Hallo Gemeinde
Ein ausländischer Staasbürger mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis darf sich nur befristet lange außerhalb der BRD aufhalten und muss dann wieder eingereist sein.Wie lange darf er wegbleiben?Wie lange muss er sich hier aufhalten,um wieder ausreisen zu können?Er ist kein Sozialleistungsempfänger,sondern Steuerzahler mit Meldeadresse.Vielleicht liest das ein User mit dem gleichen Aufenthaltstitel und kann dazu was sagen.
Hallo!
Da gibt’s keine feste Frist. Je nach Grund der Ausreise kann sie automatisch erlöschen. Sonst werden auch 6 Monate genannt.
Lies selbst :
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/…
Mfg
duck313
Danke für die hilfreiche Antwort.Jetzt muss ich nur noch entsschlüsseln,was das bedeutet.
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nicht nur vorübergehenden Grunde ausreist.