angenommen ein Kunde hat vier Verträge bei einer Gesellschaft (Hausrat, Haftpflicht, Unfall und Glas). Fälligkeit 01.12.
Aufgrund einer Beitragserhöhung hat er die Privathaftpflichtversicherung zum 01.12.2011 gekündigt und woanders versichert.
Nun hat er ein Schreiben erhalten, dass der Bonus der Vermögenssicherungspolice wegfallen würde, da er „nur“ noch drei Verträge hat. Er soll ca. 20,-- EUR nachzahlen (für das folgende Versicherungsjahr mit Beginn 01.12.2011).
Hat der Kunde hier ein Sonderkündigungsrecht? Grundsätzlich heißt es ja, wenn sich die Prämie erhöht ohne dass der Versicherungsschutz erhöht wird hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Hallo,
spätestens vier MOnate vor Ablauf 2012 prüfen und vergleichen - TIPP:
[http://www.*********.de/](http://www. *********.de/) - und den Rest auch kündigen.
Sonderkündigungsrecht gibt es leider keines, da nur ein Rabatt wegfällt, doch darauf hätte man hinweisen müssen - oder es steht ganz klein in den AGBs geschrieben…
VG