Bürgergeld als Absicherung der Versicherung bei geringem Verdienst?

Hallo liebe Wissenden!

Ich bin Schriftsteller. Seit diesem Jahr versuche ich ganz angestrengt mich auf diesen Aspekt meines Arbeitslebens zu konzentrieren. Zum einen will ich genug Zeit haben um endlich etwas fertig zu stellen und zum anderen merke ich, dass mir mein momentaner Lebensstil gesundheitlich wirklich gut tut (Depressionen). Leider kommt wie immer das gute Geld dazwischen und damit die Sorgen.

Ich arbeite nebenher in der Holzverarbeitung. Emotional wenig anspruchsvoll und körperlich anstrengend, was meine Gesundheit zusätzlich fördert.

Nun versuche ich da eine Balance zu finden, merke aber, dass es sich schwierig gestaltet. Die Holzverarbeitung ist zwar eine schöne Arbeit. Sie ist jedoch auch auftragsgebunden. Der Kunde bestellt, mein Boss ruft mich an und ich bearbeite das Holz.
Bezahlt werde ich nach Quittung und es geht außer meinen 14€ die Stunde noch ein Beitrag an die Bghw (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) für Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung ab.

Ich bin absolut unsicher wie ich jetzt abgesichert bin. Mein Gehalt ist entsprechend der Auftragslage unregelmäßig. Meine freiwillige Krankenversicherung will mir aber trotzdem einen Beitrag von 213€ berechnen. Soweit ich weiß ist Mindestbeitrag Rente auch bei ca 100€.

Also geteilte Frage:

1.) Reicht die Krankenversicherung und Rentenversicherung an die Bghw aus und ich lass mich hier nur schlecht informieren? Hat der Beitrag, der bei der Bghw für mich gezahlt wird, noch irgendeine Auswirkung auf meine anderen Beiträge bei der freiwilligen Krankenversicherung bzw der freiwilligen Rentenversicherung?

2.) Wie ist mein Status eigentlich? Mein Boss ist immer supervage. Angestellt bin ich ja wohl kaum. Ist das dann offiziell Honorarkraft oder wie nennt man das dann?

3.) Kann ich ohne nach mehr Arbeit zu suchen beim Bürgergeld anmelden? Ich wollte das eigentlich unbedingt vermeiden, doch nach meinen Berechnungen muss ich ca 1000 € zusammenkratzen um ohne Geldsorgen leben zu können und versichert zu sein.

Ich danke euch für jede Antwort! Ich bin mit diesen bürokratischen Themen immer super überfordert und froh, wenn ich nicht mehr täglich drüber nachdenken müsste.

Liebe Grüße
David

Das hört sich nach Selbstständigkeit an - in dieser Ausgestaltung aber eventuell eine Scheinselbständigkeit. Das ist aber zunächst nur eine Vermutung.

Dein „Boss“ sagt dir, wann du etwas machen sollst, wo du es machen musst und wie du es machst?
Du erledigst das im Betrieb dieses Auftraggebers, benutzt die Maschinen und Werkzeuge dort, dürftest nicht die Arbeiten von jemand anderem ausführen lassen und bist weisungsgebunden?

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Hallo,

  1. Für mich liest sich das eher wie ein 520,00 € Job an, weil du deine 14,00 € netto bekommst und dein Boss „Arbeitgeber“ zusätzlich u.a. auch eine Beitragzahlung für die Krankenversicherung vornimmt.
    demnach wird der monatliche Betrag von 14;00 € mal xx Stunden für deine Krankenversicherung nicht als Einkommen gewertet weil ja dein Arbeitgeber bereits dafür Beiträge entrichtet hat. das gilt aber nicht für die Pflegeversicherung.
    Als freiwillig Versicherter in der GKV musst du egal ob du dort als selbständiger oder Sonstiger versichert bist, immer den Mindestbeitrag ( die genannten ca. 213,00 €)zahlen, selbst wenn dein Einkommen sich auf 0,00 € belaufen würde.
  2. Schwer zu sagen, so wie geschildert , entweder Selbständiger mit Mini-Job oder Freiwillig versicherter mit Mini-Job (Minijobs lösen grundsätzlich keine Krankenversicherungspflicht aus)
  3. Das kann ich dir nicht sagen, das kann eigentlich nur das Job-Center dir verbindlich bestätigen oder ablehnen
    Gruss
    Czauderna
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Es ist keine Scheinselbstständigkeit. Ich bin nicht selbstständig.

Die BGHW ist eine Berufsgenossenschaft, die erhält keine Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge, lediglich Beiträge zur Unfallversicherung. Aus meiner Sicht bist du angestellter Arbeitnehmer (weil weisungsgebunden) mit einer geringfügigen Beschäftigung. Du solltest zu Beginn der Beschäftigung vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erhalten haben. Frage den AG nach der Bescheinigung, dann hast Du Klarheit.

Also bist du Angestellter?
Dein „Boss“ hat dich angemeldet, er überweist die Sozialversicherungsbeträge, behält die Lohnsteuer und du bekommst jeden Monat eine Lohnabrechnung?
Dern „Boss“ übernimmt den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung ( Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung?
Über welche Summen reden wir (monatlich)?
Ist das ein Minijob?

Übrigens: Scheinselbständigkeit ist gerade eben KEINE Selbständigkeit. Der Auftraggeber denkt sich „Ach, den Ganzen Mist mit Anmeldungen, Abrechnungen, Lohnsteuer und Sozialversicherung spare ich mir, da soll sich der Hans Mustermann mal schön selber kümmern.“ - da tue ich doch einfach so, als wenn der selbständig sei.

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