Bürgen für einen Teil einer Finanzierung wie geht

Wir wollen ein Häuschen kaufen (Notverkauf)Es ist sehr günstig 55.0000€ (ich möchte keine Antworten aller, das kann nichts sein / Der Verkäufer wollte vor einiger Zeit noch 90 000 € und ist gerade in Not)

Nun wollten wir inklusive Renovierungskosten 65 000€ aufnehemen die Bank würde uns die 55000 geben und den Rest wenn wir einen Bürgen finden. Es müsste jemand sein der 150€ leisten könnte wenn wir nicht zahlen können.

Haben wir das richtig verstanden das die Person dann nur für den Fall das wir nicht zahlen können die die 10 000 mit 150€ über die Kreditlaufzeit abbezahlen müßte? Oder kann dem Bürgen schlimmeres geschehen ?

Ich freue mich auf Antworten.

Hallo, also so genau ist das nicht mein Fach, aber ich habe etwas nachgelesen und hoffe eine Antwort geben zu können.

So wie ich das verstanden habe, nehmt ihr die 55.000 Euro auf, dafür seit ihr auch zuständig. Es wird ja entsprechend ins Grundbuch eingetragen.

Dann müßte der Bürge auf die 10.000 bürgen. Für den Fall, daß ihr nicht zahlt, kommt der Bürge für die 10.000,00 Euro auf.

Mehr kann ich dazu eigentlich nicht sagen. Am besten fragt ihr direkt nochmal bei der Bank nach oder beim Notar.

Gruß Carola

Nicht ganz. Erstens für die Summe 55.000 € braucht ihr kein Bürger heißt es und für Summe 65000 € braucht Ihr ein Bürger der haftet nur wenn Ihr nicht zahlen könnt aber dann die komplette Summe 65.000 €.

Bin selbst Bürokauffrau und habe bei Banken gearbeitet kenne mich da deshalb etwas aus.

Hoffe das hilft euch weiter…

Also ich habe gerade bei der Bank angerufen und laut unserer Beraterin ist die erst beschriebene Variante die richtige. 55000€ kriegen wir so. Für die 10T€ müsste jemand bürgen. Also nur für die 10.000€
Sie sehen die Bürgschaft auf die 10000€ als Alternative zum Eigenkapital.

Lg Kanns