Hallo,
A hat für B beim Kauf eines Gebrauchtwagens gebürgt.
B hat die Privatinsolvenz angemeldet. Zuvor hat er monatlich Raten gezahlt.
Was geschieht jetzt? Muss A den restlichen Gesamtbetrag auf einmal bezahlen oder hat er das Recht, wie B, den Restbetrag auch in denselben monatlichen Raten zu bezahlen?
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Welche Rechten hat ein Bürge gegenüber dem Gläubiger in Bezug auf Zahlungskonditionen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
Hallo,
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Welche Rechten hat ein
Bürge gegenüber dem Gläubiger in Bezug auf
Zahlungskonditionen?
… kaum andere als der Schuldner … bessere auf keinen Fall: er bürgt und das heißt für das Ausfallrisiko. Kann sein, dass der Bürge sofort alles auf den Tisch legen muss.
Gruß
Diemo
Hallo !
Was geschieht jetzt? Muss A den restlichen Gesamtbetrag auf
einmal bezahlen oder hat er das Recht, wie B, den Restbetrag
auch in denselben monatlichen Raten zu bezahlen?
Das kommt darauf an, wie weit das Mahnwesen schon vorangetrieben
wurde.
Wenn der Kredit bereits gekündigt wurde, kann der Gläubiger
(das ist derjenige, der „glaubt“, dass er sein Geld zurückbekommt)
auch die Gesamtsumme fordern.
Wurde der Kredit noch nicht gekündigt, wird sich der Kreditgeber
bestimmt schon bei dem Bürgen gemeldet haben.
Zeigt der Bürge seinen Zahlungswillen, tritt er sozusagen an
die Stelle des Schuldners und muss die vertraglichen Raten weiterbezahlen.
Mein Rat :
VOR KÜNDIGUNG auf jeden Fall mit dem Kreditgeber sprechen, um
eine gemeinsame Lösung zu finden.
Kreditmäßige Grüße
und viel Erfolg
-heddygg-