Bürgerbüro und Service Level Agreement

Hallo allerseits,

gibt es eigentlich (implizite) SLAs mit definierten Reaktionszeiten zwischen den Behörden einer Stadt und den Bürgern derselben?

Hintergrund: Ein Bürger stellt per E-Mail Anfragen an die Stadtverwaltung einer Stadt in Hessen (4 Anfragen in 3 Jahren, also nicht eine Flut von unnützen Fragen). Die erste Frage wird innerhalb von 2 Tagen beantwortet, die zweite nach einer Woche, die dritte nach 2 Wochen und die vierte lässt nun noch länger auf sich warten.

Es geht dabei um einfache Fragen der Form „Gibt es eine Schneeräumverordnung“ oder „Gilt die Verordnung #xxx der Stadt auch für die Parzelle yyy“.

Es geht um eine Kleinstadt mit 10000 Einwohnern, in welcher im Bürgerbüro 5 Sachbearbeiter tätig sind. Die Mails selbst sind auch jeweils am Tag des Versendens oder am nächsten Tag von einem der Sachbearbeiter gelesen worden.

Gruss
norsemanna

gibt es eigentlich (implizite) SLAs mit definierten
Reaktionszeiten zwischen den Behörden einer Stadt und den
Bürgern derselben?

Nein. Der einzige rechtlich abgesicherte „Servicelevel“ ist die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben, wenn eine Behörde über einen Antrag auf Erlaß einen Verwaltungsakts (z.B. eine Baugenehmigung) oder einen Widerspruch nicht innerhalb einer „angemessenen“ Frist entschieden hat. Dabei heißt „angemessen“ im Regelfall „mindestens drei Monate“.

Hintergrund: Ein Bürger stellt per E-Mail Anfragen an die
Stadtverwaltung einer Stadt in Hessen (4 Anfragen in 3 Jahren,
also nicht eine Flut von unnützen Fragen). Die erste Frage
wird innerhalb von 2 Tagen beantwortet, die zweite nach einer
Woche, die dritte nach 2 Wochen und die vierte lässt nun noch
länger auf sich warten.

Das kann auch an der Art der Frage liegen …

Es geht dabei um einfache Fragen der Form „Gibt es eine
Schneeräumverordnung“

Das ist in der Tat eine einfache Frage. Was eine Stadt so an Vorschriften erlassen hat, sollte eine Stadt wissen. Das läßt sich auch relativ einfach aufgrund bestimmter formaler Abläufe (z.B. Beschlußfassungen im Rat) feststellen.

oder „Gilt die Verordnung #xxx der Stadt
auch für die Parzelle yyy“.

Diese Frage ist nicht mehr so einfach. Das ist Rechtsanwendung. Hier muß sich jemand hinsetzen, sich mit dem Inhalt der Verordnung auseinandersetzen, den Sachverhalt ermitteln (jede Parzelle ist anders) und den Sachverhalt unter die Verordnung subsumieren. Das macht Arbeit und kostet Zeit. Und wenn die Stadt nicht erkennen kann, welches vernünftige Interesse der Fragesteller an dieser Auskunft haben könnte, wird sie sich diese Arbeit womöglich auch gar nicht erst machen - was ich auch durchaus verstehen kann. Im übrigen ist hier die Grenze zur Rechtsberatung fließend. Und Rechtsberatung ist bekanntlich den Rechtsanwälten vorbehalten.