder? Eine große Heißmangel oder ähnliches soll ja gar nicht betrieben werden.

sorry, meine Antwort an vnA war nicht ganz ernst gemeint.
Das Bauamt dürfte wohl nichts gegen ein Bügeleisen einzuwenden haben.

Sorry für das Mißverständnis.

Gruß
Roland

In reinen und allgemeinen Wohngebieten sind nur ganz bestimmte Gewerbe zulässig. http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/index.html (§§ 3+4)

Entscheidend ist dabei, dass danach zu beurteilen ist, ob Betriebe stören „können“. Bei der Beurteilung ist grundsätzlich auch der durch das Gewerbe verursachte Individualverkehr zu beücksichtigen.

Ich sehe hier aber auch keine unüberwindbaren Probleme, wenn der Betrieb im geschilderten Rahmen bleibt.

Als Vermieter hätte ich gegen das Gewerbe schon eher meine Bedenken. Nicht unerheblicher Feuchtigkeitseintrag in die Wohnung mit der dabei möglichen Schimmelgefahr und Beeinträchtigungen durch Geruch.

vnA

Hallo nochmal!

Als Vermieter hätte ich gegen das Gewerbe schon eher meine
Bedenken. Nicht unerheblicher Feuchtigkeitseintrag in die
Wohnung mit der dabei möglichen Schimmelgefahr und
Beeinträchtigungen durch Geruch.

Stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht! Die Dampfentwicklung hält sich bei einer überschaubaren Anzahl an Hemden ja in Grenzen. Aber der Vermieter muss natürlich als erstes informiert werden.

Vielen Dank für die Inputs!

Hi

Nur mal so am Rande bemerkt und aus meiner Beruflichen Sicht .
seit dem 01.01.10 sind in Gewerblich , bzw nebenerwerblichen Räumlichkeiten gesetzlich festgelegt , Rauchmelder zu installieren.

So Teile kosten kaum 10,- Euro , aber nicht vergessen , wegen so einer Kleinigkeit kann die zulassung scheitern.

Ps , wenn das in dem Rahmen bleibt , dürfte das kein Problem sein.
Ich selbst habe auch eine ähnliche Gewerbeanmeldung .
ich repariere Modellbahnlokomotiven eines Fabrikates .
die Dinger kommen meist mit der Post , 2 pro Monat werden persönlich gebracht , daran stört sich niemand .
lediglich das Paketaufkommen ist erhöht .
die Nachbarn stört es wenig , wenn mal der Lötkolben zu riechen ist , oder Reinigerduft durch den Flur geht , da sich das im Rahmen hällt