Hallo,
die Eltern eines bekannten von mir haben ein Schreiben von der Sozialbehörde bekommen (die Eltern beziehen Sozialhilfe), dass
sie die Adressen ihrer Kinder angeben müssen, da nach bürgerlichem Recht die Kinder eventl. verpflichtet sind, Unterhaltszahlungen zu leisten. Für mich klang das etwas merkwürdig, denn mein Bekannter bezahlt ja bereits Sozialabgaben von seinem Gehalt ab. Stimmt es nun, dass er an seine Eltern Unterhaltsgeld zahlen soll? Der arme Kerl ist etwas verzweifelt, da er sowieso wenig Kontakt zu seinen Eltern pflegt.
Kann ihm jmd. helfen?
Danke, Gruss
Fabian
Hallo Fabian,
meine Mutter mußte auch für meine Oma zahlen. Habe folgende Info aus dem Netz für Dich rausgesucht:
Unterhaltszahlungen an Eltern nur dann, wenn Kind aus eigener Kraft dazu in der Lage ist
Unterhalt muss ein Kind seinen Eltern nur dann leisten, wenn es dazu aus eigener Kraft und ohne finanzielle Unterstützung seines Ehepartners in der Lage ist.
In dem verhandelten Fall hatten die Richter des OLG Frankfurt eine Frau, die mit ihrem Einkommen kaum ihren eigenen Lebensbedarf hatte decken können, von Unterhaltszahlungen an ihre Mutter freigesprochen. Die Richter urteilten: Zwar bestehe grundsätzlich für Kinder eine Verpflichtung, gegebenenfalls ihren Eltern Unterhalt zu zahlen. Diese Pflicht greife jedoch erst, wenn die Kinder für sich selbst genug zum Leben hätten. Auch spiele es keine Rolle, ob der Ehepartner des Kindes ein Einkommen habe. Denn auf dieses dürfe nicht zurückgegriffen werden, da niemand gesetzlich dazu verpflichtet sei, seinen Schwiegereltern Unterhalt zu zahlen.
Info noch von mir:
In dem Fragebogen haben die damals auch das Einkommen meines Vaters wissen wollen, die Anwältin meiner Mutter hat allerdings gesagt, daß sie das NICHT angeben muß!!!
Viele Grüße
Hasenschnitte