Bürgersteig und Radweg

HAllo,

ich wohne seit Kurzem auf meinem eigenen Grundstück, in einer Gemeinde.
Unsere Gemeinde ist zurzeit der Meinung, alle halbwegs größeren Straßen mit Fußgängerweg und Radweg auszustatten sowie die Fahrbahn zu erneuern.
Mein Grundstück geht nur bis zur Zaungrenze (ich musste sogar schon einmal eine Ordnungsstrafe zahlen, als während der Bauphase dort unangemeldet etwas Baumaterial stand) vor dem Zaun ist eine Rasenfläche, daran grenzt die Straße, die mit einer Teerdecke überzogen ist.

Nun meine Frage: Muss ich mich an den Kosten beteiligen, sollte die Gemeinde auf die Idee kommen, vor meinem Grundstück die Straße zu erneuern und einen Geh- und Radweg anzulegen? Oder geht mich die ganze Sache nichts an, da mein Grundstück ja nur bis zur Zaungrenze reicht?

Viele Grüße

Susanne

Das ist -soweit ich weiß- auch eine Frage des örtlichen Bebauungsplans.

Bei uns ist es so, daß Baumaßnahmenanlieger der „Altstadt“ einen geringeren Prozentsatz der Kosten bei Straßenbaumaßnahmen jeglicher Art tragen müssen, als die Bewohner der Neubaugebiete.

Prinzipiell kann ich mir aber nicht vorstellen, daß dich der gemeindeeigene Grünstreifen davor bewahrt, als Anlieger deinen Anteil bezahlen zu müssen.

eljot

es kommt darauf an, ob das Grundstück, rechtlich betrachtet, erschlossen ist oder nicht. Wenn Du, Deine Vorgänger, die Erschließungskosten bezahlt hast, dann kann normalerweise keine Nachforderung kommen. Du solltest aber wissen, daß die Gemeinden gerne sehr erfinderisch sind, nachträgliche Baumaßnahmen als Erschließungen zu deklarieren, um die Kosten den Anliegern aufzubrummen. Wenn es also kritisch werden sollte, dann gehe unbedingt zu einem Anwalt. Erfahrungsgemäß sind bis zu 50% aller Bescheide über Erschließungsmaßnahmen rechtswidrig (hat mal ein Prof. in einer Vorlesung gesagt - dürfte nach meinen Erfahrungen zutreffen).

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Hallo Susanne,

es handelt sich dabei nicht um Erschließungsmaßnahmen, sondern um eine Straßenausbaumaßnahme, die grundsätzlich Straßenausbaubeiträge nach sich zieht. Ob Du auch zahlen musst, hängt von der Satzung die es in Deiner Stadt/Gemeinde gibt. Normalerweise muss jeder der durch diese Maßnahme einen Vorteil erlangt, auch dafür zahlen. Voraussetzung für die Beitragspflicht ist aber auf jeden Fall eine Verbesserung oder Erweiterung der Straße bzw. der Nebenanlage. Das ist bei Euch durch die Neuanlage des Gehweges auf jeden Fall zutreffend. Die neue Fahrbahndecke kann nur dann auf die Anlieger umgelegt werden, wenn die bisherige Decke abgängig ist und die Kommune ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen ist. Abgängig ist eine Straße grundsätzlich dann, wenn Sie 20 - 25 Jahre oder älter ist.

Ich würde im Vorfeld schon mal zur Kommune hingehen und nachfragen, ob geplant ist, dass die Anlieger zahlen sollen.

Gruß
Günter