Bürgeramt

Person A hat Hauptwohnsitz bei der Familie in Wohnort X und arbeitet aber in Wohnort Y. Person A hat Wohnberechtigungschein, weil die Wohnung in Y eine Belegwohnung ist. Person A möchte diese als Zweitwohnung laufen lassen. Muss Person A sich noch beim Bürgeramt melden oder ist die Person durch den Wohnberechtigungsschein schon gemeldet in Y? Person A hält sich mehr in Wohnort X auf. Danke

Hallo Bibi,

von einer Anmeldung per Wohnberechtigungsschein habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Allerdings von vereinfachten Ummeldungen über Internet. Ob das in dem genannten Fall so ist, weiß ich nicht.

Aber warum hat Person A überhaupt ein Problem damit sich anzumelden?

Gruß!

Horst