Bürgerinformation

Hallo
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Hier im Ort gibt es zwischen der Gemeinde und einem ansiedlungswilligen Unternehmen einen „städtebaulichen Vertrag“, der ein „Bauleitverfahren“ einleiten soll.
Jetzt meine Frage: Haben Bürger der Gemeinde Anspruch darauf, diesen „Städtebaulichen Vertrag“ einzusehen?
Wäre schön, wenn ich bald Antwort bekommen könnte.
Gruß
Anni

Hallo,

meines Wissens gibt es kein Einsichtsrecht. Das liegt einerseits daran, dass auf der anderen Seite Privatpersonen beteiligt sind, die nicht verpflichtet werden können, ihre Verträge offen zu legen.

Die „Bürger“-Kontrolle ist jedoch dadurch gewährleistet, dass städtebauliche Verträge von dem Gemeinderat, welcher unmitteblbar durch die Bürger gewählt wird, beschlossen und damit auch inhaltlich geprüft werden.
Gruß
Dea

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