Hi Leute,
darf ein Bürgermeister der sich wieder wählen lassen will zum Wahltag im Wahllokal erscheinen? Dort (während Leute ihr Kreuzchen machen) fragen, wie die Beteiligung ist, so dass es alle hören?
Hi Leute,
darf ein Bürgermeister der sich wieder wählen lassen will zum
Wahltag im Wahllokal erscheinen? Dort (während Leute ihr
Kreuzchen machen) fragen, wie die Beteiligung ist, so dass es
alle hören?
Erscheinen darf er, weil er natürlich auch wählen darf. Soweit ich weiß, unterliegen die Wahlhelfer auch keiner Verschwiegenheitspflicht und dürfen sich jedem gegenüber dazu äußern, wie sich die Wahlbeteiligung entwickelt.
Hi
Als Bügermeister ist er (meistens) auch Behördenleiter und darf sich natürlich über die Wahlbeteiligung informieren - wie jeder andere Bürger auch. Schließlich ist das keine Geheimnis.
Gruß
HaweThie
Als Bügermeister ist er (meistens) auch Behördenleiter
Genau genommen ist der Bürgermeister die Behörde.
und
darf sich natürlich über die Wahlbeteiligung informieren - wie
jeder andere Bürger auch.
Ja, wie denn nun? Als Behörde oder als Bürger?
Levay