Bürgerinitiative will Schild aufstellen

Unsere Bürgerinitiative will mit einem Schild 70 x100 cm (Luftbild mit Slogans) gegen ein Industriegebiet in der schönen Natur protestieren. Der Bauer hat uns für das Aufstellen des Schilds sein ok gegeben. Jetzt sagen manche, dass man Schilder nicht fest montieren darf, sondern nur auf Hängern, damit sie regelmäßig bewegt werden können. Danke für Eure Erfahrungen!

Hi,

wenn das Schild auf dem privaten Grundstück des Bauern aufgestellt werden soll ist dies was anderes als wenn es im öffentlichen Raum aufgestellt wird.

MFG

Hallo!

70 x 100 cm ? das ist ja so mickrig klein,l ohnt sich da überhaupt eine Überlegung, ob man es aufstellen darf ? Denn wenn auf Privatgelände, dann wird das doch meist nicht bis an den Straßensaum herangehen, wo man es gut sehen und erkennen kann.

Aber das hast Du ja sicherlich bedacht.

Im Außenbereich darf das grundsätzlich NICHT hin, egal ob privater oder öffentlicher Grund !
Dafür bekäme man keine Baugenehmigung. Die braucht man im Außenbereich immer.

Und da kommt das mit dem „wanderndem Schild“ in Betracht. Schild auf einem alten Ackerwagen, der auch mal immer wieder seinen Standort wechselt.

Das wäre nicht zu untersagen, weil es hier nicht um das Schild selbst, sondern um den zulässigen Wagen geht, der darf grundsätzlich dort stehen.
Und ein Verbot, dass ein Wagen keine Beschriftung tragen darf gibt’s nicht.

MfG
duck313

Da wir in D leben,darf man auch auf eigenem Grund und Boden,nicht machen was man will.
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dazu zählt auch ein Ackerwagen des Bauern mit Werbeplakat
können in den meisten Kommunen nicht so einfach aufgestellt werden.
Je nach Ortssatzung sind dafür Meldungen oder sogar Bauanträge erforderlich.