Bürgerversicherung oder Kopfpauschale?

Hallo,

ein Vorteil der Kopfpauschale ist die Verringerung der Lohnnebenkosten. Der Arbeitgeberanteil soll durch eine „einmalige Lohnerhöhung“ an den Arbeitnehmer abgegeben werden.
Jetzt werden bei der Kopfpauschale aber besserverdienende stärker entlastet, was ich als grossen Nachteil sehe. Nicht so bei der Bürgerversicherung, bei der das Solidaritätsprinzip eingehalten wird.

Wieso wird bei den Politikern immer an dem einen oder an dem anderen Modell strikt festgehalten, statt die Vorteile beider Modelle zu verbinden?
Wäre es bei der Bürgerversicherung wohl nicht möglich, die Lohnnebenkosten abzukoppeln?

tach,
Die Kopfpauschale geht davon aus, dass jeder (ob nun Manager oder Taxifahrer) bei einer Krankheit die selben Kosten verursacht (sind ja beides Menschen). Deshalb gibt es zunächst einen pauschalen Betrag unabhängig vom Einkommen. Eine weitere idee hinter der Pauschale ist die lösung des Demographieproblems (Bevölkerungsveralterung). Denn bei der Bürgerversicherung zahlen Rentner (die ja immer mehr werden) faktisch keine eigenen Beiträge (nur über Rentenversicherung),belasten aber das Gesundheitssystem viel mehr (sind ja alt). Die Kopfpauschale sagt nun, dass auch Rentner pauschal einen Betrag zahlen muss (genau wie alle anderen). Dadurch wird also vermieden, dass renter weiniger einzahlen trotz ihrer höherer Ausgaben (wie es ja aktuell der Fall ist und was zur Kostenexplosion führt). Deshalb grenzt man diese Finazierung mit Kopfpauschale ab; gegenüber der einer Leistungs-angepassten. Die Lohnnebenkosten könnte man theortisch abkoppeln bei einer Bürgerversicherung; dann müsste man aber die Regelung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten teilen, aufheben und den Arbeitnehmer stärker belasten. Das wäre denkbar. nur wie gesagt: Das Demographieproblem wäre noch nicht gelöst.
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Ich beurteile die politik nach dem was sie macht, nicht nach dem was sie sagt.

Hallo Phillip,

du schreibst, dass der Arbeitnehmer beim Abkoppeln der Lohnnebenkosten bei der Bürgerversicherung stärker belastet wird. Dass trifft aber bei der Kopfpauschale meiner Meinung nach genauso zu.
Das Abkoppeln würde bei beiden Systemen folgendermassen funktionieren:
Der Arbeitgeberanteil wird als einmalige Lohnerhöhung dem Arbeitnehmer ausbezahlt. Die höhere Belastnug beim Arbeitgeber besteht jetzt darin, das jede Erhöhung der Beiträge (und die wird es in beiden Systemen geben) nicht mehr zur Hälft vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Das Problem bei der Kopfpauschale sehe ich aber vor allem darin, dass der schlechter Verdienende stärker belastet wird. Dafür soll es dann über Steuern finanzierte Ausgleichzahlungen geben. Hier sehe ich wieder einen grossen Nachteil, weil es eine neue Umschichtung gibt um einen vom Gehaltsabhängigen Beitrag zu erreichen. Also könne wir doch gleich auf eine Pauschale verzichten, dann benötigen wir auch kein Umschichten.

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