Bürge für das Aufbringen einer bestimmten Summe über eine gewisse Zeit

Ein Bekannter ist als Untermieter zu einer Fau gezogen und für die Zahlung einer bestimmten Summe für eine bestimmte Zeit ein Schriftstück unterschrieben.
Den genauen Wortlaut weiß er nicht mehr da es sich dabei ja nur um die Absicherung des Ehegatten der Frau gehen sollte da er noch auf die Wohnung eingetragen ist und der Untermieter und die Frau die Summe gemeinsam aufbringen wollten.
Die Frau welche nicht mit auf dem Schriftstück steht hat sich jetzt von dem Untermieter getrennt.
Wie ist der Sachverhalt wenn auf dem Schriftstück sinngemäß steht…

…" Ich bürge für die monatliche Zahlung oder das aufbringen der bis zum monatlich zu zahlenden Summe… und spielt es eine Rolle das der Unterzeichnende zu der Zeit in einer innigen Beziehung zu der Ehefrau (Mieterin) war und die Sachlage sich jetzt geändert hat?
Die monatliche Zahlung bezieht sich auf die gesamte Mietsumme der Wohnung.
Kann der Unterzeichnende nun aus der Wohnung ausziehen und die Zahlungen wegen veränderter Umstände oder der Tatsache das er wenn er nicht verliebt und in einer Beziehung zu der Frau gewesen wäre einstellen und das Schriftstück anfechten?
Bitte um Hilfe!

Haben dir die Antworten, die vor zwei Tagen im Mietrechtsbrett gegeben wurden, nicht gefallen?

Doch doch. Das Rätzel über den Inhalt des Schreibens und was daraus für eine unterschiedliche Ansicht und Rechtssprechung entstehen könnte beschäftigt mich immer noch sehr
Ich dachte wenn der Bürge für die Erbringung von sich selbst bürgt das es etwas in der ansicht ändert oder man vieleicht dann etwas in Sachen unvollständiges Bürgschaftsschreiben oder Verletzung der Aufklärungspflicht machen könnte.

Vielen lieben Dank nochmal auch für die anderen Antworten und wenn es noch irgendetwas gibt was euch einfallen könnte würde ich mich sehr freuen wenn ihr mir weiter helft.

vg. Bärchen

Hallo Bärchen,

es bringt ja überhaupt nichts, die Frage nochmal zu stellen.

Was hat man daran nicht verstanden, die Bürgschaft ist ein Witz, der seltsame Zettel entspricht weder inhaltlich noch förmlich einer Bürgschaft.

Ein lausiger unterzeichnetet Zettel, nicht mehr und nicht weniger!

Wenn einem dann die Situation in der man sich befindet, nicht mehr Freude bereitet, dann muss man den Hintern hochkriegen und die Situation ändern.

Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

Gruß

BHShuber

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Hallo BHSchuber,

Noch einmal vielen Dank für deine Antworten und deine ehrliche Äußerung.

Werde sie direkt beherzigen!

Danke und Gruß

Bärchen