Bürgen für Mieter

Ich habe eine frage und hoffe das ich Antworten bekomme. Muss ein Mieter einen Bürger für die angemietete Wohnung haben?
Und muss der Bürger für alles nachkommen, wie z.B. Reparatur kosten nach beendigung der Mietverhältniss?
Muss der der Jenige der für den Mieter als Bürger unterschrieben hat, trotz Vermieter wechsel und beendigung des Mietverhältnisses, doch nochmal für den Mieter für seine Schaden bürgen?

Bedanke mich für die Antworten.

Hallo

Ich habe eine frage und hoffe das ich Antworten bekomme. Muss
ein Mieter einen Bürger für die angemietete Wohnung haben?

Wenn der Mieter genug verdient eigentlich nicht. VM verlangen häufig einen Bürgen, wenn sich der M beispielsweise in Ausbildung befindet und nur wenig Geld hat. Der VM möchte sicher gehen, dass er einen Ansprechaprtner hat, der auch für alles aufkommt wenn der Mieter nicht zahlen kann.

Und muss der Bürger für alles nachkommen, wie z.B. Reparatur
kosten nach beendigung der Mietverhältniss?

Ja, das muß der Bürge, wenn er für einen Mieter gebürgt hat und der nicht zahlen kann.

Muss der der Jenige der für den Mieter als Bürger
unterschrieben hat, trotz Vermieter wechsel und beendigung des
Mietverhältnisses, doch nochmal für den Mieter für seine
Schaden bürgen?

Also zwei Mal muß er nicht bürgen, aber der neue Vermieter übernimmt die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten beider Seiten. Gibts keine Mietkaution, die hinterlegt wurde?

Wie es sich ganz genau im Einzelnen verhält und die Abläufe sind: Bürgschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft

Gruß
Maja

und noch zwei:
http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietbuergschaft.html

Hallo,
Das Mietverhältnis besteht ja nicht mehr, daher ist der Bürge nicht mehr verpflichtet zu Bürgen. Aber es besteht halt eben Kosten Reperatur Kosten von Heizung (die Heizrohre müssen ausgeschäumt werden). Das ist eine Grossen Zumme an Kosten, was der Mieter selbst tragen muss, weil der Mieter nicht arbeitet möchte er in raten Zahlen. Der VM ist damit einverstanden nur wenn der Bürge dafür auch Bürgt.

Danke für die Antwort.

Hallo

Das Mietverhältnis besteht ja nicht mehr, daher ist der Bürge
nicht mehr verpflichtet zu Bürgen. Aber es besteht halt eben
Kosten Reperatur Kosten von Heizung (die Heizrohre müssen
ausgeschäumt werden).

Hat er Mieter die Heizung geschrottet, oder wie muß man sich das vorstellen?

Die Mietzeit ist zwar beendet, aber die Mängelbeseitigung vor Übergabe gehört dazu.

Das ist eine Grossen Zumme an Kosten,
was der Mieter selbst tragen muss, weil der Mieter nicht
arbeitet möchte er in raten Zahlen. Der VM ist damit
einverstanden nur wenn der Bürge dafür auch Bürgt.

Gibts jetzt schon einen Bürgen, oder soll erst einer eingesetzt werden? Wenn ja, was wurde denn vereinbart?
Es würde so laufen, dass der Mieter die Raten zahlt…wenn der Mieter aber nicht zahlt gehts an denjenigen der dafür gebürgt hat…

Eine Bürgschaft ist ein ganz heißes Eisen, denenfalls für den der bürgt.

Gruß
Maja

Hallo,
Aber es besteht halt eben
Kosten Reperatur Kosten von Heizung (die Heizrohre müssen
ausgeschäumt werden). Das ist eine Grossen Zumme an Kosten,
was der Mieter selbst tragen muss, weil der Mieter nicht
arbeitet möchte er in raten Zahlen. Der VM ist damit
einverstanden nur wenn der Bürge dafür auch Bürgt.

Danke für die Antwort.

Das sollte mal näher erklärt werden. Wieso muss ein Mieter die Kosten für eine Heizungsreparatur zahlen???

Und was ist ein „ausschäumen der Heizungsrohre“? Habe ich noch nie gehört.

Etwas mehr Einzelheiten wären hilfreich.

Hallo

Das Mietverhältnis besteht ja nicht mehr, daher ist der Bürge
nicht mehr verpflichtet zu Bürgen. Aber es besteht halt eben
Kosten Reperatur Kosten von Heizung (die Heizrohre müssen
ausgeschäumt werden).

Hat er Mieter die Heizung geschrottet, oder wie muß man sich
das vorstellen?

Nein der Mieter hatte längere Zeit keinen Gas versorgung, der VM ist der meinung das die rohre nicht mehr nutzbar sind und es ausgeschäumt werden muss. Der Mieter musst die kosten selber tragen.

Die Mietzeit ist zwar beendet, aber die Mängelbeseitigung vor
Übergabe gehört dazu.

Das ist eine Grossen Zumme an Kosten,
was der Mieter selbst tragen muss, weil der Mieter nicht
arbeitet möchte er in raten Zahlen. Der VM ist damit
einverstanden nur wenn der Bürge dafür auch Bürgt.

Gibts jetzt schon einen Bürgen, oder soll erst einer
eingesetzt werden? Wenn ja, was wurde denn vereinbart?

Während der Mietverhältnis gabs ja einen Bürgen, aber es besteht jetzt kosten wegen der Heizung die der Mieter übernehmen soll, Der Mieter kann die Summe nicht auf einmal zahlen möchte es in Raten zahlen. Der VM möchte aber unbedingt das der Bürge für diese Schulden auch Bürgt. Und der VM möchte unbedingt das der Bürge bei ihm im Büro erscheint für die Bürgschaft Vereinbarung. Aber der Bürge hat nie die Zeit bei ihm vorzustellen da er berufstätig ist und die Zeiten nicht passen. Konnte einen Termin nicht einhalten musste verschieben und den nächsten Termin kann er auch nicht einhalten. Der VM droht dem Bürge mit Rechtlichen Vorgehen weil er nicht bei ihm im Büro nicht erscheinen kann. Normalerweise könnte der VM auch es per Post schriftlich machen und der Bürge es unterschrieben zurück sended.

Es würde so laufen, dass der Mieter die Raten zahlt…wenn der
Mieter aber nicht zahlt gehts an denjenigen der dafür gebürgt
hat…

Genau so ist es, der Mieter und Bürge sind ja damit einverstanden aber das er unbedingt den Bürge im Büro haben will und ihm droht ist eingenartig.

Eine Bürgschaft ist ein ganz heißes Eisen, denenfalls für den
der bürgt.

Gruß
Maja

Gruß zurück, danke dir Maja

Hallo,

Hat er Mieter die Heizung geschrottet, oder wie muß man sich
das vorstellen?

Nein der Mieter hatte längere Zeit keinen Gas versorgung, der
VM ist der meinung das die rohre nicht mehr nutzbar sind und
es ausgeschäumt werden muss. Der Mieter musst die kosten
selber tragen.

Die Reparatur/Sanierung der defekten Heizungsanlage ist, so wie es hier geschildert wird, nicht Sache des Mieters!

Wenn der Mieter längere Zeit keine Gasversorgung hatte, dann wäre er durchaus berechtigt gewesen die Miete zu mindern.

Das ist alles ziemlich suspekt, weshalb ich ganz dringend dazu raten möchte anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen!

Gruß
Maja

Hallo,
Aber es besteht halt eben
Kosten Reperatur Kosten von Heizung (die Heizrohre müssen
ausgeschäumt werden). Das ist eine Grossen Zumme an Kosten,
was der Mieter selbst tragen muss, weil der Mieter nicht
arbeitet möchte er in raten Zahlen. Der VM ist damit
einverstanden nur wenn der Bürge dafür auch Bürgt.

Danke für die Antwort.

Das sollte mal näher erklärt werden. Wieso muss ein Mieter die
Kosten für eine Heizungsreparatur zahlen???

Heizkosten wurden vom Job-Center nicht gezahlt Mieter konnte auch nicht zahlen wegen finanzielle Probleme, deswegen wurda das Gas abgestellt für längere Zeit (ca 1 Jahr) ist kein Gas durch die Heizungsrohre geflossen. Der VM ist der meinung das die Gasleitungen nicht mehr funktionieren muss ausgeschäumt werden. (das sagt er aber ohne es überprüfft zu haben)

Und was ist ein „ausschäumen der Heizungsrohre“? Habe ich noch
nie gehört.

Was das genau ist das weiss ich auch nicht, sowas wie säubern der Rohre denke ich.

Etwas mehr Einzelheiten wären hilfreich.

Danke

Hallo,

Hat er Mieter die Heizung geschrottet, oder wie muß man sich
das vorstellen?

Nein der Mieter hatte längere Zeit keinen Gas versorgung, der
VM ist der meinung das die rohre nicht mehr nutzbar sind und
es ausgeschäumt werden muss. Der Mieter musst die kosten
selber tragen.

Die Reparatur/Sanierung der defekten Heizungsanlage ist, so
wie es hier geschildert wird, nicht Sache des Mieters!

Wenn der Mieter längere Zeit keine Gasversorgung hatte, dann
wäre er durchaus berechtigt gewesen die Miete zu mindern.

Das ist alles ziemlich suspekt, weshalb ich ganz dringend dazu
raten möchte anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen!

Aber der Mieter ist in den Augen von VM schuldig weil der Mieter seine Heizkosten nicht nachgekommen ist. Mieter war mittellos konnte es nicht leisten.

Gruß zurück

Gruß
Maja

Hallo

was der Mieter in den Augen des Vermieters ist, ist hier nicht relevant.
Der Mieter muss für diese Kosten nicht aufkommen, zumal ja überhaupt nicht klar ist, ob Schäden, was für welche und wodurch entstanden sind.

Der Mieter sollte hier weder Ratenzahlung noch sonstiges leisten, sondern dem Ansinnen des Vermieters schriftlich widersprechen und schnellstens Hilfe durch einen Anwalt oder dem Mieterbund einholen.

Gruß

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Heizkosten wurden vom Job-Center nicht gezahlt Mieter konnte
auch nicht zahlen wegen finanzielle Probleme, deswegen wurda
das Gas abgestellt für längere Zeit (ca 1 Jahr) ist kein Gas
durch die Heizungsrohre geflossen. Der VM ist der meinung das
die Gasleitungen nicht mehr funktionieren muss ausgeschäumt
werden. (das sagt er aber ohne es überprüfft zu haben)

Ähm, durch die Heizungsrohre fließt Wasser kein Gas.
irgendwo steht ein Brenner, der Wassererhitzt, entweder mit Wasserspeicher oder ohne.

Das gehört zum Anwalt. Da kann der VM mal genau erklären, was er machen will und warum.

Gruß
Maja

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Nunja
Hallo,

Der Mieter muss für diese Kosten nicht aufkommen, zumal ja
überhaupt nicht klar ist, ob Schäden, was für welche und
wodurch entstanden sind.

Ähm - wie ich das verstanden habe, hat der Mieter kein Geld gehabt, deshalb wurde ihm das Gas abgestellt, deshalb sind die Heizungsrohre geplatzt.
Wenn das der Fall ist, hat der Mieter sehr wohl die Kosten einer Reparatur zu tragen, denn er ist verpflichtet zu heizen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Der Mieter muss für diese Kosten nicht aufkommen, zumal ja
überhaupt nicht klar ist, ob Schäden, was für welche und
wodurch entstanden sind.

Ähm - wie ich das verstanden habe, hat der Mieter kein Geld
gehabt, deshalb wurde ihm das Gas abgestellt, deshalb sind die
Heizungsrohre geplatzt.
Wenn das der Fall ist, hat der Mieter sehr wohl die Kosten
einer Reparatur zu tragen, denn er ist verpflichtet zu heizen.

Die Heizungsrohre sind nicht geplatzt, da längere zeit still gelegt wurde ist der VM der meinung das die rohre gesäubert werden müssen.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

da längere zeit still
gelegt wurde ist der VM der meinung das die rohre gesäubert
werden müssen.

das habe ich noch nie gehört. Weder von Heizungsrohren noch von Gasleitungen. Wie sollte denn da während der Nichtbenutzung Dreck hinein gekommen sein? Und was soll Schaum da drin?

Ich halte diese ‚Reinigung‘ für Unsinn, aber ich bin da kein Experte. Vielleicht im Brett ‚Hauswirtschaft und Handwerk‘ mal dazu nachfragen?

Sollte dagegen tatsächlich eine Reinigung vorgeschrieben sein, müsste imho der Mieter dafür aufkommen, da er ihre Notwendigkeit verursacht hat.

Gruß
loderunner (ianal)