Hallo,
ohne den Bürschaftsvertrag und die Inhalte zu kennen, denn diese sind bei PKW-Finanzierungen sehr unterschiedlich, wären doch weitere Infos erforderlich.
Dennoch:
Hallo,
hier mein Problem: Person A bürgt für eine Auto-Finanzierung
für Person B. Person B zahlt nun nicht mehr. Person A erhält
eine Aufforderung von der Bank in knapp 14 Tagen 9.000 € zu
zahlen. Bis hier hat er keine Informationen erhalten, dass B
nicht mehr zahlte. A möchte sich mit Bank einigen und einen
neuen Finanzierungsvertrag auf seinen Namen abschließen.
Ist das Verhalten der Bank, dass die erste Information die
direkte Zahlungsaufforderung ist, rechtens?
***Wenn dies im Bü-Vertrag so geregelt ist, spricht nichts dagegen, wobei abzuklären wäre, ob denn der Schuldner und der Bürge Selbstständige im Sinne des HGB und nicht Konsumenten sind.
***Handelt es sich bei der Finanzierung um eine herkömmliche Kreditfinanzierung?
Angenommen A finanziert das Fahrzeug auf seinen Namen, kann B
noch irgendwelche Ansprüche stellen?
***Abhängig von der Art der Finanzierung kann die Finanzierungsgesellschaft diesem Vorschlag zustimmen, muss aber nicht, die Gesellschaft kann auch die Bürgschaftssumme verlangen.
(Hier sind zu wenige Infos bekannt)
Person A verlangt dann
die Herausgabe des Autos.
***Je nach Finanzierung ist die Frage, wo befindet sich der KFZ-Brief.
Wenn der Bürge mit der Finanzierungsg. einen Vertrag abschließ, geht der KFZ-Brief dann nach Rückzahlung der Forderungen an den ehemaligen Bürgen über.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Schuldner aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird.
Wer ist bei getilgter Schuld der
Eigentümer?
***Wenn der Bü mit der Finanzierungsg. einen Vertrag abschließt, setzt dies voraus, dass der Schuldner aus dem Vertragsverhältnis mit dem Finanzierungsinstitut entlassen wird.
Abschließend: wenn der Bürge aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen wird, hat der Schuldner an den Bürgen zu leisten (§ 774 BGB).
Schönen Sonntag.