Bürge für Untermiete bei Genossenschaft zulässig?

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ein paar Wochen einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter einer Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen. Ich muss einen Genossenschaftsbeitrag von 520 Euro zahlen. Und die Miete geht an den Hauptmieter.

Problem: Hauptmieter hat mir diverse Zettel der Genossenschaft gegeben, die ich ausfüllen muss: Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - das ist ok. ABER: Sie wollen auch eine Bürgschaftserklärung…
Dort steh:
„Der Bürge sich verpflichtet, für alle aus der Mitgliedschaft sowie dem Nutzungs-/Mietverhältnis gegenüber der Genossenschaft, von dem Mieter bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen rechtzeitig und vollständig einzustehen. Die Bürgschaft bezieht sich insbesondere auf die Zahlung der notwendigen Geschäftsanteile, der Eintrittsgebühr, der monatlichen und laufenden Gesamtnutzungsgebühr. Mehrere Bürgen haften als Gesamtschuldner. Die Bürgschaft ist finanziell unbegrenzt…“

So, leider finde ich niemanden, der für mich bürgt. Außerdem weiß ich nicht, für genau WAS gebürgt werden muss? Was sind die Geschäftsanteile, Eintrittsgebühr und Gesamtkosten. Für was müsste der Bürge aufkommen??? Der 2. Untermieter und der Hauptmieter haben schon so eine Erklärung abgegeben.

Und muss ich einen Bürgen finden? Ich habe doch gar keinen Vertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen und bin Untermieter laut unterschriebenen Vertrag. Hausverwalterin hat aber gemeint, es sind alles gleichberechtigte Mieter, die alle gleich für alles aufkommen müssen.

In 2 Wochen ziehe ich aber um, und ich werde keinen Bürgen finden…können die mich rausschmeißen? Ich kann eigentlich meine Miete zahlen, weil ich regelmäßig bafög bekomme. Warum brauchen die einen Bürgen???

Was soll ich tun? Kann mir jemand helfen? Ich wäre echt super dankbar, weil ich wirklich nicht weiter weiß…hab auch schon mein altes Zimmer gekündigt und in 2 Wochen Abgabetermin…