Hallo,
angenommen, in einer geschlossenen Ortschaft wird regelmäßig ein Bürgersteig (ca. 15 Meter abgesenkt) zugeparkt.
Angenommen, es fällt Schnee und ein Anlieger müßte den Schnee räumen.
Weiter angenommen, in den letzten Jahren wurde von diesem Anlieger der Schnee geräumt, bedingt durch die Fahrzeuge war die freie Fläche aber wieder mit Schnee bedeckt.
Was sollte der Anlieger machen?
Angenommen, Ihr müßtet die rechtliche Lage beurteilen, wie würdet Ihr Euch entscheiden?
Netten Gruß
Zorro
Zunächst bin ich mal nicht sicher, ob ein über 15m abgesenkter Bordstein unbedingt als „abgesenkt“ i.V.m. Halteverbot anzusehen ist. Vielleicht sollte ergänzt werden, zu welchem Zweck eine so große Strecke abgesenkt ist.
Weiter sehe ich nicht den Zusammenhang zw. Schnee auf dem Gehweg und davor parkenden Fahrzeugen - natürlich wäre ohne leichter zu räumen, aber das Problem haben doch alle?!
Je nach Schneemenge und Zweck der Bordsteinabsenkung kann es ja auch nicht sinnvoll sein, am Fahrbahnrand einen „Schneewall“ zu errichten?!
Grüße!
Hallo,
ich habe vermutlich den Zustand nicht eindeutig beschrieben.
Angenommen, AUF diesem abgesenkten Bürgersteig parken ständig Fahrzeuge, wie sieht es dann mit der Räumpflicht aus?
Die Straße ist eine Sackgasse (30 Zone) und bei den Kfz handelt es sich fast nur um Fahrzeuge der Anlieger.
Ich weiß, dass ein Parken auf dem Gehweg eine Ordungswidrigkeit ist.
MfG Zorro
Hallo,
wenn da Fahrzeuge parken, kann man nicht räumen. Punkt. Es ist nicht die Aufgabe des Räumpflichtigen, ordnungswidrig parkende Fahrzeuge zu beseitigen, damit geräumt werden kann. Dafür ist in erste Linie die Ordnungsbehörde zuständig.
Gruss
Iru
Hallo,
wenn da Fahrzeuge parken, kann man nicht räumen. Punkt. Es ist
nicht die Aufgabe des Räumpflichtigen, ordnungswidrig parkende
Fahrzeuge zu beseitigen, damit geräumt werden kann. Dafür ist
in erste Linie die Ordnungsbehörde zuständig.
was ergibt sich daraus für die Haftung?
Hallo,
was ergibt sich daraus für die Haftung?
würde jemand während des unter dem Auto Langlaufens aufgrund der Glätte stürzen und sich verletzen, wäre natürlich der Falschparker haftbar.
Sorry, aber wie will man dort, wo ein Auto steht, langlaufen und evtl. hinfallen?
Gruss
Iru