Hallo!
Angenommen eine Mutter hat für ihren Sohn gebürgt. Angenommen es
ginge dabei um sehr viel Geld für ein Haus, das nun langsam abbezahlt
wird. Kann sie das Bürgen „zurücknehmen“? (Wenn ja, wie kann sie dort
rauskommen?)
Oder ist sie verpflichtet zu bürgen bis das Geld abbezahlt ist?
Lieber Gruß, Cathi
Hallo Oliver,
erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Nur irgendwie verstehe ich das,
was da unter Punkt sieben steht nicht so wirklich. Leider ist es auch
nicht sehr ausführlich. Hast du vielleicht noch einen ausführlicheren
Link?
Gruß, Cathi
Wenn Mortes Porta Vitae einen Punkt nennt, ja punkt 7, so ist das nicht seriös.
Es geht so ohne weiteres nicht.
Man muss bis zu bitteren Ende warten.
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und so.
Sie einfach den link von Mortes Porta Vitae http://www.recht-in.de/kommentare_html/kom_g48p2125… durch
Jakob
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Hallo Jakob,
Es geht so ohne weiteres nicht.
Man muss bis zu bitteren Ende warten.
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und
so.
Also habe ich das richtig verstanden, dass es sehr schwierig ist aus
der Bürgschaft rauszukommen? Ein Streit wäre da noch keine Misslage,
oder?
Gruß, Cathi
Hallo Jakob,
Es geht so ohne weiteres nicht.
Man muss bis zu bitteren Ende warten.
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und
so.
Also habe ich das richtig verstanden, dass es sehr schwierig
ist aus
der Bürgschaft rauszukommen?
Ja ist es sonst wären Bürgschaftsübernahmen sinnlos.
Jakob
Ein Streit wäre da noch keine
Misslage,
oder?
??? nicht verstanden.
Gruß, Cathi
Hallo Jakob,
Das meinte ich:
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und
so.
ich hatte mich nur verschrieben und Misslage geschrieben. Meinte
natürlich Missverhältnis. Und da meinte ich also, ob ein Streit auch
schon als Missverhltnis zählt. Oder was ist damit genau gemeint?
Gruß, Cathi
Nein das ist nicht gemeint. Bürgen für eine Schuld die man zeitlebens nicht abtragen könnte mangels eigener Einkünfte.
z.B. Hausfrau bürgt für´s Geschäft des Mannes 200 000 Euro.
Ob man in Streit gerät, das ist dem Gläubiger egal. Man sollte sich deshalb sehr genau überlegen ob man Bürge werden sollte.
Jakob
Jakob
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Jetzt aber doch noch eine Frage:
Ist es also UNMÖGLICH eine Bürgschaft wieder loszuwerden(wenn die
schon genannten Missverhältnisse nicht bestehen), oder ist es doch
irgendwie möglich, aber sehr schwer?
Gruß, Cathi
Also:
Wenn man sich aus einer Bürgschaft einfach so wieder rausstehlen könnte, wäre sie ja sinnlos. Ich meine, das muss dir doch einleuchten, oder?
Möglich ist also nur, dass die Bürgschaft von ANFANG an nichtig war, wobei insbesondere an Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) zu denken ist. Dafür habe ich bis jetzt hier keine Anhaltspunkte entedeckt.
Levay
Hallo Levay,
vielen Dank für deine Antwort!
Wenn man sich aus einer Bürgschaft einfach so wieder
rausstehlen könnte, wäre sie ja sinnlos. Ich meine, das muss
dir doch einleuchten, oder?
Ja, das schon, wollte nur ganz sicher sein, weil es sehr wichtig für
mich ist. Und Gesetze sind ja manchmal auch unlogisch…wer weiß…
Nochmal vielen Dank und liebe Grüße, Cathi