Bürgergeld mit berufstätigem Partner Zusammenziehen

Hallo Zusammen,

ich beziehe Bürgergeld und möchte eine 2 jährige Umschulung machen.
In den kommenden Wochen möchte mein Freund zu mir in die Wohnung einziehen. Er ist in Vollzeit berufstätig und verdient circa 1300 Euro Netto.

Laut Internet werden wir nicht direkt als Bedarfsgemeinschaft gewertet und sein Einkommen wird nicht berechnet. Die Voraussetzung ist allerdings, dass er sich nicht an der Mietzahlung beteiligen darf und ich auf dein Einkommen keinen Zugriff haben darf. Man soll wohl ein Jahr Probezeit für das Zusammenleben Zeit bekommen. Ist das wahr?

Vielen Dabnk für eure Unterstützung!
LG Sabrina

Das halte ich für ein Gerücht, welche Website soll denn das sein, wer betreibt sie?

Natürlich könnt Ihr Euch als Wohngemeinschaft bezeichnen aber glaubst Du wirklich, dass die ARGE ihrem Schnüffeltrieb widerstehen kann?

Bevor Ihr das macht, solltet Ihr Euch bei der dann zuständigen ARGE vergewissern, was Fakt ist.

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Was genau von dem größtenteils Unsinn, den du hier gepostet hast, ist mehr als Gefühl?
Einschlägig hier §7 SGB ii. Insbesondere für die Frage, ab wann von einem gegenseitigen Willen ausgegangen wird, füreinander einzustehen, was Voraussetzung für die Wertung als Bedarfsgemeinschaft ist. Während man das mit dem wechselseitigen Willen in Absatz 3 Ziffer 3 findet, wende man sich explizit an Absatz 3a, um festzustellen, dass 1. die Schnüffelei dummes Geschwätz ist und 2. das so gar nicht nach Gefühl geht, sondern definiert ist.
„ (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

länger als ein Jahr zusammenleben,

Oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.“
Das ist ziemlich eindeutig.

Das mit den Kosten für die Unterkunft anteilig idt zwingend logisch, da sonst der Bürgergeldbezieher den Mitbewohner subventionieren würde.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

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Wie das geschrieben steht weiß ich auch. Aber noch besser weiß ich aus meinem direkten Umfeld, was tatsächlich vor Ort abläuft und da habe ich erlebt wie hinterher geschnüffelt und mit Prozess gedroht wurde. Natürlich wird das immer als Fehlleistung eines einzelnen Sachbearbeiters dargestellt, das hilft den Betroffenen aber dann in dem aktuellen Nervenkrieg wenig.
Was daran Unsinn ist, wenn man empfiehlt den Ratschlag aus dem Internet besser vor Ort mit der zuständigen ARGE abzuklären, bleibt Dein Geheimnis.
Dein Glaube, dass die ARGE sich immer an die gesetzlichen Vorgaben hält ist schon irgendwie rührend. Nicht umsonst werden 40 bis 50% der Beschwerden gegen von der ARGE erlassenen Bescheide vom Gericht positiv beschieden.
Das kann an der kompletten Unfähigkeit der Behörde oder am Willen des Systems liegen. Ich glaube nicht an die Unfähigkeit.

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Unsinn ist übertrieben - nützlich wäre es aber schon, den Fragesteller nicht an eine Stelle zu verweisen, die es (mit diesem Namen und dieser Organisationsform) seit über zehn Jahren nicht mehr gibt.

Man kann Denglisch mögen oder auch nicht, aber die Teile heißen numma „Jobcenter“.

Schöne Grüße

MM

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Ich kenne das von halbsaitenen Firmen, dass der Firmenname gewechselt wird, wenn das Renommee völlig im Keller gelandet ist.
Dass diese seltsame „Behörde“ zum gleichen Trick greift spricht in meinen Augen Bände. Das ist für mich auch der Grund den alten Namen, der sich bei vielen Menschen nachhaltig negativ eingeprägt hat, weiter zu benutzen.
Trotzdem weiß jeder wer gemeint ist.

Servus,

das ist kein Trick, sondern schlicht Ergebnis davon, dass der gesetzliche Rahmen seit 2012 anders ist und es seither keine Jobcenter in getrennter Trägerschaft (Bundesagentur für Arbeit / Gemeinde) und gemeinsamem Gebäude mehr gibt. Um Verwechslungen der früheren mit den jetzigen Einrichtungen zu vermeiden, bekamen sie einen neuen Namen. Ungefähr so, wie die Deutsche Bundesbahn einen neuen Namen bekommen hat und DB AG heißt, seit sie nicht mehr als Behörde, sondern als Aktiengesellschaft organisiert ist.

Nein, nur die alten Leute wissen das noch. Jüngere führt man damit an der Nase herum, ohne es zu wollen: Sie suchen dann etwas, was es nicht mehr gibt.

Schöne Grüße

MM

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ICH BIN NICHT ALT, vielleicht ein bisschen reif, ABER ICH BIN NICHT ALT!!! :rage:

Ja - im Vergleich zu den Eiben in Saint Ursin und Estry bestimmt nicht, das ist wahr.

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