Kann mir jemand sagen, wie das geregelt ist, wenn jemand durch
die Bürgerarbeit netto weniger rausbekommt als vorher mit Alg
II?
In solch einem Fall gibt es die Aufstockung durch das Jobcenter auf ALG 2 -Niveau, wobei hier aber einige Kosten, die entstehen, um zur Arbeit zu kommen, separat abgerechnet werden. Hier nachfragen, ob das automatisch oder nur per Antrag geht, da dies in den unterschiedlichsten Bundesländern jeweils separat geregelt wird.
das ist jawohl absoluter Blödsinn mit dem Ermessen des Sachbearbeiters. Das Einkommen wird abzüglich der Freibeträge auf das Alg II (bei dem die Regelleistung übrigens seit 01.01.2011 364,00 EUR beträgt) angerechnet.
Die Freibetragsregelung findest du im § 11b SGB II.
der Freibetrag errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen. Die ersten 100,00 EUR sind frei. Für den Betrag zwischen 100,01 EUR und 1000,00 EUR sind 20% frei, zwischen 1000,01 EUR und 1200,00 EUR 10%. Der Rest wird angerechnet. Und nun kannste rechnen.
(Und nochmal: die Regelleistung beträgt NICHT 359,00 EUR, sondern seit 01.01.2011 364,00 EUR).