mir ist vor einiger zeit etwas passiert. vor dem haus in dem ich eine mietswohnung habe, ist ein bürgersteig (normal). so. in dem haus gibt es so etwas wie eine einfahrt. diese wird allerdings nicht genutzt. hinter der einfahrts türe sind nur mülltonnen, fahrräder etc. also kann die einfahrt nicht genutzt werden.
eines morgen wollte ich zu meinem auto gehen, das halt vor dieser nicht genutzen einfahrt steht. da sagte mir ein mann er habe diesen parkplatz angemietet. und daraufhin bekam ich ein knoellchen da er die polizie anscheinend verstaendigt hatte.
wie kann es sein dass jemand ein stueck bürgersteig nmietet? das gehoert doch der stadt, ODER? bitte gebt mir schnell antwort und einen rat. ich bin es leid mich staendig mit diesem „nachbarn“ deswegen zu streiten.
danke
christine
Grundbuch
Hi,
ich würde mich erst einmal schlau machen, wem das Grundstück an der Stelle überhaupt gehört.
mir ist vor einiger zeit etwas passiert. vor dem haus in dem
ich eine mietswohnung habe, ist ein bürgersteig (normal). so.
in dem haus gibt es so etwas wie eine einfahrt. diese wird
allerdings nicht genutzt. hinter der einfahrts türe sind nur
mülltonnen, fahrräder etc. also kann die einfahrt nicht
genutzt werden.
Es kann sich trotzdem um Privatgrund handeln.
eines morgen wollte ich zu meinem auto gehen, das halt vor
dieser nicht genutzen einfahrt steht. da sagte mir ein mann er
habe diesen parkplatz angemietet. und daraufhin bekam ich ein
knoellchen da er die polizie anscheinend verstaendigt hatte.
Das ist seltsam. Schliesslich soll es ja angeblich Privatgrund sein …
wie kann es sein dass jemand ein stueck bürgersteig nmietet?
das gehoert doch der stadt, ODER?
Nicht zwingend - so einfach sieht man die Eigentumsverhältnisse einem Grundstück nicht an. Da hilft nur nachkucken. Es kann tatsächlich Privatgrund sein. Ich habe es aber auch schon erlebt, das raffinierte Vermieter öffentlichen Grund mitvermieten … („Ja, ja, auf dem Stellplatz können Sie parken.“)
Ciao Rossi
Der einen Parkplatz hat, der wie öffentlicher Grund aussieht (wenn man das Schild übersieht) und die Diskussionen von der anderen Seite kennt.
mir ist vor einiger zeit etwas passiert. vor dem haus in dem
ich eine mietswohnung habe, ist ein bürgersteig (normal). so.
in dem haus gibt es so etwas wie eine einfahrt. diese wird
allerdings nicht genutzt. hinter der einfahrts türe sind nur
mülltonnen, fahrräder etc. also kann die einfahrt nicht
genutzt werden.
eines morgen wollte ich zu meinem auto gehen, das halt vor
dieser nicht genutzen einfahrt steht. da sagte mir ein mann er
habe diesen parkplatz angemietet.
hat er das schriftlich? enthält dein mietvertrag einen stellplatz? erster gegenüber für dich ist dein vermieter.zweiter das ordnungsamt. dritter dieser y-symptomträger. je mehr charme du investierst, umso kompromissbereiter wird er. manchmal verrechnet es sich aber eher mit der wegezeit, wenn der brechreiz zu extrem wird. auf die dauer wirst du wohl oder übel pro tag ein zweimal ein huldvolles lächeln an ihn sponsern müssen, um während des be- und entladens deines blechs seine geduld zu nutzen.
und daraufhin bekam ich ein
knoellchen da er die polizie anscheinend verstaendigt hatte.
hm, choleriker eben. irgendsoein ungeliebter verfetteter und vorgealterter weltretter, dem seine einzige wieder das verkehrte gekocht hat. schlimm. vielleicht sogar ein grund, weg zu ziehen.
wie kann es sein dass jemand ein stueck bürgersteig anmietet?
der pathway? vermieter fragt stadt - mieter fragt vermieter - du fragst mieter…
das gehoert doch der stadt, ODER?
es kann bestandteil einer mietsache werden: es ist dreidimensional. du kannst auch die zaunfläche dahinter als werbeträger mieten.
bitte gebt mir schnell
antwort und einen rat. ich bin es leid mich staendig mit
diesem „nachbarn“ deswegen zu streiten.
hallo Christine,
ist Dein Parkplatz Privatgrund, dann kann die Polizei keine Knöllchen verteilen
Ist es öffentliche Straße, kann er nicht vermietet werden. Dann steht auf dem Knöllchen: Falsch geparkt, Zustellen der Einfahrt zu Gebäude xy.
Es werden von den Städten Parkgenehmigungen vermietet… doch nicht einzelne, genau bezeichnete Plätze, sondern die Parkgenehmigung in der Stadt, in der Straße, usw.
Sollte es tatsächlich Privatparkplatz sein:
Ein Parkplatz, der vermietet ist, muss (sollte?) gekennzeichnet sein, z.B. mit weißer Farbe. Er kann nicht einfach zu Dir sagen: das ist mein PPL! Er muss erstens erst mal Dich verständigen, dass das seiner ist und zweitens Dir die Möglichkeit geben, das zu akzeptieren.
Geh zur (Knöllchen-)Polizei und lass Dir erklären, warum Du so ein Ding bekommen hast. lass Dich aber auch keine Diskussion ein. nichts zugeben und nichts abstreiten. Ich habe da schon erlebt, dass der gute Beamte, nachdem er feststellen musste, dass da was nicht stimmt, zu mir sagte: „das machen wir passend!“ und hat alles abgeändert.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, nimm einen RA und frage ihn. Muss ja nicht gleich ein Prozess oder eine Streiterei daraus werden. Einfach erkundigen.
Grüße
Raimund
wie kann es sein dass jemand ein stueck bürgersteig nmietet?
das gehoert doch der stadt, ODER?
ich Wohne auf dem Dorf, nicht in einer Stadt, aber der Bürgersteig vor meinem Haus gehört zu meinem Grundstück! Für die Gemeinde ist das nützlich, denn so bin ich im Winter für den Schnee zuständig.
Das problem habe ich allerdings nicht verstanden.
Hast Du auf (1.) ‚seinem‘ Platz geparkt, den Du für öffentlich gehalten hast, oder hast Du (2.) vor der Ausfahrt geparkt und ihm so den Weg versperrt, ihn also ‚zugeparkt‘?
zu 1.) Muß gekennzeichnet sein, dann würde ich mich beschweren.
zu 2.) Du darfst eine Einfahrt nicht zu parken, weil Du meinst, die Zufahrt wird nicht genutzt. Dann hast Du schlechte Karten.