Bürgermeisterwahl-ab wann neuer BM im Dienst?

Hallo Zusammen,
gestern waren Kommunalwahlen, wir haben einen neuen Bürgermeister. Ab wann ist dieser im Amt, wann löst er den „alten“ ab?

Danke und lieben Gruß
Casch

Das Amt des Bürgermeisters wird als einzigies direkt vom Volk gewählt. Es handelt sich also um eine reine Personenwahl und keine Parteiwahl. Eine Ausnahme sind die Regierenden Bürgermeister in den Stadtstaaten, da diese den Status von Ministerpräsidenten haben. In einer Kommune ist man Bürgermeister, wenn man mit absoluter Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen gewählt wurde, also im einfachsten Fall 50% + 1 Stimme. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, kommt es zur Stichwahl der beiden erstplatzierten Kandidaten.

Hallo,

mal abgesehen davon, daß Du die Vorgehensweise in Bayern beschreibst, vermisse ich die Antwort auf die Frage.

Gruß
Christian

In einer Kommune ist man

Bürgermeister, wenn man mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
und gültigen Stimmen gewählt wurde, also im einfachsten Fall
50% + 1 Stimme. Sollte kein Kandidat die absolute Mehrheit
erreichen, kommt es zur Stichwahl der beiden erstplatzierten
Kandidaten.

Dies ist m.E. so nicht mehr richtig. Ich glaube, dass jetzt die einfache Mehrheit ausreicht. Lasse mich aber gerne berichtigen.

Wann der neue im Amt ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall aber nicht mit der Wahl.

Gruß
tycoon

Hallo,

wann die Amstuebergabe nach einer Buergermeisterwahl stattfindet kann von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterschiedlich sein. z.B. bei den letzten Wahlen bei uns 2008, wurde am 2.Maerz gewaehlt und der neu BM trat am 1. Mai sein Amt an.

Tschau
Peter

Hallo,
das ist von Land zu Land unterschiedlich.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen z.B. ist nachwievor die absolute Mehrheit nötig. (Ausnahme nach dem x-ten Wahlgang besteht noch keine Entscheidung).

lg
mgb

kommt darauf an wo du wohnst, wie der Usus und die aktuelle Lage in der Stadt ist…

Hallo,

(Ausnahme nach dem x-ten Wahlgang
besteht noch keine Entscheidung).

Bei einer Stichwahl gibt es so gut wie immer eine absolute Mehrheit. Bei Stimmengelichheit entscheidet, zumindest in Bayern, das Los.

Cu Rene

Hallo,

grundsätzlich ist ein neugewählter BM bei turnusmäßigen Wahlen im Amt am Tag nach Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers bzw. Vorgängerin. Bei Wahlen muß m. W. in allen Bundesländern der Ablauf der Amtszeit in der Wahlbekanntmachung genannt werden.
http://www.wahlrecht.de/lexikon/buergermeister.html

&Tschüß
Wolfgang