Hallo zusammen,
angenommen ein Kunde hat vier Verträge bei einer Gesellschaft (Hausrat, Haftpflicht, Unfall und Glas). Fälligkeit 01.12.
Aufgrund einer Beitragserhöhung hat er die Privathaftpflichtversicherung zum 01.12.2011 gekündigt und woanders versichert.
Nun hat er ein Schreiben erhalten, dass der Bonus der Vermögenssicherungspolice wegfallen würde, da er „nur“ noch drei Verträge hat. Er soll ca. 20,-- EUR nachzahlen (für das folgende Versicherungsjahr mit Beginn 01.12.2011).
Hat der Kunde hier ein Sonderkündigungsrecht? Grundsätzlich heißt es ja, wenn sich die Prämie erhöht ohne dass der Versicherungsschutz erhöht wird hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Vielen Dank für eure Antworten