Hallo zusammen,
ich habe eine recht spezifische Frage zum Besoldungsrecht bei hessischen Bürgermeistern. Ein Bekannter hat mir erzählt, dass ein Bürgermeister höhere Ruhestandsbezüge bekommt, wenn er bei einer Wahl unterliegt, als wenn er gar nicht erst antritt. Seine Amtszeit würde in beiden Fällen zum gleichen Datum enden, aber angeblich bekommt er einen „Bonus“, wenn er abgewählt wird. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? am besten untermauert mit der entsprechenden Stelle aus der HGO oder einer Besoldungsverordnung.
Besten Dank schon mal!