Bürgergeld und Teilzeitvertrag

Hallo Zusammen,

ich werde am Montag einen Arbeitsvertrag für ab sofort in Teilzeit als Verkäuferin unterschreiben. Wenn ich das netto/brutto mit dem Stundenlohn richtig gerechnet habe, werde ich bei dieser 30Std./Woche netto dasselbe verdienen wie ich Bürgeldleistungen erhalte. Meine Frage: Hat man Anspruch darauf, das man übergangsweise den Monat noch Leistungen erhält, solange man noch nicht die Vergütung erhält?

Was würdet ihr mir raten, den Vertrag für erst ab 01.11 zu unterschreiben und auch bekannt zu machen oder ist das alles unbedenklich auch sofort zu starten?

Ich kann mir keine finanzielle Lücke für den November erlauben. Sonst kann ich meine Miete etc. nicht bezahlen . Danke für eure Unterstützung.

Ich denke, dass du einen Anspruch auf Einstiegsgeld nach § 16b SGB II hast. Der Antrag muss vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden.

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