Bürgeschaftsrechte

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier…
Habe schon mich durchgeforstet, aber leider nicht das gefunden was ich suche…gibt soviel ähnlichen themen… :open_mouth:

Also es geht um folgendes, bei uns in der Familie hat jemand eine Bürgschaft übernommen…nun wollten wir mal ganz genau wissen was für rechte der jenige hat…außer die üblichen was das finanzielle betrifft fals der Hauptschuldner nicht zahlt tritt der Bürge in kraft…

Dürfte der Bürge in die Geschäftsunterlagen einblick nehmen???

Uns interessiert die allgemeinen rechte…

Vielen Dank schon mal im vorraus…
(habe auch schon goolgle befragt, aber nichts brauchbares gefunden, oder ich bin zu doof dafür)

liebe Grüße
Ladyrose1

Hi,

vorab Bürgschaft ist immer Mist. Aber man kann einen richtigen Vertrag aufsetzen. Dort kann man Dinge wie Einsicht in Bücher etc. festlegen. Hat man das nicht gemacht, muss einem auch keine Einsicht gewährt werden. So weit mir das bekannt ist.

Kurz gesagt, hat man gebürgt und sonst nichts vereinbart, ist man einfach nur der „depp“ der zahlen darf, wenn derjenige für den man gebürgt hat nicht zahlt.

Dein Bekannte/r sollte da am Besten mal einen Anwalt aufsuchen und sich dort Rat holen. Kann nicht die Welt kosten. Außerdem würde ich an dessen Stelle versuchen die Bürgschaft schnellstens zu lösen.

So was kann schnell den eigenen finanziellen Ruim beteuten.

Ich wünsche Euch viel Glück.

mfg

HALLO, Leider kenne ich mich hier nicht aus. LG michail