Bürgerarbeit / Alg II

Hallo.

Kann mir jemand sagen, wie das geregelt ist, wenn jemand durch die Bürgerarbeit netto weniger rausbekommt als vorher mit Alg II?

Beispiel:
Vorher Alg II: 873,– € (359,– € Lebensunterhalt (Regelsatz) + 514,– € Unterkunft, Heizung (KdU)).
Bürgerarbeit laut einem Brutto-Netto-Rechner: 776,– €.

Würde dieser Jemand „nur“ die Differenz von 97,– € vom Jobcenter bekommen, oder dürfte er mit mehr rechnen?
Und wenn ja: mit wie viel mehr?

PK89

Hallo.

dto.,

Kann mir jemand sagen, wie das geregelt ist, wenn jemand durch
die Bürgerarbeit netto weniger rausbekommt als vorher mit Alg
II?

In solch einem Fall gibt es die Aufstockung durch das Jobcenter auf ALG 2 -Niveau, wobei hier aber einige Kosten, die entstehen, um zur Arbeit zu kommen, separat abgerechnet werden. Hier nachfragen, ob das automatisch oder nur per Antrag geht, da dies in den unterschiedlichsten Bundesländern jeweils separat geregelt wird.

Beispiel:
Vorher Alg II: 873,– € (359,– € Lebensunterhalt (Regelsatz) +
514,– € Unterkunft, Heizung (KdU)).
Bürgerarbeit laut einem Brutto-Netto-Rechner: 776,– €.

Würde dieser Jemand „nur“ die Differenz von 97,– € vom
Jobcenter bekommen, oder dürfte er mit mehr rechnen?

Wie oben, wieviel „mehr“ liegt im Ermessen des SB, der Kosten zusätzlich bewillen kann oder nicht.

-,-

Hallo

Wie oben, wieviel „mehr“ liegt im Ermessen des SB, der Kosten
zusätzlich bewillen kann oder nicht.

Seit wann ist die Höhe der Leistungsbewilligung eine Ermessensfrage des SB? Ich finde da im SGB 2 nichts zu…

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

das ist jawohl absoluter Blödsinn mit dem Ermessen des Sachbearbeiters. Das Einkommen wird abzüglich der Freibeträge auf das Alg II (bei dem die Regelleistung übrigens seit 01.01.2011 364,00 EUR beträgt) angerechnet.
Die Freibetragsregelung findest du im § 11b SGB II.

Gruß
Kristin

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Hallo Kristin,

Die Freibetragsregelung findest du im § 11b SGB II.

Das sind für mich alles Böhmische Dörfer.

Was würde das denn in dem von mir genannten Fall bedeuten?

Vorher Alg II: 873,– € (359,– € Lebensunterhalt (Regelsatz) + 514,– € Unterkunft, Heizung (KdU)).
Bürgerarbeit laut einem Brutto-Netto-Rechner: 776,– €.

Würde dieser Jemand „nur“ die Differenz von 97,– € vom Jobcenter bekommen, oder dürfte er mit mehr rechnen?
Und wenn ja: mit wie viel mehr?

Es steht eh ein Termin mit der Sachbearbeiterin an, ich hätte nur gerne woher schon meine Neugier befriedigt.

PK89

Hallo,

der Freibetrag errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen. Die ersten 100,00 EUR sind frei. Für den Betrag zwischen 100,01 EUR und 1000,00 EUR sind 20% frei, zwischen 1000,01 EUR und 1200,00 EUR 10%. Der Rest wird angerechnet. Und nun kannste rechnen.
(Und nochmal: die Regelleistung beträgt NICHT 359,00 EUR, sondern seit 01.01.2011 364,00 EUR).

Grüße
Kristin

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Hallo

http://hartz.info/index.php?topic=17.0