Bürgermeister = Bauingenieur

Ich habe von einer Gemeinde gehört, in der der ehrenamtliche Bürgermeister, als Bauingenieur für die eigene Gemeinde tätig ist. Die Bearbeitung hat er zwar nicht selbst vorgenommen sondern seine Mitarbeiterin. In der Bauauschußsitzung gibt er aber selbst Auskunft.

Ist dies nicht ein Interessenkonflikt? Und was kann man tun?

Servus Viktor

als in Bayern gibt es eine Gemeindeordnung, die in solchen Fällen den Bürgermeister bzw. Gemeinde/Stadtrat für befangen erklärt. Das heißt, wenn er persönlich betroffen ist. In deinem Fall ist er persönlich betroffen. Er hat sogar ein wirtschaftliches Interesse an diesem Planungsauftrag. Er kann also als Gemeindevertreter die Gemeinde nicht neutral vertreten.
Sein Vorgehen widerspricht nicht nur den Befangenheits Passus, sondern ist schon als persönliche Bereicherung im öffentlichgen Amt anzusehen.
Normalerweise ist folgendermaßen als befangener Gemeindevertreter vorzugehen:

  1. Er hat unaufgefordert seine Befangenheit dem Gemeindegremium mitzuteilen
    1.1a Bei öffentlichen Sitzungen hat die befangene Person bei den Tagespunkten bei denen er als befangen anzusehen ist seinen Platz zu verlassen und sich zu den Zuhörerplätzen zu gesellen.
    1.1b Er darf weder zu diesen Punkten abstimmen, noch darf er dazu vorsprechen. Er wird behandelt wie jeder andere Bürger auch.
    1.2a Bei nichtöffentlichen Sitzungen hat er den Raum zu verlassen und darf erst nach Beendigung des Punktes den raum wieder betreten. Er wird auch hier wie jeder andere Bürger behandelt.

Grundsätzlich darf ein Gemeindevertreter nur zum Wohle der Allgemeinheit und nicht zu seinem Wohle, seine Sonderbefugnisse einsetzen.

Näheres zur Bayerischen Gemeindeordnung unter: www.spd-donaustauf.de
In dieser Gemeinde haben so manche Vertreter ihre Schwierigkeiten ihr eigenes Wohl vom Wohl der Allgemeinheit zu unterscheiden. Hier sind viele Fallbeispiele und auch Gesetzesauszüge. In wieweit es auf Hamburg anzuwenden ist, weiß ich nicht.

Gruß
das Fischlein

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Juristenantwort: Es kommt darauf an! Ich kenne eine Bürgermeister, der auch ein sehr guter Bauingenieur ist. Er hat, billiger als Bürokraten, die Renovierung einer lokalen Burg (Wahrzeichen) durchgezogen. Wenn sich der Bürgermeister um solche Sachen kümmert, dann ok. Wenn er aber - negativ - private Angelegenheiten „bearbeiten“ läßt, dann Anwalt. Ein Verwaltungsrechtler haut ihm dann schon auf die Finger.

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