Bürge muss zahlen. Hat Hauptschuldner Ansprüche?

Hallo,
hier mein Problem: Person A bürgt für eine Auto-Finanzierung für Person B. Person B zahlt nun nicht mehr. Person A erhält eine Aufforderung von der Bank in knapp 14 Tagen 9.000 € zu zahlen. Bis hier hat er keine Informationen erhalten, dass B nicht mehr zahlte. A möchte sich mit Bank einigen und einen neuen Finanzierungsvertrag auf seinen Namen abschließen.

Ist das Verhalten der Bank, dass die erste Information die direkte Zahlungsaufforderung ist, rechtens?

Angenommen A finanziert das Fahrzeug auf seinen Namen, kann B noch irgendwelche Ansprüche stellen? Person A verlangt dann die Herausgabe des Autos. Wer ist bei getilgter Schuld der Eigentümer?

Hallo,

ohne den Bürschaftsvertrag und die Inhalte zu kennen, denn diese sind bei PKW-Finanzierungen sehr unterschiedlich, wären doch weitere Infos erforderlich.

Dennoch:

Hallo,
hier mein Problem: Person A bürgt für eine Auto-Finanzierung
für Person B. Person B zahlt nun nicht mehr. Person A erhält
eine Aufforderung von der Bank in knapp 14 Tagen 9.000 € zu
zahlen. Bis hier hat er keine Informationen erhalten, dass B
nicht mehr zahlte. A möchte sich mit Bank einigen und einen
neuen Finanzierungsvertrag auf seinen Namen abschließen.

Ist das Verhalten der Bank, dass die erste Information die
direkte Zahlungsaufforderung ist, rechtens?

***Wenn dies im Bü-Vertrag so geregelt ist, spricht nichts dagegen, wobei abzuklären wäre, ob denn der Schuldner und der Bürge Selbstständige im Sinne des HGB und nicht Konsumenten sind.

***Handelt es sich bei der Finanzierung um eine herkömmliche Kreditfinanzierung?

Angenommen A finanziert das Fahrzeug auf seinen Namen, kann B
noch irgendwelche Ansprüche stellen?

***Abhängig von der Art der Finanzierung kann die Finanzierungsgesellschaft diesem Vorschlag zustimmen, muss aber nicht, die Gesellschaft kann auch die Bürgschaftssumme verlangen.
(Hier sind zu wenige Infos bekannt)

Person A verlangt dann

die Herausgabe des Autos.

***Je nach Finanzierung ist die Frage, wo befindet sich der KFZ-Brief.
Wenn der Bürge mit der Finanzierungsg. einen Vertrag abschließ, geht der KFZ-Brief dann nach Rückzahlung der Forderungen an den ehemaligen Bürgen über.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Schuldner aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird.

Wer ist bei getilgter Schuld der

Eigentümer?

***Wenn der Bü mit der Finanzierungsg. einen Vertrag abschließt, setzt dies voraus, dass der Schuldner aus dem Vertragsverhältnis mit dem Finanzierungsinstitut entlassen wird.

Abschließend: wenn der Bürge aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen wird, hat der Schuldner an den Bürgen zu leisten (§ 774 BGB).

Schönen Sonntag.

Vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort.

Beide Personen sind nicht selbstständig. Es handelt sich um eine herkömmliche KfZ-Finanzierung. Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank. Der Bürge ist sich bewusst, dass er aus der Nummer, gar nichts zu zahlen, nicht mehr rauskommt. Er wird ebenfalls einen Anwalt einschalten, der die Angelegenheit nochmal direkt prüft. Der Bürge möchte jedoch sichergehen, dass der Schuldner keine Ansprüche mehr gegen ihn erheben kann, da er zumindest einige Jahre die Raten bezahlt hat, möchte er schon einmal wissen womit der rechnen kann.

noch eine Anmerkung:
Es ist ein Darlehensvertrag. Der Bürge erhielt im Schreiben die Info, dass der Darlehensvertrag mit dem Schuldner seitens der Bank bereits gekündigt wurde, da keine Zahlung erfolgt ist.

Hallo,
###da die Bank den Kreditvertrag bereits gekündigt hat, ist der Bürge in Anspruch zu nehmen, was die Bank auch macht.
Zu prüfen wäre, ob die Bank aus der Kreditkündigung heraus noch zusätzlich Schadensersatzforderungen geltend macht, aber generell gilt, der Bürge haftet mit der Bürgschaft für den Kreditvertrag einschließlich aller Kosten und Zinsen.

Und falls falsch verstanden, der Schuldner hat nicht evtl. Ansprüche gegen den Bürgen sondern der Bürge kann seine Leistungen, welche er an die Bank erbringen muß, vom Schuldner verlangen.

Vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort.

Beide Personen sind nicht selbstständig. Es handelt sich um
eine herkömmliche KfZ-Finanzierung. Der Fahrzeugbrief liegt
bei der Bank. Der Bürge ist sich bewusst, dass er aus der
Nummer, gar nichts zu zahlen, nicht mehr rauskommt. Er wird
ebenfalls einen Anwalt einschalten, der die Angelegenheit
nochmal direkt prüft. Der Bürge möchte jedoch sichergehen,
dass der Schuldner keine Ansprüche mehr gegen ihn erheben
kann, da er zumindest einige Jahre die Raten bezahlt hat,

###Der Bürge wird für eine evtl. Restforderung der Bank in Anspruch genommen, nicht für den gesamten Kreditbetrag, wenn der Schuldner hier schon Zahlungen geleistet hat; also Bruttokredit minus Zahlungen Schuldner plus Kosten (Mahnungen, Gebühren etc. der Bank)= Forderung an den Bürgen (etwas kurz und knapp geschildert).

möchte er schon einmal wissen womit der rechnen kann.

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