Bürge Wohnung Vergebgeühren

Hallo!

Ich bin Student in und habe eine Wohnung. Ich stehe im Mietvertrag als Mieter drin und mein Vater als Bürge.
Den mietvertrag wurde im oktober ganz normal abgeschlossen.
gestern habe ich nun den Unterschrieben Mietvertrag bekommen und darauf ist gestanden das wegen der Bürgschaft doppelte Vergebührung zu bezahlen sind. obwohl im mietvertrag davon nichts gestanden ist und mir auch niemand etwas davon gesagt hat. Es steht jz einfach im Mietvertrag der alte betrag durchgestrichen und der neue betrag daraüber geschrieben, und ich wurde darauf hingewiesen das ich diesen Betrag überweisen muss.
Jetzt meine Frage ist das Gesetzlich geregelt das bei einer Bürgschaft doppelte Vergebührung anfallen. Und ist es auch erlaubt das man einfach am Mietvertrag etwas herstreicht nachdem er unterschrieben wurde

mfg

Hallo, wir sind ein Auktionshaus. Fragen zum Mietrecht können wir nicht beantworten.