Hallo, tut mir leid, ist etwas mehr zu lesen, aber ich glaube auch sehr interessant!!!
Mein unbebautes Grundstück liegt am Rande eines unerschlossenen Gebietes, das mittlerweile rundherum zugebaut ist, wobei alle Häuser an einer Strasse liegen und manche Baugenehmigungen erst Anfang und Mitte des letzten Jahres erteilt worden sind.
Als ich das Grundstück vor etwas mehr als einem Jahr gekauft habe, kam etwas später die Stadt M. und will das Gebiet als Baugebiet erklären und über mein Grundstück mit einer Strasse von 6 m Breite erschließen. Ich habe gesagt, ich gebe nicht einen Quadratmeter ab, da die Stadt M. vor Jahren geschlafen hat und nicht gemerkt hat, dass in dem Gebiet die Erschließung fehlt, als Leute angefangen haben zu bauen.
Vor 8 Wochen habe ich meinen Bauantrag eingereicht und habe anschließend eine Sperre von 12 Monaten bekommen, weil mein Bau angeblich die weiteren Planungen der Stadt M. behindert, was nicht zutrifft.
Daraufhin hat mir der Bürgermeister Herr N. der Stadt M. mit ENTEIGNUNG gedroht, falls ich nichts für die Strasse abgeben würde!!!.
Weiterhin ist wichtig, dass die Flächen in dem Gebiet zu 95% in privater Hand sind (ein Grundstück gehört der Stadt M.) und 13 von 17 Eigentümern kein Interesse an dem Baugebiet haben, da sie weder verkaufen, noch bauen wollen und somit kein Baugebiet und keine Strasse brauchen. Jetzt ist eine Bürgerversammlung geplant, in der alle Dorfbewohner befragt werden sollen, ob die Erschließung weiter durchgeführt werden soll oder nicht und somit auch Enteignungen durchgeführt werden sollen oder nicht!
Hat jemand mit ähnlichen Fällen schon mal zu tun gehabt, oder weiß jemand, wo und wie z.B. eine Enteignung zu solch einem Zweck durchgeführt worden ist?
Kann man so leicht enteignet werden?
Kann in einer geplanten Bürgerversammlung zu diesem Thema ein anderer Bürger unseres Dorfes über mein Privateigentum entscheiden?
Ich würde mich auch nur über Meinungen freuen!
Danke für das Interesse und für mögliche (Teil-) Antworten!
Thomas