Bürgen

Hallo!

Angenommen eine Mutter hat für ihren Sohn gebürgt. Angenommen es
ginge dabei um sehr viel Geld für ein Haus, das nun langsam abbezahlt
wird. Kann sie das Bürgen „zurücknehmen“? (Wenn ja, wie kann sie dort
rauskommen?)
Oder ist sie verpflichtet zu bürgen bis das Geld abbezahlt ist?

Lieber Gruß, Cathi

Hallo Cathi,

http://www.recht-in.de/kommentare_html/kom_g48p2125…

Punkt 7.

Oliver

Hallo Oliver,

erstmal vielen Dank für deine Hilfe! Nur irgendwie verstehe ich das,
was da unter Punkt sieben steht nicht so wirklich. Leider ist es auch
nicht sehr ausführlich. Hast du vielleicht noch einen ausführlicheren
Link?

Gruß, Cathi

Wenn Mortes Porta Vitae einen Punkt nennt, ja punkt 7, so ist das nicht seriös.
Es geht so ohne weiteres nicht.
Man muss bis zu bitteren Ende warten.
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und so.
Sie einfach den link von Mortes Porta Vitae http://www.recht-in.de/kommentare_html/kom_g48p2125… durch

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jakob,

Es geht so ohne weiteres nicht.
Man muss bis zu bitteren Ende warten.
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und
so.

Also habe ich das richtig verstanden, dass es sehr schwierig ist aus
der Bürgschaft rauszukommen? Ein Streit wäre da noch keine Misslage,
oder?

Gruß, Cathi

Hallo Jakob,

Es geht so ohne weiteres nicht.
Man muss bis zu bitteren Ende warten.
Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und
so.

Also habe ich das richtig verstanden, dass es sehr schwierig
ist aus
der Bürgschaft rauszukommen?

Ja ist es sonst wären Bürgschaftsübernahmen sinnlos.

Jakob

Ein Streit wäre da noch keine
Misslage,
oder?

??? nicht verstanden.

Gruß, Cathi

Hallo Jakob,

Das meinte ich:

Erst wenn ein Missverhältnis da ist Zwangslage der Ehefrau und
so.

ich hatte mich nur verschrieben und Misslage geschrieben. Meinte
natürlich Missverhältnis. Und da meinte ich also, ob ein Streit auch
schon als Missverhltnis zählt. Oder was ist damit genau gemeint?

Gruß, Cathi

Nein das ist nicht gemeint. Bürgen für eine Schuld die man zeitlebens nicht abtragen könnte mangels eigener Einkünfte.
z.B. Hausfrau bürgt für´s Geschäft des Mannes 200 000 Euro.

Ob man in Streit gerät, das ist dem Gläubiger egal. Man sollte sich deshalb sehr genau überlegen ob man Bürge werden sollte.

Jakob

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jetzt aber doch noch eine Frage:
Ist es also UNMÖGLICH eine Bürgschaft wieder loszuwerden(wenn die
schon genannten Missverhältnisse nicht bestehen), oder ist es doch
irgendwie möglich, aber sehr schwer?

Gruß, Cathi

Also:

Wenn man sich aus einer Bürgschaft einfach so wieder rausstehlen könnte, wäre sie ja sinnlos. Ich meine, das muss dir doch einleuchten, oder?

Möglich ist also nur, dass die Bürgschaft von ANFANG an nichtig war, wobei insbesondere an Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB) zu denken ist. Dafür habe ich bis jetzt hier keine Anhaltspunkte entedeckt.

Levay

Hallo Levay,
vielen Dank für deine Antwort!

Wenn man sich aus einer Bürgschaft einfach so wieder
rausstehlen könnte, wäre sie ja sinnlos. Ich meine, das muss
dir doch einleuchten, oder?

Ja, das schon, wollte nur ganz sicher sein, weil es sehr wichtig für
mich ist. Und Gesetze sind ja manchmal auch unlogisch…wer weiß…

Nochmal vielen Dank und liebe Grüße, Cathi