Bürgermeister droht mir mit ENTEIGNUNG!

Hallo, tut mir leid, ist etwas mehr zu lesen, aber ich glaube auch sehr interessant!!!

Mein unbebautes Grundstück liegt am Rande eines unerschlossenen Gebietes, das mittlerweile rundherum zugebaut ist, wobei alle Häuser an einer Strasse liegen und manche Baugenehmigungen erst Anfang und Mitte des letzten Jahres erteilt worden sind.

Als ich das Grundstück vor etwas mehr als einem Jahr gekauft habe, kam etwas später die Stadt M. und will das Gebiet als Baugebiet erklären und über mein Grundstück mit einer Strasse von 6 m Breite erschließen. Ich habe gesagt, ich gebe nicht einen Quadratmeter ab, da die Stadt M. vor Jahren geschlafen hat und nicht gemerkt hat, dass in dem Gebiet die Erschließung fehlt, als Leute angefangen haben zu bauen.

Vor 8 Wochen habe ich meinen Bauantrag eingereicht und habe anschließend eine Sperre von 12 Monaten bekommen, weil mein Bau angeblich die weiteren Planungen der Stadt M. behindert, was nicht zutrifft.

Daraufhin hat mir der Bürgermeister Herr N. der Stadt M. mit ENTEIGNUNG gedroht, falls ich nichts für die Strasse abgeben würde!!!.

Weiterhin ist wichtig, dass die Flächen in dem Gebiet zu 95% in privater Hand sind (ein Grundstück gehört der Stadt M.) und 13 von 17 Eigentümern kein Interesse an dem Baugebiet haben, da sie weder verkaufen, noch bauen wollen und somit kein Baugebiet und keine Strasse brauchen. Jetzt ist eine Bürgerversammlung geplant, in der alle Dorfbewohner befragt werden sollen, ob die Erschließung weiter durchgeführt werden soll oder nicht und somit auch Enteignungen durchgeführt werden sollen oder nicht!

Hat jemand mit ähnlichen Fällen schon mal zu tun gehabt, oder weiß jemand, wo und wie z.B. eine Enteignung zu solch einem Zweck durchgeführt worden ist?
Kann man so leicht enteignet werden?
Kann in einer geplanten Bürgerversammlung zu diesem Thema ein anderer Bürger unseres Dorfes über mein Privateigentum entscheiden?

Ich würde mich auch nur über Meinungen freuen!

Danke für das Interesse und für mögliche (Teil-) Antworten!
Thomas

Hallo Thomas,

Mein unbebautes Grundstück liegt am Rande eines
unerschlossenen Gebietes, das mittlerweile rundherum zugebaut
ist, wobei alle Häuser an einer Strasse liegen und manche
Baugenehmigungen erst Anfang und Mitte des letzten Jahres
erteilt worden sind.

Als ich das Grundstück vor etwas mehr als einem Jahr gekauft
habe, kam etwas später die Stadt M. und will das Gebiet als
Baugebiet erklären und über mein Grundstück mit einer Strasse
von 6 m Breite erschließen. Ich habe gesagt, ich gebe nicht
einen Quadratmeter ab, da die Stadt M. vor Jahren geschlafen
hat und nicht gemerkt hat, dass in dem Gebiet die Erschließung
fehlt, als Leute angefangen haben zu bauen.

Vor 8 Wochen habe ich meinen Bauantrag eingereicht und habe
anschließend eine Sperre von 12 Monaten bekommen, weil mein
Bau angeblich die weiteren Planungen der Stadt M. behindert,
was nicht zutrifft.

Man kann es so sehen:
Wenn Du dort ein Häuschen etc. hinsetzt, kann dort keine Strasse mehr gebaut werden.

Daraufhin hat mir der Bürgermeister Herr N. der Stadt M. mit
ENTEIGNUNG gedroht, falls ich nichts für die Strasse abgeben
würde!!!.

Man kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist.

Weiterhin ist wichtig, dass die Flächen in dem Gebiet zu 95%
in privater Hand sind (ein Grundstück gehört der Stadt M.) und
13 von 17 Eigentümern kein Interesse an dem Baugebiet haben,
da sie weder verkaufen, noch bauen wollen und somit kein
Baugebiet und keine Strasse brauchen. Jetzt ist eine
Bürgerversammlung geplant, in der alle Dorfbewohner befragt
werden sollen, ob die Erschließung weiter durchgeführt werden
soll oder nicht und somit auch Enteignungen durchgeführt
werden sollen oder nicht!

Hat jemand mit ähnlichen Fällen schon mal zu tun gehabt, oder
weiß jemand, wo und wie z.B. eine Enteignung zu solch einem
Zweck durchgeführt worden ist?

Die Enteignung geht nur, wenn überragendes öffentliches Interesse vorhanden ist (s. GG Eigentumsgarantie und Bemerkungen zu Enteignung).

Kann man so leicht enteignet werden?

Nö. Die Reihenfolge ist grob so:
Stadtrat beschliesst, dort soll ein Bebauungsplan erstellt werden, wird erstellt & öffentlich ausgelegt, Bürger können Kommentare dazu abgeben, Kommentare müssen behandelt (ev. in Plan eingearbeitet) werden, Stadtrat beschliesst Bebauungsplan, hier kommt der Punkt wo dann die Stadt versuchern kann, Enteignungen zu beantragen …

Kann in einer geplanten Bürgerversammlung zu diesem Thema ein
anderer Bürger unseres Dorfes über mein Privateigentum
entscheiden?

Nein. Die Gemeindevetreter/der Bürgermeister will sich ein Meinungsbild der Bevölkerung machen. Wenn er merkt, dass es da Probleme gibt, weil viele Grundstückseigentümer dagegen sind, bläst er die Sache vielleicht auch wieder ab. Oder er merkt sich die einzelnen Kommentare und versucht die Ablehnungsfront Stück für Stück zu knacken resp. hartnäckige zu zermürben (Stichwort: Enteignungsdrohung).

Tschuess Marco.

hallo Thomas
eigentlich ein Thema für das Rechtsbrett.
meine Meinung dazu: Du hast gute Karten gegen den Bürgermeister.
Der Ort hätte bei Deinem Kauf Dir die Information geben müssen, dass demnächst hier eine Straße gebaut werden soll und Du abgeben musst.
Das haben die aber versäumt. Könnte man schon fast als arglistige Täuschung bezeichnen.
2 Empfehlungen:
1.suche Dir einen Rechtsanwalt, der sich auf so etwas spezialisiert hat
2. merke Dir das ganze für die nächste Wahl!
soll den anderen eigentlich auch Grund abgezwackt werden? Wenn ja, was sagen denn die dazu?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

Der Ort hätte bei Deinem Kauf Dir die Information geben
müssen, dass demnächst hier eine Straße gebaut werden soll und
Du abgeben musst.

Was ? Aber er hat doch nicht von der Gemeinde gekauft, oder ? Wenn überhaupt, hätte der vorherige Eigentümer darauf aufmerksam machen müssen.
Die Gemeinde hätte aber von ihrem Vorkaufsrecht ( oder gibt’s das nicht überall ?) Gebrauch machen können/sollen.
Weil sie das nicht getan hat, denk ich, es gibt/gab keinen Bebauungsplan und auch keine konkreten Straßenpläne. Warum sollten sie sich auf den Enteignungszirkus einlassen, wenn es so einfach gegangen wäre ?

Grüße

Heike

Hallo Thomas,

Hat jemand mit ähnlichen Fällen schon mal zu tun gehabt, oder
weiß jemand, wo und wie z.B. eine Enteignung zu solch einem
Zweck durchgeführt worden ist?

Für Radwege gibt’s das öfter mal.

Kann man so leicht enteignet werden?

Das ist nicht so leicht. Und schnell schon gar nicht. Im Allgemeinen wird darüber ewig verhandelt. Es ist sogar so, daß bei besagten Radwegen manchesmal alles fertig ist bis auf die 10 m, die jemand partout nicht hergeben will. Da muß man eben auf der Straße fahren. Und wenn du weißt , wieviel Zeit zwischen Planung und Bau bei solchen Sachen vergehen …
Das heißt aber auch, dass du eventuell ganz schön lange mit Rechtsanwälten hantierst. Und keine Baugenehmigung hast.
Manchmal ist da ja auch „was rauszuholen.“ Muß es für dich denn genau dieses Grundstück sein ? Könnte die Gemeinde dich durch einen Tausch entschädigen ?
Eine Enteignung wird nach meinen Erfahrungen nur vorgenommen, wenn es wirklich nicht anders geht. Da brüten etliche Leute drüber, bis das entschieden ist. Die Gemeinde muß schon gute Argumente haben. Dass „sie gschlafen hat“, wird dich übrigens nicht retten können.

Kann in einer geplanten Bürgerversammlung zu diesem Thema ein
anderer Bürger unseres Dorfes über mein Privateigentum
entscheiden?

Nichts wird entschieden. Entschieden wird im Gemeinderat/Stadtrat. Auch der Bürgermeister entscheidet das nicht.
Auf dieser Versammlung sollte ausgiebig informiert und diskutiert werden.
Ein Rat : bleib gelassen. Gerade in dieser Versammlung.

Viele Grüße

Heike

hallo heike,
ich vermute mal sehr stark, dass das der Verkäufer auch nicht wusste. Sonst allerdings ist er enteder zur Kaufpreis´minderung oder gar zur Rückabwicklung verpflichtet.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

meine Meinung dazu: Du hast gute Karten gegen den
Bürgermeister.
Der Ort hätte bei Deinem Kauf Dir die Information geben
müssen, dass demnächst hier eine Straße gebaut werden soll und
Du abgeben musst.

Ich muss gar nichts!!!

Das haben die aber versäumt. Könnte man schon fast als
arglistige Täuschung bezeichnen.

Gutes Statement und guter Tip mit der arglistigen Täuschung!

2 Empfehlungen:
1.suche Dir einen Rechtsanwalt, der sich auf so etwas
spezialisiert hat

Einen Anwalt habe ich eingeschlatet!

  1. merke Dir das ganze für die nächste Wahl!

Ganz bestimmt!!!

soll den anderen eigentlich auch Grund abgezwackt werden? Wenn
ja, was sagen denn die dazu?

Ja, ich bin nicht der einzige, der enteignet werden soll! Wir haben uns mit 13 von 17 Eigentümern (wobei der Stadt M. nur ein einziges Grundtstück von ca. 1000m^2 gehört) mit einer Unterschriftenliste gegen das geplante Baugebiet ausgesprochen und diese dem Stadtrat vorgelegt. Aber der Bürgermeister Herr N. hat alles abgewimmelt und will mit aller Gewalt mit der Strasse über mein und andere Grundstücke.

Gruss
Thomas

Hallo Heike,

  1. Ich habe privat gekauft! Der vorherige Eigentümer wusste auch nicht, dass dort eine Strasse gebaut werden soll. Das haben wir erst nach dem Kauf erfahren.
  2. Die Stadt M. hatte den Kaufvertrag 6 Wochen vorliegen und vom Vorkaufsrecht nicht Gebrauch gemacht. Ausserdem habe ich noch 25,-DM für das Negativattest bezahlen müssen. Ein Witz in meinen Augen!
  3. Strassenpläne gab es bei der Stadt, als mein Kaufvertrag bei ihr vorlag, aber die lagen nicht öffentlich aus und ich bin erst nach dem Kauf über die geplante Strasse unterrichtet worden.
  4. Der B-Plan soll jetzt erst aufgestellt werden, nachdem das komplette Randgebiet schon zugebaut ist, ausser mein Grundstück

Gruss Thomas

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hallo Thomas

meine Meinung dazu: Du hast gute Karten gegen den
Bürgermeister.
Der Ort hätte bei Deinem Kauf Dir die Information geben
müssen, dass demnächst hier eine Straße gebaut werden soll und
Du abgeben musst.

Ich muss gar nichts!!!

habre ich falsch geschrieben: nach Meinung des Bürgermeisters abgeben…

Das haben die aber versäumt. Könnte man schon fast als
arglistige Täuschung bezeichnen.

Gutes Statement und guter Tip mit der arglistigen Täuschung!

2 Empfehlungen:
1.suche Dir einen Rechtsanwalt, der sich auf so etwas
spezialisiert hat

Einen Anwalt habe ich eingeschlatet!

  1. merke Dir das ganze für die nächste Wahl!

Ganz bestimmt!!!

soll den anderen eigentlich auch Grund abgezwackt werden? Wenn
ja, was sagen denn die dazu?

Ja, ich bin nicht der einzige, der enteignet werden soll! Wir
haben uns mit 13 von 17 Eigentümern (wobei der Stadt M. nur
ein einziges Grundtstück von ca. 1000m^2 gehört) mit einer
Unterschriftenliste gegen das geplante Baugebiet ausgesprochen
und diese dem Stadtrat vorgelegt. Aber der Bürgermeister Herr
N. hat alles abgewimmelt und will mit aller Gewalt mit der
Strasse über mein und andere Grundstücke.

So einfach ist das Enteignen in D. nicht. Das sind langwierige Abläufe. Und da muss schon eine überaus wichtiger Grund vorhanden sein, z.B. eine gefährliche Kurve einer Straße zu entschärfen. Nur weil der Bürgermeister meint, er könnte bestimmen, was zu tun und zu lassen ist wird bestimmt nicht enteignet.
Sag´ mal, ist M. in den jungen Bundesländern? Nicht, dass solche selbstherrlichen Ortsvorteher nur dort vorkommen. Aber es sind noch ein paar Sturköpfe und Bonzen aus der SED-Zeit übriggeblieben. Habe das mal selbst erlebt. Der führte sich auf, wie ein absolutistischer König.
Grüße
Raimund

Lieber Thomas,

man sollte meinen, dass es fuer das Gebiet gut und sinnvoll ist, ein Umlegungsverfahren durch zu führen.

Durch die sog. Umlegung werden bei der Erschließung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Sinn ist u.a. auch, dass vernünftige Verkehrsführungen entstehen und z.B. Gemeinbedarfsflächen - z.B. für Spielplätze - mit einbezogen werden.
Die Fläche wird dann als Ganzes beplant. Das heißt auch, dass man dann möglicherweise nicht mehr das Grundstück genau an dem Platz hat, wo es vorher war, sondern dass der Zuschnitt hinterher anders ist. Wenn alles vernünftig geplant ist und die Grundbesitzer entsprechende Mitspracherechte haben, dann sollte es auch möglich sein, dass man für eine sinnvolle Planung ein Teil seiner Grundstücksfläche abgibt. Das muss natürlich gerecht und zu gleichen Teilen für ALLE gelten.
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, diesen Vorschlag einzubringen.

In Deiner unmittelbaren Betroffenheit wendest Du Dich am sinnvollsten an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Du kannst im Internet auch nach Rechtsquellen suchen, z.B. nach dem in Deinem Bundesland gültigen Straßen- und Wegerecht, das auch etwas über Enteignungen aussagt. Dann stehst Du nicht ‚dumm da‘, wenn Dein selbstherrlicher Bürgermeister Dich mit Paragraphen beschwatzt.
Eine allgemein gute Quelle für Rechtsquellen ist auch www.zurecht.de

Es grüßt Dich
Dagmar

Mein unbebautes Grundstück liegt am Rande eines
unerschlossenen Gebietes

Ganz schön fies, der BGM.
daher mein Tipp: Wenn Du genug Luft (Geld) hast, dann laß es drauf ankommen ( Klage etc.).

Mein BGM wußte, daß ich mein Grundstück finanzierte.
Nachdem ich den Bauantrag für das Haus einreichte kam die Auffforderung der Stadt, 15 qm meiner Straßenfront für sage und schreibe DM 30,-/qm an die Stadt zwecks Bau einer Ausweichbucht, abzutreten (ich hatte zuvor das 15-fache bezahlt).

Ansonsten hätte es keine Genehmigung gegeben.

Tja, so einfach ist das.
Die Ausweichbucht wurde jedoch nie gebaut! Klasse, nicht?

Gruß

Tom